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Veröffentlicht am 04.01.2024

Environment, Social and Governance – Alles „Hard Law”?

Dr. Sebastian Gräler von Hogan Lovells im Interview

Dr. Sebastian Gräler ist seit 2023 Partner im Team Investigations, White Collar and Fraud (IWCF) und Mitglied des Globalen ESG Core Teams bei Hogan Lovells. Mit 36 Jahren ist er der jüngste Partner der Kanzlei in Deutschland. Das Team IWCF berät zu Compliance und internen Untersuchungen. ESG ist hierbei ein Schwerpunkt der Beratung. 
 

Herr Dr. Gräler, das Thema ESG hat durch politische Diskussionen und Medienberichte heute eine erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit. Was bedeutet ESG – insbesondere im juristischen Bereich?

Der Begriff ESG steht für Environmental Social und Governance. Damit werden drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen beschrieben: Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung. 

Die Themen stehen immer stärker im Fokus von Gesellschaft und Politik. Dies führt zu einer hohen gesetzgeberischen Aktivität auf nationaler und europäischer Ebene. Wir erleben einen Tsunami an neuen Gesetzen. In unserer Beratung helfen wir Unternehmen dabei, die Anforderungen aus den Gesetzen zu verstehen und umzusetzen. 

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Sie sind seit Januar 2023 Partner im Internationalen Wirtschaftsstrafrecht bei Hogan Lovells. Wie passen Ihr Fachbereich und ESG zusammen?

Unser Team hilft Unternehmen dabei, Gesetzesverstöße durch den Aufbau eines sogenannten Compliance Management Systems präventiv zu verhindern. Aufgrund der Vielzahl an neuen Gesetzen müssen Unternehmen derzeit verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört etwa die Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten oder die Analyse der eigenen Zuliefererketten auf Verstöße gegen Menschenrechte. 

Sollte einmal die Situation eintreten, dass ein Verstoß gegen ESG-Regeln vorliegt, helfen wir unseren Mandanten bei der Aufklärung und Abstellung des Verstoßes. Die gesellschaftlichen Relevanz von ESG-Themen führt dabei dazu, dass Verstöße gegen ESG-Vorgaben im Fokus der ermittelnden Behörden und der Öffentlichkeit stehen. Eine negative Berichterstattung kann die Reputation von Unternehmen massiv beeinträchtigen. Zudem drohen hohe Bußgelder. ESG, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht gehen also "Hand in Hand".
 

Welche gesetzlichen Vorhaben und Richtlinien wurden bereits – sowohl auf nationaler als auch auf supranationaler Ebene – umgesetzt? Sind die Nachfragen von Mandant:innen hinsichtlich ESG-Richtlinien spürbar gestiegen?

Auf nationaler Ebene bildet besonders das im Sommer 2021 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) einen Schwerpunkt unserer Beratung. Viele unserer Mandanten sind bereits seit Januar 2023 verpflichtet, das LkSG einzuhalten, die meisten anderen werden es 2024 sein. Auch zum Hinweisgeberschutzgesetz gibt es großen Beratungsbedarf. 

Im Jahr 2023 hat die EU zudem die Entwaldungs- sowie die Batterieverordnung beschlossen. Schon länger in Kraft sind die Corporate Sustainability Reporting Richtlinie und die Konfliktmineralienverordnung. 2024 wird voraussichtlich noch die Zwangsarbeitsverordnung in Kraft treten. 

Der Beratungsbedarf von Unternehmen ist im Bereich ESG in den letzten zwei Jahren massiv angestiegen. Dieser Trend wird sich auf absehbare Zeit fortsetzen. Es ist mit weiterer Regulierung durch den nationalen und europäischen Gesetzgeber zu rechnen. 
 

Sie waren im Rahmen eines fünfmonatigen Secondments für die Rechtsabteilung der Volkswagen AG tätig. Wie stark werden Compliance-Themen in der Rechtsabteilung von Unternehmen gewichtet? Welche Erkenntnisse haben Sie aus diesem Secondment mitgenommen?

Compliance-Themen spielen in Unternehmen eine immer größere Rolle. Viele Unternehmen sind dazu übergegangen, eigenständige Compliance-Abteilungen einzurichten. Haftungsrisiken sollen vermieden sowie das Vertrauen von Anteilseignern, Mitarbeitern und Verbrauchern in das Unternehmen gestärkt werden.

Mein Secondment bei Volkswagen hat mir die Chance eröffnet, in die Arbeitswirklichkeit und Prozesse eines Mandanten einzutauchen. Es war spannend zu sehen, mit welchen Themen sich unsere Ansprechpartner in der Rechtsabteilung tagtäglich beschäftigen. Das Secondment hat mir sicherlich dabei geholfen, mein Verständnis für die Bedürfnisse und Anforderungen unserer Mandanten zu erweitern und damit praxisgenauere Beratung zu liefern. 

Darüber hinaus machte es auch einfach viel Freude, mit tollen Kolleg:innen an Themen der E-Mobilität mitzuarbeiten – also einem klassischen ESG-Thema. 

Dr. Sebastian Gräler
Dr. Sebastian Gräler
Eine negative Berichterstattung kann die Reputation von Unternehmen massiv beeinträchtigen. Zudem drohen hohe Bußgelder. ESG, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht gehen also "Hand in Hand".
Dr. Sebastian Gräler

Das in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) sorgt für viele Diskussionen. Warum handelt es sich hier um den Bereich vom sog. Hard Law? Welche Eckpunkte sind für Unternehmen besonders wichtig?

Lange Jahre war ESG allein ein Anwendungsfall von sog. Soft Law, also Regelwerken ohne rechtlich bindenden Charakter. Heute ist ESG in vergleichsweise kurzer Zeit durch neue gesetzliche Regelungen zu einem zwingenden Bestandteil unternehmerischen Handelns geworden. Kurzum: aus soft law wird hard law. 

Die Vorschriften des LkSG sind für bestimmte Unternehmen rechtlich verbindlich. Verstöße können sanktioniert werden. Das LkSG verpflichtet ab Januar 2024 Unternehmen mit in der Regel mehr als 1000 Mitarbeitern zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. 

Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Pflicht zur Durchführung einer Risikoanalyse, die Etablierung von Präventionsmaßnahmen oder die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens. Kommen Unternehmen dem nicht nach, handeln sie ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld belegt werden.
 

Welche Chancen und Risiken sehen Sie in dem neuen Gesetz?

Das LkSG veranlasst Unternehmen dazu, sich verstärkt mit ESG-Themen auseinanderzusetzen und effektivere Compliance-Management-Systeme einzuführen. Dies bietet Unternehmen die Chance, dass Risiken früh und weitreichend erkannt und minimiert werden können.

Dies geht allerdings einher mit einer erheblichen Erweiterung des Pflichtenkatalogs für Unternehmen. Der bürokratische Aufwand und die Verantwortung der Unternehmen werden erhöht. So wird der Verantwortungsbereich auf Zulieferer ausgeweitet, auf deren unternehmerische Tätigkeit man als vom LkSG verpflichtetes Unternehmen nur bedingt Einfluss ausüben kann.

Außerdem ist der Gesetzeswortlaut an vielen Stellen noch recht unklar und die Handreichungen des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle werfen mitunter mehr Fragen auf, als dass sie Unklarheiten ausräumen.
 

Wie schaffen Sie es, bei Ihren Projekten einen ruhigen Kopf zu bewahren? 

Auch bei herausfordernden und zeitkritischen Aufgaben gilt es, sich die konkrete Fragestellung klar zu machen und den Sachverhalt bis ins Detail zu erfassen. So gelingt es, anspruchsvolle und schwierige Projekte zu meistern und den Mandanten so zu unterstützen, wie er es benötigt. 

Natürlich kann es in einem Projekt auch zu unvorhersehbaren Umständen kommen, die zu stressigen Situationen führen. Dann hilft es ungemein, ein motiviertes Team zu haben, in dem sich die Kollegen aufeinander verlassen können und das gemeinsame Ziel haben, die beste Lösung für den Mandanten zu erarbeiten.

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Fühlen Sie sich bei unternehmensinternen Untersuchungen manchmal, als wären Sie in einem Wirtschaftskrimi gelandet? Welches Projekt ist Ihnen hier in Erinnerung geblieben?

Tatsächlich gibt es immer wieder spontane Entwicklungen, skurrile Umstände oder ein sogenanntes "Smoking Gun" Dokument, wodurch die Sachverhaltsaufklärung spannend und kurzweilig wird. Und hin und wieder denkt man sich auch: "Das kann doch nicht wahr sein". Vieles davon bleibt auch noch nach Jahren in Erinnerung. Details zu einzelnen Projekten können wir jedoch nicht nennen. 

Der Begriff "Wirtschaftskrimi" beschreibt allerdings nicht den Alltag bei internen Untersuchungen, die mit einer umfassenden Sachverhaltsaufarbeitung und -aufklärung verbunden sind. Die Sachverhaltsermittlung basiert in der Praxis vor allem auf zahlreichen Mitarbeitergesprächen und einer weitreichenden Dokumentendurchsicht. 
 

Was sollten Berufseinsteiger:innen für die Arbeit in Ihrem Bereich mitbringen? Ist eine persönliche politische Meinung hier fehl am Platz?

Wir suchen motivierte Mitarbeiter, die Lust haben auf eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit. Bewerber sollten vor umfangreichen Sachverhalten nicht zurückschrecken und Einsatzbereitschaft mitbringen, um herausfordernde und stressige Situation zu meistern. Eigeninitiative und Teamfähigkeit sind aufgrund unserer projektbezogenen Arbeit und unseres standortübergreifenden deutschlandweiten Teams unerlässlich.

Zusätzlich sollte man überdurchschnittliche Studienleistungen, gute Englischkenntnisse und ein gewisses Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge vorweisen können.  Politische Überzeugungen spielen in der Beratungspraxis keine Rolle. Es ist aber auch nicht verkehrt, wenn sich jemand politisch engagiert.

Ich selbst bin seit knapp 18 Jahren in der Politik engagiert. Auch andere Mitarbeiter bei uns haben ähnliche Hintergründe. Wir freuen uns immer über starke Persönlichkeiten. In unserem rund 150 Personen starken Team finden sich ganz unterschiedliche Lebensläufe und Charaktere. 
 

Ist Hogan Lovells ein Vorreiter in Sachen ESG-Compliance? Welche rechtlichen Veränderungen wünschen Sie sich für die Zukunft?

Als international tätige Großkanzlei legen wir den höchsten Anspruch an uns selbst: Wir wollen unseren Mandanten die bestmögliche Beratung bieten. Hierzu gehört selbstverständlich auch, neue rechtliche Entwicklungen und Trends genau im Blick zu haben. Bei Hogan Lovells haben wir ein ESG Core Team, welches sich sehr intensiv mit den verschiedenen ESG-Aspekten auseinandersetzt. 

Für die Zukunft und unsere Mandanten wünsche ich mir vor allem klare rechtliche Vorgaben sowie dass internationale, europäische und deutsche Vorgaben stärker aufeinander abgestimmt sind, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Unternehmen müssen wissen, was von ihnen erwartet wird. Dann können sie es auch umsetzen.
 

Ihr Fazit?

ESG-Themen sind in der Mitte der Gesellschaft fest verwurzelt. ESG-Compliance ist daher ein dynamisches und vielseitiges Beratungsgebiet mit hoher gesellschaftlicher Relevanz und großen Entwicklungsmöglichkeiten. Dies wird es auch in Zukunft bleiben. 


Vielen Dank, Herr Dr. Gräler!

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