Dr. Bergmann, Partner bei der Kanzlei Raue mit TalentRocket im Interview

Back to the roots! – Früher Referendar, heute Partner bei Raue

Meine ersten Wochen als Partner in einer mittelständischen Kanzlei...

Dr. Michael Bergmann ist nach zwölf Jahren bei Noerr am 1. September 2018 als Partner bei Raue eingetreten. Er berät nationale und internationale Unternehmen und öffentliche Körperschaften in allen Bereichen des deutschen und europäischen Kartellrechts, unter anderem bei der Fusionskontrolle, in Bußgeld- und Missbrauchsverfahren, in Compliance-Fragen sowie im Kartellschadensrecht. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Telekommunikationsrecht. Bereits 2005 absolvierte er eine Referendariatsstation bei Hogan & Hartson Raue, der Vorgängerkanzlei der heutigen Kanzlei Raue.
 

Als Referendar gegangen und als Partner zurückgekommen. Eine großartige Leistung, Herr Dr. Bergmann! Wie schafft man das?

Nach meinem Referendariat bei Raues Vorgängerkanzlei Hogan & Hartson Raue im Jahr 2005 habe ich 2006 als Rechtsanwalt bei Noerr in Berlin angefangen und dort meine Karriere gestartet. Als junger Anwalt konnte ich meine Beratungstätigkeit bei Noerr am besten auf- und ausbauen. Von Beginn an habe ich mich auf die Beratung im Kartellrecht spezialisiert und einen weiteren Schwerpunkt in der Beratung von Mandanten in regulierten Bereichen, insbesondere aus dem Telekommunikations- und Mediensektor, gewonnen.

Über die Jahre hat Hogan & Hartson Raue und danach Raue die Beratung von Unternehmen in regulierten Industrien noch weiter ausgebaut, so dass es für meinen beruflichen Werdegang Sinn machte, mich dem Raue-Team anzuschließen, vorhandene Synergien zu nutzen und meine Beratungspraxis hier weiterzuentwickeln. Der Wechsel zu Raue war für mich eine Folge der Überlegung, in welchem Umfeld ich die Beratung meiner Mandanten am besten ausüben kann.
 

Wie ist es, sich einer neuen beruflichen Herausforderung bei einem bereits bekannten Arbeitgeber zu stellen?

Meine Kollegen und ich haben uns auch nach meinem Referendariat nie aus dem Blick verloren und sind immer in Kontakt geblieben. Mein Wechsel zu Raue war daher geprägt vom Reiz, in die Kanzlei meiner Referendarzeit einzusteigen und die eigene Beratungspraxis in einem vertrauten Umfeld und integriert in ein bekanntes Team weiter zu entwickeln. Ich wurde so herzlich von meinen ehemaligen Kollegen aufgenommen, dass es sich fast anfühlte, nie weg gewesen zu sein.
 

Geben Sie uns doch einen kleinen Einblick. Wie sahen Ihre ersten 10 Wochen als Partner bei Raue aus, mussten Sie sich als ehemaliger Referendar und jetziger Partner bei den Kollegen beweisen?

Der Übergang von Noerr zu Raue lief vertrauensvoll und freundschaftlich ab. Ich hatte auch zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, mich beweisen zu müssen. Meine neuen Partner bei Raue sind mir vom ersten Tag an auf Augenhöhe begegnet, wozu sicherlich auch beigetragen hat, dass das Feld der auf Kartellrecht spezialisierten Berater immer noch überschaubar ist.

Die größte Herausforderung bestand für mich darin, die bei Raue seit Jahren verankerte Tradition fortzuführen, dass der Anwalt, der zuletzt Partner geworden ist, den Nikolaus bei der Kinderweihnachtsfeier vertreten muss. Durch meinen Wechsel im September ist mir diese Aufgabe zugefallen, so dass meine Feuertaufe bei Raue zwischen Keksen, Schokoweihnachtsmännern und selbstgezogenen Kerzen stattfand – beobachtet insbesondere von 40 Paar Kinderaugen, einschließlich denen meiner eigenen Kinder.

Herr Dr. Bergmann, Sie werden bei Raue neben Kartellrecht den Fachbereich Telekommunikationsrecht verstärken. Wo genau liegen Ihre Stärken in diesem Bereich?

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Telekommunikationsrecht liegt im weitesten Sinne auf der markstrukturell bedingten Regulierung, konkret in der sektorspezifischen Missbrauchsaufsicht, bei Zugangsthemen sowie an den Schnittstellen zum allgemeinen Kartellrecht einschließlich der Fusionskontrolle. Aber auch mit Fragen der allgemeinen Regulierung in netzgebundenen Industrien befasse ich mich regelmäßig.

Die Verknüpfung der regulatorischen Aspekte der Telekommunikations- und Medienbranche mit kartellrechtlichen Fragen ist für mich von besonderem Interesse und beide Bereich profitieren wechselseitig voneinander. Ich kann inzwischen auf eine langjährige Erfahrung in der Beratung von Telekommunikations- und Medienunternehmen zurückblicken und freue mich immer auf die Herausforderung, wenn im Rahmen dieser Mandate kartellrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind und umgekehrt, z. B. in Fusionskontrollverfahren.
 

Von Handelsblatt/Best Lawyers in Germany 2019 werden Sie zu den führenden Beratern für Telekommunikationsrecht in Deutschland gezählt. Was ist Ihr Erfolgsrezept, Herr Dr. Bergmann?

Ich arbeite mit großem Interesse mit Mandanten aus der Telekommunikations- und Medienbranche. Es ist für mich fachlich äußerst spannend, was meine Mandanten bewegt, womit sie sich jeden Tag beschäftigen und was sich in diesen agilen Bereichen an technischen Neuerungen entwickelt. Mir ist es wichtig, mich dem jeweiligen Sachverhalt eines Mandats in erster Linie aus unternehmerischer Sicht zu nähern, bevor ich die rechtlichen Implikationen analysiere. Erst auf einer solchen Grundlage lässt sich auch juristisch der jeweils beste Weg finden. 
 

Welche Themen im Bereich Telekommunikationsrecht finden Sie besonders spannend?

Technische Entwicklungen haben mich schon immer interessiert, in den letzten Jahren vor allem die Digitalisierung in den Unternehmen und auf den Märkten, aber auch in unserem anwaltlichen Arbeitsumfeld.

Die Telekommunikationsbranche hat sich so rasant entwickelt und ist dabei zu einem so wichtigen Element unseres Alltags geworden, dass die Neuerungen – z. B. bei der Mediennutzung, in Form von Cloud- und Plattformdiensten oder neuen Kommunikationsnetzen – jeden betreffen, ob privat oder beruflich.

Es ist besonders spannend für mich, schon vor der Markteinführung neuer Produkte und Dienste oder dem Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen Einblicke in die Hintergründe dieser Entwicklungen zu gewinnen und sie mitgestalten und zu einem Erfolg führen zu können.
 

Herr Dr. Bergmann, Sie sind als Partner bei Raue eingestiegen. Welche Vorteile einer mittelständischen Kanzlei haben Sie letztendlich überzeugt?

Neben der persönlichen Nähe zu meinen Kollegen von früher hat mich unter anderem die überschaubare Größe der Kanzlei gereizt, die es mir ermöglicht, zwar in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei zu arbeiten, dabei aber die Flexibilität und kurzen Entscheidungswege einer mittelständischen Kanzlei nutzen zu können. Die Größe von Raue mit knapp 70 Anwälten ist für meine Tätigkeit ideal.

Die Sozietät ist groß genug für umfangreiche Projekte, z. B. ausgedehnte Schadensersatz- und Fusionskontrollverfahren, und komplexe Mandate, die z. B. eine enge Verzahnung von Kartellrecht und Litigation erfordern. Auf der anderen Seite ist das Büro aber klein genug, um sich auf dem kurzen Dienstweg zu besprechen und unkompliziert verschiedene Bereiche und Teams zusammenzubringen. So lassen sich schnell und flexibel Lösungen für akute Herausforderungen bereichsübergreifender Mandate finden.
 

Was schätzen Sie an Ihrem „alten“ Arbeitgeber so sehr, dass Sie sich ein zweites Mal für Ihn entschieden haben?

Die Beständigkeit der Kanzlei hat mich schon 2005 beeindruckt. Seit der Gründung der Kanzlei Raue hat es keinen einzigen Partnerweggang gegeben. Die Zusammensetzung des Kollegenkreises auf Partnerebene hat sich zwar durch die Partnerernennungen über die Jahre erweitert, ist aber ansonsten konstant geblieben. Ich bin zu Raue zurückgekehrt, weil mich unter anderem dieses Miteinander begeistert hat, aber auch die Aussicht, meine kartell- und telekommunikationsrechtliche Expertise mit der hoch angesehenen Beratungspraxis meiner Partner bei Raue in diesen, aber auch in anderen Bereichen zu verbinden. 

Wichtig ist, dass man authentisch bleibt und sich nicht für die Karriere in eine Rolle pressen lässt.
Dr. Michael Bergmann

Strategischer Schachzug. Würden Sie sagen, dass es für einen Bewerber einfacher ist von einer Großkanzlei in eine mittelständische Kanzlei zu wechseln als umgekehrt?

Der anwaltliche Erfolg ist etwas sehr individuelles. Meiner Erfahrung nach gibt es keine Patentrezepte für anwaltliche Karrieren, die uneingeschränkt für alle Juristen gelten. In letzter Zeit ist eine gewisse Regelmäßigkeit an Wechseln von großen zu kleineren Einheiten zu beobachten, was sicherlich auch mit der Möglichkeit, Gesellschafter zu werden, zusammenhängt. Meiner Meinung nach ist aber weniger die Größe der Kanzlei entscheidend für die eigene Karriere als die Persönlichkeiten in einem Team und der individuelle Business Case. In welche Richtung ein Wechsel geht - ob von groß zu klein oder umgekehrt - spielt dabei in meinen Augen eine untergeordnete Rolle.

 

Sehen Sie einen Arbeitgeberwechsel als Karrierebooster?

Das kann ich nicht generell beantworten. Der Wechsel in ein neues Umfeld hat jedenfalls meine eigene Tätigkeit beflügelt und mir viele neue Impulse gegeben. Die äußerst positive Resonanz meiner Mandanten und meiner Kollegen aus anderen Kanzleien, die sie durch die vielen Glückwünsche ausgedrückt haben, bestätigt mich in meiner Entscheidung. Ich freue mich, dass so viele Kontakte bestehen bleiben und die Mandanten meine Beratung auch in meinem neuen Umfeld weiterhin in Anspruch nehmen.

 

Was sollte man beim Kanzleiwechsel Ihrer Meinung nach unbedingt beachten, Herr Dr. Bergmann?

Da man einen großen Teil seines Lebens am Arbeitsplatz verbringt, ist für mich ein herausragendes Kriterium bei einem Kanzleiwechsel, dass man sich an seinem Arbeitsplatz wohlfühlt. Dazu gehört ein wertschätzender Umgang miteinander und ein Qualitätsanspruch an die eigene Arbeit und die eigenen Arbeitsergebnisse, der von den Kollegen geteilt wird. Das, was man in seiner Karriere entwickelt hat, muss sich in das neue Umfeld einfügen, ohne dass jemand Abstriche macht. Nicht zuletzt ist auch der Spaß im Team und an der Arbeit wichtig, wenn man so viel Zeit wie wir in der Kanzlei verbringt.

 

Mal ehrlich, Herr Dr. Bergmann, was würden Sie bzgl. Ihres juristischen Lebenslaufs rückblickend anders machen?

Auf diese Frage zu antworten, fällt fast so schwer, wie den hypothetischen Wettbewerbspreis während eines Kartells zu ermitteln.

Nach meinem Studium und der Promotion wollte ich jedenfalls sofort in den Job starten. Vielleicht wäre aber auch ein Postgraduiertenstudium bereichernd gewesen. Ich denke, noch einmal einen längeren Auslandsaufenthalt einzulegen, bevor man sich in die Anwaltstätigkeit stürzt, kann großen Spaß machen und zu spannenden Kontakten führen. 
 

Welchen Tipp möchten Sie Nachwuchsjuristen für Ihren juristischen Werdegang mit auf den Weg geben?

Bleiben Sie sich selbst treu! Wichtig ist, dass man authentisch bleibt und sich nicht für die Karriere in eine Rolle pressen lässt. Im Laufe eines Anwaltslebens muss man mit sich und vielen eigenen Entscheidungen klarkommen. Das gelingt nur dann, wenn man sich nicht für andere verstellt oder vermeintlichen Vorbildern nacheifert. Langfristig wird man dann auch den für sich richtigen Karriereweg finden.

Vielen Dank, Herr Dr. Bergmann!

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