Examensvorbereitung für Juristen während Corona

Verfasst von Annika Lintz. Veröffentlicht am 20.01.2021.

Examensvorbereitung in Zeiten von Corona

Warum es Examenskandidaten besonders hart trifft

Das Coronavirus ist seit vielen Monaten das beherrschende Thema im öffentlichen und privaten Leben. Präsenzveranstaltungen mit vielen Menschen sind kaum möglich und es ist noch nicht abzusehen, wie sich das Geschehen im Laufe des Jahres 2021 entwickeln wird. Auch Examenskandidatinnen und Examenskandidaten sind aktuell mit einigen besonderen Herausforderungen konfrontiert. 

 

Eingeschränkter Zugang zu Veranstaltungen 

Die Examensvorbereitung wird derzeit dadurch bestimmt, dass an Universitäten und in privaten Repetitorien kein normaler Betrieb mehr möglich ist. Examenskandidaten müssen zwar in der Regel keine Vorlesungen mehr besuchen, die meisten nutzen zur Vorbereitung aber ein Repetitorium. Die universitären Repetitorien, die normalerweise als Präsenzveranstaltungen stattfinden, sind ebenfalls von der Pandemie betroffen, was zu digital abgehaltenen Kursen führen kann. Auch viele kommerzielle Repetitorien finden aktuell online statt. Die Kurse unterscheiden sich in diesem Fall kaum noch von anderen Online-Angeboten.

Das Lernen mithilfe digitaler Kurse fällt Menschen unterschiedlich leicht oder schwer. Manche können sich dabei gut konzentrieren, andere finden eine produktive Arbeitsatmosphäre nur im Rahmen von Präsenzveranstaltungen wieder.

Auch die sonstigen Voraussetzungen sind verschieden. Wer etwa in der eigenen Wohnung keine stabile Internetverbindung hat, kann nur entsprechend eingeschränkt an digitalen Kursen teilnehmen. Diese Probleme gelten auch für die Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen. Wenn Arbeitsgemeinschaften digital stattfinden, müssen Referendare über die technischen Voraussetzungen für eine ungestörte Teilnahme verfügen und eine Atmosphäre in der eigenen Wohnung herstellen können, die konstruktives Arbeiten ermöglicht.


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Lerngruppen und Bibliotheken

Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen zeigen sich auch außerhalb von Veranstaltungen im Lernalltag. Entscheidend ist vor allem die Frage, ob zu Hause ein ruhiger Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wer in dieser Hinsicht Schwierigkeiten hat, muss Strategien entwickeln, um auch in der aktuellen Situation sinnvoll lernen zu können. Der Zugang zu den Bibliotheken ist ebenfalls eingeschränkt. Im ersten Lockdown im Frühling 2020 waren die Bibliotheken einige Wochen lang komplett geschlossen. Bis heute ist wegen des Abstandsgebotes kein normaler Betrieb möglich. Die Universitäten haben Regeln aufgestellt, wie viele Plätze jeweils genutzt werden dürfen. Eine tägliche Nutzung ist für die meisten Studierenden nicht möglich.

Viele Examenskandidaten möchten sich zudem nicht komplett alleine auf die Prüfungen vorbereiten, sondern in Lerngruppen. Je nach Gruppengröße kann dies in der aktuellen Situation schwierig sein. Auch diese Treffen müssen unter Umständen in den digitalen Raum verlegt werden, wofür wiederum ein ruhiger Heimarbeitsplatz erforderlich ist und eine gute Internetverbindung bestehen muss.

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Probeklausuren

Wichtiger Bestandteil der Examensvorbereitung ist auch das Schreiben von Probeklausuren. Unter normalen Umständen werden dafür Präsenztermine angeboten. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, zumindest teilweise unter Examensbedingungen zu schreiben. In Zeiten von Corona können diese Klausuren nicht im Hörsaal geschrieben werden, sondern höchstens zu Hause oder in der Bibliothek. Damit fehlt die wichtige Erfahrung, Klausuren (jedenfalls soweit wie möglich) unter Examensbedingungen zu absolvieren. Wer zu Hause schreibt, braucht auch dafür die nötige Ruhe und zudem viel Disziplin, um fünf Stunden am Stück durchzuhalten. 


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Planungsschwierigkeiten 

Ein wesentliches Problem kann auch eine generelle Unsicherheit darüber sein, ob die Examensprüfungen zum anvisierten Zeitpunkt stattfinden werden. Einige Bundesländer haben im letzten Frühjahr ihre für April 2020 geplanten Prüfungen verschoben.

Examenskandidaten lernen in aller Regel auf ein konkretes Datum hin und teilen sich ihre Kräfte dementsprechend so ein, dass sie zu diesem Termin fit und vorbereitet sind. Sie stellen sich mental darauf ein. Aktuell gibt es keine Sicherheit, dass die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wie geplant stattfinden werden.

Aktuell gibt es keine Sicherheit, dass die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wie geplant stattfinden werden.

Diese Unsicherheit kann psychisch belastend sein, insbesondere für Kandidaten im Zweitversuch. Auch für 2021 sind verbindliche Aussagen nicht in jedem Fall möglich. Selbst wenn die Prüfungen abgelegt werden können, spielt das Coronavirus eine große Rolle. Auch während der Klausuren und rund um die mündliche Prüfung müssen alle Beteiligten auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln achten.

Wer dennoch Angst hat, sich in diesem Zusammenhang zu infizieren und daher nicht teilnehmen möchte, muss auf sinnvolle und faire Entscheidungen des Prüfungsamtes hoffen.

 

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Corona als Prüfungsstoff

Die aktuelle Situation hat nicht nur Auswirkungen auf das Alltagsleben der Menschen, sondern bietet auch auf juristischer Ebene viel Diskussionsstoff. Daraus ergeben sich zahlreiche Fragestellungen, die auch für Examensprüfungen relevant werden können. Insbesondere im Öffentlichen Recht treten neue Fallkonstellationen auf, etwa wenn es um Grundrechtseinschränkungen, Kompetenzen von Bund und Ländern, das Infektionsschutzgesetz oder Entschädigungsansprüche geht.

Fälle mit Bezug zu Corona sind nicht nur für Klausuren interessant, sondern auch für mündliche Prüfungen. Examenskandidaten müssen sich auf diese zusätzliche Möglichkeit einstellen und vor allem die aktuelle Rechtsprechung im Blick haben. Dennoch gibt es keine Garantie, dass ein entsprechender Fall geprüft wird. Der übrige Stoff darf daher nicht vernachlässigt werden.

 

Ausgleich von Nachteilen durch Regelungen für den Freischuss

Auf der anderen Seite kann die aktuelle Situation Examenskandidaten auch Vorteile bringen. Die Bundesländer und die Universitäten haben Regelungen getroffen, um die Nachteile aufgrund der Einschränkungen auszugleichen. Insbesondere haben die zuständigen Landesministerien Lösungen für den Umgang mit dem Sommersemester 2020 gefunden.

Die meisten haben entschieden, dieses Semester bei der Fristberechnung für den Freischuss für alle Studierenden außen vor zu lassen.

So wird in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und zahlreichen anderen Bundesländern das Sommersemester 2020 nicht berücksichtigt. Examenskandidaten, die den Freischuss machen wollen, konnten dieses Semester daher im Rahmen des Möglichen zusätzlich zur Vorbereitung nutzen. Dadurch wurde Zeit gewonnen, was bei manchen Studierenden sogar dazu führen kann, dass sie gerade wegen Corona den Freischuss machen können. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob eine solche Regelung auch für das Wintersemester 2020/2021 flächendeckend getroffen werden wird oder ob dieses in manchen Bundesländern wieder regulär zählt.
 

Die Pandemie macht die Examensvorbereitung nicht weniger kompliziert. Repetitorien können vielerorts nicht in Präsenz stattfinden und Probeklausuren nicht im Hörsaal geschrieben werden. Nicht jeder Betroffene verfügt zu Hause über einen ruhigen Arbeitsplatz und eine stabile Internetverbindung. Es ist unklar, wann an Universitäten, in Repetitorien und Arbeitsgemeinschaften wieder zuverlässig ein normaler Betrieb stattfinden kann. Auch das Lernen in Gruppen kann eingeschränkt sein. Examenskandidaten müssen versuchen, mit der Unsicherheit und den zusätzlichen Herausforderungen so gut wie möglich umzugehen. 

 

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