Marina Loose ist seit November 2018 Referendarin am OLG Düsseldorf. Bereits als Studentin interessierte sie sich für Steuerrecht, weshalb sie für den Schwerpunkt „Unternehmensrecht: Innerstaatliches, Internationales und Europäisches Steuerrecht“ an die Ludwig-Maximilians-Universität München gewechselt ist. Ihre dreimonatige Verwaltungsstation absolviert sie im Bundeszentralamt für Steuern in Bonn.
Auch Wahlkölner Sebastian Knop hat sich aus gutem Grund für die Verwaltungsstation beim Bundezentralamt für Steuern entschieden. Denn, so sagt er, vor allem eines sollte die Verwaltungsstation nicht sein: langweilig!
Reisende soll man bekanntlich nicht aufhalten, Frau Loose. Sie haben sich nach Ihrem Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München für ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen entschieden. Was bewog Sie zu Ihrer Entscheidung, nicht in Bayern zu bleiben?
Marina Loose: Mir war eigentlich schon im Rahmen des Reps bewusst, dass ich gerne noch einmal die Stadt wechseln möchte. Ich habe zuvor in Mainz, Tübingen und Lausanne studiert und war zum Zeitpunkt des Examens seit nunmehr vier Jahren in München. Da man in persönlicher Hinsicht nur wächst, wenn man über den Tellerrand schaut, wollte ich für das Referendariat nochmal gerne die Stadt wechseln.
Natürlich hat es auch eine Rolle gespielt, dass man in Bayern 11 statt 8 Examensklausuren schreibt, die mit 75% gewertet werden und die mündliche Prüfung nur zu 25% ins Ergebnis einfließt. Mündliche Prüfungsleistungen liegen mir persönlich gut.
Ein weiterer Punkt ist, dass man den praktischen Teil der Verwaltungsstation in Bayern entweder beim Landratsamt oder bei der Regierung absolviert. Eine freie Wahl hat man damit nicht wirklich. Ausschlaggebend war aber, dass ich erneut den Schritt ins „Unbekannte“ wagen wollte und bis jetzt habe ich es nicht bereut! Für die Zukunft wird es hinsichtlich meiner „Städtetrips“ nun wohl aber etwas ruhiger werden.
Sie haben sich zudem entschieden, Ihre Verwaltungsstation beim BZSt zu absolvieren. Welche Gründe sprachen für das Referat im Bereich des internationalen Steuerrechts und hing dies mit Ihrem Schwerpunktstudium an der Universität zusammen?
Marina Loose: Bei der Bewerbung habe ich drei „Wunsch-Referate“ angegeben. Dabei hat mein Schwerpunkt natürlich schon eine recht große Rolle gespielt. Insbesondere die Vorlesung „Europäisches Steuerrecht“ und die dortige Arbeit anhand eines Doppelbesteuerungsabkommens hat mir im Studium ganz gut gefallen.
Das kann aber auch daran gelegen haben, dass das Europäische Steuerrecht einer der Forschungsschwerpunkte des damaligen Lehrstuhlinhabers war und die Vorlesung deshalb so gut war. Jedenfalls wollte ich im Rahmen der Verwaltungsstation natürlich auch die Arbeit in der Praxis kennenlernen.