In der Schweiz Jura studieren – in Deutschland als Jurist arbeiten?

Verfasst von Finn Holzky

In der Schweiz Jura studieren – in Deutschland als Jurist arbeiten?

...was du dafür wissen musst!

Wer auf schweizer Boden seine juristische Ausbildung absolvieren, später aber in Deutschland praktizieren möchte, sollte sich darüber gründlich Gedanken machen. Es sei jedoch schon einmal vorweg genommen - unmöglich ist es nicht!

Auf die Gründe, weshalb man in der Schweiz studieren sollte, wenn man dennoch in Deutschland praktizieren möchte, soll hier nicht weiter eingegangen werden. So viel können wir schon einmal sagen: Für diejenigen, denen der Weg zum Staatsexamen in Deutschland verwehrt ist, kann die Schweiz der richtige Umweg sein.
 

Was sind die Voraussetzungen für ein Studium in der Schweiz?

Der Studienzugang ist ähnlich wie in Deutschland. Es ist ein sogenannter Vorbildungsnachweis von Nöten. In der Regel sind das die eidgenössischen Maturitäten. In unserem Beispiel würde das deutsche Abitur für diese Hürde aber ebenfalls reichen.

Wie ist das Schweizer Jurastudium aufgebaut?

Anders als bei uns ist das Jurastudium in der Schweiz dem Bologna-Modell angepasst worden. Das bedeutet, es handelt sich um ein Bachelor-Master System.

Das Bachelorstudium ist hierbei auf sechs Semester ausgelegt, der darauf aufbauende Master auf drei weitere. Ähnlich wie in Deutschland werden in den ersten zwei Semestern die Grundlagen im Straf-, Zivil- und im Öffentlichen Recht sowie die juristische Arbeitsmethodik gelehrt. Die darauffolgenden Semester vertiefen und ergänzen diese Kenntnisse. Am Ende dieses sogenannten Hauptstudiums muss jeweils eine fünfstündige Klausur pro Rechtsgebiet geschrieben und bestanden werden. Hinzu kommt noch eine Prüfung in Wirtschaftsrecht und einem Grundlagenfach.

Das Masterstudium ist ein reines Wahlfachstudium zur Spezialisierung. Wer einen bestimmten von der Universität abhängigen Teil seines Masters in einem bestimmten Spezialisierungsbereich absolviert, der kann dabei seinen Master mit einem extra Schwerpunktzertifikat erlangen. Endgültig abgeschlossen wird das Masterstudium mit dem Bestehen einer zwölfwöchigen Masterarbeit.
 

Nach dem Studium ist vor der Ausbildung

Ähnlich wie bei uns ist der Studienabschluss jedoch noch keine vollständige Qualifikation zu den juristischen Berufen. Wer in der Schweiz Anwalt werden möchte muss sich einer mindestens 18 monatigen praktischen Ausbildung, vergleichbar mit unserem Referendariat, unterziehen.

Schließlich muss er noch die hieran anknüpfende Abschlussprüfung bestehen. Zu beachten ist, dass die Regelungen der Anwaltschaft in der Schweiz den Kantonen zufällt. Selbst der Beruf hat verschiedene Namen. So spricht man beispielsweise in Zürich vom Rechtsanwalt, in Basel vom Advokaten oder in Bern vom Fürsprecher. Die Zulassung gilt daher zunächst nur für ein Kanton – in der Regel besteht aber ein Anspruch auf Anerkennung dieser Zulassung gegenüber den anderen Kantonen.

Die öffentliche Verwaltung bildet die erste Ausnahme. Sie setzt auch „nur“ studierte Juristen ein und bildet diese dann intern fort.

Das Richteramt in der Schweiz soll hier nur kurz erwähnt sein. Die Eigenart des Richtersystems in der Schweiz ist, dass Richter weder eine juristische Ausbildung genossen haben müssen, noch dass dies wenigstens in der Praxis – abgesehen vom Bundesgericht in Lausanne und in vier Kantonen ab der zweiten Instanz – verlangt wäre. Häufig werden diese Ämter durch Volkswahlen mit politisch aktiven Personen ohne juristische Ausbildung besetzt. Eine klassische Richterlaufbahn ist in der Schweiz folglich nicht vorgesehen.

Anders als bei uns ist das Jurastudium in der Schweiz dem Bologna-Modell angepasst worden.

Deutsches Recht auf Schweizer Boden?

Wie aber wird der Schweizer Anwalt in Deutschland zugelassen?

Durch das abgeschlossene Jurastudium in der Schweiz hat man die Möglichkeit eine Gleichwertigkeitsprüfung durch ein deutsches Justizamt zu beantragen. Hierbei werden die in der Schweiz erworbenen Diplome geprüft und es wird darüber entschieden, ob diese ein gleichwertiger Ersatz zum 1. Staatsexamen sind.

Fällt die Entscheidung negativ aus, muss der Bewerber in einer Eignungsprüfung seine Kenntnisse des deutschen Rechts nachweisen. Somit kann nach dem Studium in der Schweiz bereits früh, nämlich nach dem 1. Staatsexamen wieder in das deutsche Ausbildungssystem gewechselt werden. Natürlich ist dieser Vorgang aber nicht garantiert und somit risikoreich.

Eine zweite Alternative wäre die Zulassung als Anwalt in der Schweiz zu erwerben und sich daraufhin in Deutschland als europäischer Rechtsanwalt eine Zulassung ausstellen lassen. Problematisch ist hier die offensichtlich fehlende Praxiserfahrung aus dem Referendariat, sowie einige Einschränkungen bei der Prozessvertretung in Deutschland.

 

Ein Studium in der Schweiz kann also eine Alternative für ein Studium in Deutschland sein, ist aber mit etwaigen Schwierigkeiten und Risiken verbunden. Es bedarf daher einer genauen Abwägung von Kosten, Risiken und Chancen, die dieser Weg mit sich bringt!