Prof. Dr. Thomas Mayen Mayen Dolde Partner KI Anwalt Stuttgart

KI – Chance für Experten des Öffentlichen Rechts

Ist Künstliche Intelligenz womöglich der heilige Gral des Rechts?

Prof. Dr. Thomas Mayen, Dolde Mayen & Partner, ist ein gefragter Experte für Öffentliches Recht in der Rechtsberatung und in der Wissenschaft. Zu seinen Arbeitsgebieten gehört auch das Thema Künstliche Intelligenz (KI). Der Namenspartner der Sozietät in Bonn und Stuttgart legt dar, wie sich KI und Digitalisierung auf das Öffentliche Recht auswirken. Und er betont, wie wichtig es ist, den Berufsnachwuchs auf die anspruchsvollen Aufgaben unserer dynamischen Zeit vorzubereiten; unter anderem mit einem Training der persönlichen Stärken und kommunikativen Kompetenzen.
 

Vorhang auf, Spot an! Herr Professor Mayen, künstliche Intelligenz ist derzeit das Topthema in aller Munde. Inwieweit tangiert KI Sie in Ihren Arbeits- und Forschungsgruppen als gefragten Experten für Öffentliches Recht?

Künstliche Intelligenz wird einen Paradigmenwechsel im Verwaltungsrecht einläuten. Die ersten Vorboten erreichen schon die Verwaltungspraxis. Auch öffentliche Behörden und Einrichtungen der mittelbaren Staatsverwaltung erkennen zunehmend die Zeichen der Zeit.

Der vollständig automatisierte Erlass von Verwaltungsakten ist in der Finanz- und Sozialverwaltung schon Realität. Und die Entwicklung wird dort nicht stehenbleiben. Ich werde mittlerweile nicht nur eingeladen, in Forschungsprojekten zu diesen Themen mitzuwirken. Wir betreuen konkrete Mandate, in denen wir den Prozess der Implementierung von KI in die behördlichen Entscheidungsprozesse als anwaltliche Berater begleiten.
 

Digitalisierung und künstliche Intelligenz stellen nicht nur Unternehmen und Informatiker vor große Herausforderungen. Welche Kernfragen beschäftigen Sie und welche Anforderungen leiten Sie für den Gesetzgeber daraus ab?

Sie kennen die alte Geschichte vom Zauberlehrling. Er gewinnt keine Kontrolle mehr über den Besen, den er hervorgezaubert und zur Arbeit ertüchtigt hat. Im Grunde verhält es sich mit KI und Digitalisierung in verwaltungsrechtlichen Entscheidungsprozessen ähnlich.

Ein Beispiel: Dürfen Algorithmen Verwaltungsakte erlassen? § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) lässt dies grundsätzlich für die gebundene Verwaltung zu. Wie passt dies noch zu der Idee vom Letztentscheidungsrecht einer demokratisch legitimierten Person? Wie kann die Behörde Verantwortung übernehmen gegenüber Parlament und Regierung, wenn weder sie noch der Programmierer selbst in der Lage sind, die Algorithmen zu kontrollieren?

Und: Können wir KI auch bei komplexen Planungsentscheidungen einsetzen? Sicher „rechnet“ der Algorithmus die verschiedenen Planungsalternativen in ihren Konsequenzen fehlerfrei „aus“. Aber darf er auch die Abwägungsentscheidung treffen?     
 

Dolde Mayen & Partner ist auf Öffentliches Recht spezialisiert. Wie wirken sich die Entwicklungen der letzten Jahre, wie zum Beispiel die DSGVO und intelligente Netzwerke, auf Ihre Beratertätigkeit aus?

Es läuft ab wie fast immer: Neue Technologien drängen auf den Markt; Betreiber und Anwender wollen sie einsetzen, müssen sich aber vorher rechtlich absichern. Sie schalten deshalb Anwälte ein. Diese sind es dann, die sie erstmals mit der rechtlichen Realität konfrontieren.

Das schlägt bei uns zunächst meist in Form von Gutachtenaufträgen auf und kann bis dahin gehen, dass wir Vorschläge für Rechtsvorschriften ausarbeiten. Unsere Verantwortung ist es dann, rechtliche Risiken zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln.      

Einen Bezug zum IT-Recht und zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit KI findet man auch bei Kanzleien im Bereich des Privatrechts. Was unterscheidet diese von den öffentlich-rechtlichen Problemfeldern bei Dolde Mayen & Partner?

Künstliche Intelligenz und Digitalisierung sind Querschnittsthemen. Sie sind nicht auf das Zivilrecht beschränkt. Und das wird auch in Zukunft so sein. Wichtig ist: Im Verwaltungsrecht stellen sich viele originär öffentlich-rechtliche Fragen, die man den Experten überlassen muss.

Denken Sie an das soeben zitierte Beispiel der demokratischen Legitimation der Entscheidung. Bedeutsam ist auch, welche Anforderungen sich aus dem Gesetzesvorbehalt ergeben. Was muss der Gesetzgeber regeln, damit ich dem Algorithmus den Erlass von Abgabenbescheiden erlaube? Solche Fragen stellen sich nicht, wenn man KI in zivilrechtliche Prozesse einpflegt.     
 

Gute Anwälte zeichnen sich durch passende fachliche und persönliche Fähigkeiten aus. Welche braucht es Ihrer Meinung nach, um mit Mandanten bei Dolde Mayen umzugehen und welche kann man bei Events, wie Ihrem anstehenden Seminar, vertiefen?

Speziell im Zusammenhang mit KI geht es um Innovationsfähigkeit und Risikoabschätzung. Gute Anwälte denken kreativ und können sich gedanklich vom herkömmlichen Kontext einer Vorschrift lösen. Zentral ist: Was ist der Kern der Regel, was ist der eigentliche Zweck, der auch im neuen Umfeld seine Berechtigung behält? Und was ist nur durch den bisherigen gesellschaftlichen oder technischen Kontext bedingt und kann im Zusammenhang mit neuen Sachverhalten weggelassen werden, ohne die Regel zu verletzen?

Der anwaltliche Berater wirkt hier zunächst oft als Spielverderber. Denn sein Job ist es, dafür zu sorgen, dass die Regeln beachtet werden. Wichtig ist: Wir sind nicht als Bedenkenträger gefragt. Wir verstehen uns als Entwickler von innovativen und rechtssicheren Lösungen. Das ist eine ebenso große wie spannende Herausforderung. Wir müssen unseren Mandanten das geben, was man neudeutsch als „Guidance“ bezeichnet.

Und das bedeutet: Wir müssen bereit sein, Verantwortung zu übernehmen. Und natürlich geht das nur mit Wissen und mit Erfahrung. Diese Fähigkeiten fördern wir bei unseren jungen Kolleginnen und Kollegen, etwa auch in unserem Dolde-Mayen-Kompetenztraining. In wenigen Wochen findet eine Veranstaltung statt, in der junge Kolleginnen und Kollegen lernen, wie man in derart schwierigen Situationen adressatenbezogen und kompetent kommuniziert.
 

Juristen sind nicht unbedingt bekannt dafür, technisch bewandert zu sein. Was erwartet Berufseinsteiger bei Dolde Mayen und wie beziehen Sie als Mentor junge Kolleginnen und Kollegen in Bezug auf KI mit ein?

Einspruch, Euer Ehren. Gerade Juristen, die in der Praxis tätig sind, kennen sich in der Regel gut mit technischen Sachverhalten aus – (lächelt) na ja, jedenfalls mit solchen, mit denen sie zu tun haben. Anwaltliche Berufseinsteiger haben natürlich solche Kenntnisse in aller Regel noch nicht. Das ist nachvollziehbar. Und selbstverständlich lassen wir unsere jungen Kolleginnen und Kollegen damit nicht allein, sondern helfen ihnen, sich dieses Wissen anzueignen, und – noch wichtiger – wir vermitteln ihnen, wie man den nötigen Input beim Mandanten abfragen kann.

Und keine Sorge: Wer Interesse und Neugier mitbringt und diesen technischen Inhalten gegenüber aufgeschlossen ist, wächst schnell in die bisher noch unbekannte Welt hinein. Und speziell bei KI lernen ohnehin oft Partner und Associate gleichermaßen hinzu – rein technisch nicht selten mehr die Partner. Das macht mir bis heute Spaß an meinem Beruf. Langeweile kommt da nicht auf. Und das gemeinsame Erlebnis verbindet.      
 

Als Professor, Anwalt sowie als Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses des DAV sitzen Sie an der Schnittstelle zwischen Forschung, Lehre und Rechtspflege. Ergeben sich hieraus Möglichkeiten, aus juristischer Sicht, die Entwicklungen zu beeinflussen?

Ja natürlich, und zwar in unterschiedlicher Weise. Wissenschaftlich kann ich mit Veröffentlichungen oder bei Symposien pp auf die Diskussion Einfluss nehmen. Noch spannender ist es, im anwaltlichen Mandat mitzuwirken, sei es in der Beratung, sei es im konkreten Prozess in Fällen mit grundsätzlicher Bedeutung, die die Rechtsentwicklung vorantreiben.

Zwar entscheidet das Gericht – aber ein guter Anwalt kann hier wichtige Überzeugungsarbeit leisten. In der Sache geht es darum, den Einzug der neuen Technologie frühzeitig zu begleiten und rechtliche Leitplanken einzuziehen. Und es geht darum, die Programmierer rechtlich zu sensibilisieren. Denn nicht alles, was technisch machbar ist, können wir rechtlich wollen.

Künstliche Intelligenz wird einen Paradigmenwechsel im Verwaltungsrecht einläuten. Die ersten Vorboten erreichen schon die Verwaltungspraxis.
Prof. Dr. Thomas Mayen

Kommt bald das „Recht 4.0“ - #legaltech? Dank der Digitalisierung läuft in der Industrie und im Verwaltungsrecht immer mehr automatisiert ab. Sehen Sie für das Recht eine „Grenze“, die wir nicht überschreiten sollten?

Eine spannende Frage, die mich zunehmend umtreibt. Juristisches Arbeiten besteht in hohem Maße aus Wertungen. Gerade bei neuen, in der Rechtsprechung noch nicht geklärten Fragen, ist das entscheidend. Algorithmen werten nicht. Algorithmen rechnen statistische Wahrscheinlichkeiten aus, wie ein Gericht vor dem Hintergrund der bisher gesammelten Rechtsprechung aller Voraussicht nach entscheiden wird. Der Paradigmenwechsel, die Aufgabe einer bisherigen Rechtsprechung, weil sie unter heutigen Bedingungen als unbillig empfunden wird, kommt in dieser Welt nicht vor.

Ein Beispiel: Das Auschwitz-Urteil des LG Frankfurt am Main hätte man ausgehend von der vorliegenden Rechtsprechung niemals vorausberechnen können. Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass die Aufseher straflos ausgehen würden, lag ausgehend von den Gerichtsentscheidungen bis hin zum BGH nahezu bei 100 Prozent. Die eigentliche Fortentwicklung der Rechtsprechung erfolgte, weil immer mehr mutige Juristinnen und Juristen das als grobes Unrecht empfanden und ihrem Gewissen gefolgt sind.

Überlassen wir unsere juristische Arbeit den Algorithmen – und vor allem: Gewöhnen wir uns daran, findet eine solche Evolution der Rechtsprechung nicht statt. Deshalb ist es unverzichtbar, das System offenzuhalten für die juristische Wertung und die daraus abgeleitete Fortentwicklung des Rechts.

Gehen wir nur von den Wahrscheinlichkeiten aus, die wir aus den Gerichtsentscheidungen aus der Vergangenheit ableiten, wird das System selbstreferentiell. Das ist ähnlich wie bei den sozialen Netzwerken. Wir drehen uns im eigenen Kreis – in diesem Fall nicht im Kreis unserer Likes und Dislikes, sondern im Kreis der vorhandenen Rechtsprechung.       
 

Sie sind auch auf dem Gebiet des Datenschutzrechts tätig. Stellt Sie die Arbeit mit KI, die gerade mit Massen von Daten arbeitet, nicht vor große rechtliche Probleme?

Ja, in der Kanzlei befassen wir uns selbstverständlich intensiv mit dem Thema Datenschutz. Natürlich haben Sie Recht. KI und die Digitalisierung definieren neue Herausforderungen. Wir sind jetzt schon in den sozialen Netzwerken massiv davon betroffen. Denken Sie an den facebook-Datenskandal. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs.     
 

Frischer Wind in Gerichten und Kanzleien – Welche Chancen sehen Sie als Mentor in der großen Pensionierungswelle und der jungen, im digitalen Zeitalter aufwachsenden Generation für Umbrüche in der juristischen Welt?

Sie meinen, wenn die Alten gehen, können sie Umbrüche nicht ausbremsen (schmunzelt)? Im Ernst: Gerade im Bereich Digitalisierung ist die nachwachsende Generation den Müttern und Großmüttern, Vätern und Großvätern überlegen und findet ihren Platz. Die Umbrüche sind angesichts der Wucht und Dynamik der neuen Möglichkeiten nicht aufzuhalten. Hier gilt es Maß und Grad zu wahren.

Entwicklungen wie das chinesische System der „sozialen Kreditwürdigkeit der Bürger“ zeigen, dass nicht alles akzeptabel ist, was technisch geht. Hier geht es um den richtigen Kompromiss zwischen Fortschritt und Bewahrung – ein Szenario, bei dem die jüngere und die ältere Generation zusammenwirken können und müssen. Doch nicht nur dort: Auch in Kanzleien werden junge Kollegen, die Digital Natives, mehr und mehr gefragt sein, gemeinsam mit älteren Anwälten das Terrain zu erobern, das KI und Digitalisierung erobern.
 

Meist lernen wir ein Leben lang. Gab es auch etwas, was Sie von Ihren jüngeren Kollegen lernen durften, deren Mentor Sie sind?

Ja, da gibt es einiges. Die jüngeren Kollegen sind mit den digitalen Medien aufgewachsen – anders als ich. Sie bringen mir Dinge bei, etwa was die Funktionen und Möglichkeiten meines Smartphones angeht, von denen ich nicht einmal wusste, dass es sie gibt.

Ihr Fazit?

KI wird unsere Welt noch stärker revolutionieren als die Digitalisierung bisher. Das stellt auch das Recht vor Herausforderungen, die wir derzeit nur ahnen können. Man spricht zurecht von einem sozialen Epochenwandel. Diesen Umbruch gilt es mitzugestalten. Auch darin sehe ich die Verantwortung von uns Anwälten im Öffentlichen Recht. Wir sind gefordert, uns dafür stark zu machen, dass nicht die Risiken, sondern die Chancen im Kontext von KI und der Digitalisierung überwiegen. Spannend, besonders für ambitionierte Berufseinsteiger.     

Vielen Dank, Herr Professor Mayen!

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