Unternehmen können oder wollen häufig nicht alle denkbaren Bereiche selbst abdecken. Manche haben gar keine eigene Rechtsabteilung, andere nur eine sehr kleine. Wenn entsprechende Unternehmen auf bestimmte juristische Dienstleistungen angewiesen sind, vergeben sie Aufträge an externe Dienstleister. Auch manche Kanzleien greifen bei einzelnen Projekten auf externe Juristen zurück. Bestenfalls lassen sich dadurch Kosten einsparen, während die Qualität sogar steigt. Das Auslagern eigener Aufgaben ist jedoch auch mit Nachteilen und Risiken verbunden. In manchen Situationen ist es aber tatsächlich sinnvoll. Für Arbeitnehmer bieten sich neue Möglichkeiten und Berufsmodelle.
Formen des Outsourcings
Der Begriff des Outsourcings bezeichnet das Auslagern bestimmter Unternehmensaufgaben an externe Dienstleister. Im juristischen Bereich geschieht dies auf unterschiedliche Art und Weise. Ein klassischer Fall ist die Beratung eines Unternehmens durch einen externen Steuerberater. Es lohnt sich häufig nicht, für diese juristische Dienstleistung eigene Mitarbeiter einzustellen.
Zunehmend beliebt ist auch das Engagieren von Projektjuristen. Dabei stellen Unternehmen oder Kanzleien einen Juristen kurzfristig für ein bestimmtes Projekt ein. Wenn eine Kanzlei etwa ein besonders umfangreiches Mandat zu bewältigen hat, kann sie speziell für diesen einzelnen Auftrag einen oder mehrere Volljuristen beschäftigen. Diese werden auf Zeit eingestellt, um die Arbeit an dem konkreten Vorhaben zu unterstützen.
In Staaten wie den USA existiert dieses Berufsmodell bereits seit Jahrzehnten, in Deutschland ist der Trend deutlich später angekommen.
Inzwischen gibt es auch hier eigene Agenturen für die Vermittlung von Projektjuristen, an die sich interessierte Unternehmen wenden können. Die Juristen werden dabei von den Personaldienstleistern eingestellt und im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung an Unternehmen und Kanzleien vermittelt. Unternehmen, die juristische Dienstleistungen auslagern möchten, sollten auf rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche gesetzliche Regelungen achten. Wenn es etwa um den Einsatz von Projektjuristen auf Zeit geht, spielt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine wichtige Rolle.