Verfasst von Dr. Martin Fries. 

Trotz Corona Jura studieren

5 Argumente für digitale Lehre

Das Sommersemester 2020 steht vor der Tür. Wann die Universitäten dafür ihre Tore öffnen, steht aber noch in den Sternen. Der Gedanke an volle Hörsäle ist im Moment kein Traum, sondern ein Graus. In Sorge vor der Verbreitung von Covid-19 überlegen die Jura-Fakultäten aktuell, inwieweit Lehrveranstaltungen überhaupt werden stattfinden können. Eigentlich kommt nur eines in Betracht: Die Lehre im Sommer wird weitgehend digital stattfinden müssen. Was ist davon zu halten? Pusht das Coronavirus die Lehre endlich ins 21. Jahrhundert oder könnt ihr das Semester jetzt schon abschreiben? Hier kommen fünf Argumente, warum das Sommersemester 2020 das beste Eures Studiums werden könnte!

 

1. Die Revolution fällt aus

Zunächst einmal zur Beruhigung: Für die digitale Lehre muss niemand das Rad neu erfinden. Natürlich sind die neuen Formate innovativ, aber sie führen nicht zu einer Revolution in der Juristenausbildung. Eine Vorlesung dauert immer noch 90 Minuten und behandelt die examensrelevanten Jura-Themen, ihr hört die mehr oder minder sonore Stimme Eures Dozenten, und die zugehörigen Begleitunterlagen liegen als Skript vor Eurer Nase.

Womöglich serviert der Livestream oder Podcast sogar zusätzlich noch ein Bewegtbild der Lehrperson. Zum trauten Vorlesungsfeeling fehlt dann allenfalls noch das klassische Hörsaalambiente, also das leise Murmeln der Kommilitonen und der wohlige Eindruck, eine Live-Veranstaltung hautnah mitzuerleben. Macht das tatsächlich einen so großen Unterschied?

2. Der Faktor Mensch

Nun, manche Vertreter unserer Zunft beantworten diese rhetorische Frage tatsächlich mit "Ja". Vertreten kann man ja alles. Und damit sollten wir sie auch unbedingt ernst nehmen. Was also ist das Einzigartige an der Lehre im Hörsaal, das dem digitalen Pendant fehlt? Ein Kernargument der Skeptiker lautet: Gute Lehre ist keine Einbahnstraße. Die klassische Präsenzvorlesung lädt ein zur Reflektion des Gehörten und zu klärenden Rückfragen bei der Dozentin. Wer sich demgegenüber nur einen Podcast anhört, verpasst diese Rückkopplung und sitzt womöglich Missverständnissen auf.

Da ist sicher etwas dran. Zwar gibt es in der digitalen Lehre durchaus auch interaktive Formate – etwa über die Kommentarfunktion eines Livestreams – aber die häufigeren, zeitversetzt aufgezeichneten Kurse verzichten darauf. Wenn wir die Interaktion in der Vorlesung so wichtig nehmen, müssen wir aber auch ehrlich zu uns selbst sein:

Welcher Anteil der in klassischen Vorlesungen gestellten Fragen dient wirklich vorrangig der Reflektion des Lehrstoffs? Und welcher Anteil dieser Fragen ist für die Mehrheit der anderen Studierenden interessant?

Darüber gibt es sicher geteilte Meinungen. Klar ist aber: Je seltener es für die Allgemeinheit interessante Wortmeldungen gibt, desto weniger überzeugt es, digitale Lehrformate mit dem Einbahnstraßen-Argument vom Tisch zu wischen.

3. Nichts für Schweinehunde?

Kritiker der Online-Lehre haben aber noch mehr Pfeile im Köcher. Sie verweisen beispielsweise auch darauf, dass das Jurastudium ein Gemeinschaftserlebnis ist. Die Kommilitonen sind eben nicht nur nette Leute, sondern sie ziehen einen manchmal auch mit, wenn es einem selbst nicht so leicht fällt. Man kann mit ihnen über die Themen der Vorlesung diskutieren. Und der Gruppenzwang hilft dabei, morgens um acht im Staatshaftungsrecht zu sitzen, auch wenn es am letzten Abend spät war.

Studiert man demgegenüber als Einzelgänger, verlegt der innere Schweinehund das Aufstehen fast automatisch nach hinten und findet im Laufe des Vor- und Nachmittags reichlich Argumente, warum es mit dem Lernstoff auch noch bis morgen Zeit hat.

Das ist natürlich alles richtig. Aber: Gruppenzwang ist ein vergleichsweise schwacher Gegner des Schweinehunds. Er schleppt mich vielleicht noch in die Vorlesung, aber meine Ohren stehen trotzdem auf Durchzug. Das Schweinehund-Problem müssen alle Studierenden lösen, ob sie nun im Hörsaal sitzen oder einen Podcast hören.

Das beste Mittel gegen den Schweinehund ist in der Regel eine individuelle Arbeitsgemeinschaft. Zum Beispiel jeden Freitag, vier Studierende in ähnlichem Lernstadium, von 8 bis 12 Uhr vier Stunden Jura. Eine Großgruppenvorlesung – ob online oder offline – kann eine ausreichend tiefe Stoffreflektion bei jedem Einzelnen so oder so nicht leisten.

Natürlich sind die neuen Formate innovativ, aber sie führen nicht zu einer Revolution in der Juristenausbildung.

4. Welche Professorin darf’s denn sein?

Wer bis hierhin gelesen hat, stimmt mir hoffentlich zu, dass digitale Formate zumindest eine ernstzunehmende Alternative zur klassischen Vorlesung sein können. Und genau das ist der Punkt. In Corona-Zeiten geht es womöglich nur digital, aber in besseren Zeiten will die digitale Lehre die klassischen Formate nicht verdrängen, sondern einfach nur ein zusätzliches Angebot schaffen.

Soll doch jede Studierende selbst wählen, was sie am meisten anspricht und womit sie am besten lernen kann. Vielleicht ist es das Hörsaalerlebnis bei der Professorin vor Ort, vielleicht aber auch der Podcast ihrer Kollegin vom anderen Ende der Republik oder sogar ein Mitschnitt einer Lehrveranstaltung einer amerikanischen Top-Uni. Man könnte das jetzt als einen Wettbewerb um gute Lehre inszenieren, als ein Rennen um Klickzahlen, mit denen die Crowd ihren Podcast-Gott kürt. Vielleicht ist aber auch die Qualität der Lehre etwas sehr Subjektives.

Ich war einmal an einer Uni unterwegs, an der ein Professor Zivilrecht lehrte und Hörsäle leerte. Seine didaktische Methode: Kein Powerpoint, nur Folien auf Overhead, und darauf nichts als eine ausdifferenzierte Gliederung der Veranstaltung, im Verlauf der Vorlesung mühevoll handschriftlich heruntergeschrieben. Eher zufällig hörte ich davon, dass einige Studierende auf gerade diese Lehrmethode schworen, weil ihnen das den besten Lernerfolg brachte, warum auch immer. 

Mir zeigt dieses Beispiel: Gute Lehre ist manchmal Ansichtssache, dann ist es aber auch gut, wenn man zwischen mehreren Lehrformaten wählen kann. Natürlich ist das Luxus, aber die Digitalisierung macht’s möglich.

5. Mehr Flexibilität geht nicht

Zum guten Schluss: Die digitale Lehre hat ein paar Features, die offline nicht funktionieren. Man kann nicht nur unterbrechen, zurückspulen oder die Audiospur zur Wiederholung in 1,5facher Geschwindigkeit ablaufen lassen. Man ist auch zeitlich und örtlich absolut flexibel. Ich habe auf meine Podcasts schon Feedback von Hörern aus den wildesten Locations bekommen.

Manche hören sie während einer langweiligen Wahlstation in Honolulu, manche auf Malle am Strand, manche während des täglichen Joggings und manche eben auch in der Corona-Quarantäne. Ist doch schön, wenn sich der Zugang zum Jurastudium auf diese Weise noch weiter öffnet. Der klassischen Unilehre wird dadurch kein Zacken aus der Krone brechen. Ich jedenfalls stehe im April wieder im Hörsaal. Wenn ich darf...

Eine gute Zeit für e-learning:


→ Den Jura-Podcast von Dr. Martin Fries findet ihr auf https://www.jura-podcast.de/ und auf Youtube
 

LSP Lindemann Schwennicke & Partner
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