Das Referendum in Großbritannien über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union fand am 23. Juni 2016 statt. Seit dem sind viele Fragen über die Folgen des sogennnten Brexits aufgekommen. Selbstverständlich betrifft der noch tatsächlich umzusetzende EU-Austritt auch die studierenden Unionsbürger. Allerdings herrscht aktuell nach wie vor Ungewissheit hinsichtlich etwaiger LL.M.-Programme in Großbritannien, selbst bei den Studierenden, die sich bereits für ein Auslandsstudium im UK beworben haben. Was genau bedeutet nun aber der Brexit für die LL.M.-Programme in Großbritannien?
Ich habe mich bereits für ein LL.M.-Programm beworben – was bedeutet der Brexit für mich?
Die britische Premierministerin Theresa May gab im Oktober 2016 einen Zeitplan für den EU-Austritt bekannt. Der Austrittsvorgang nach Art. 50 EUV soll demnach Ende März 2017 beginnen. Es ist damit zu rechnen, dass die Austrittsverhandlungen etwa zwei Jahre dauern werden, sodass ein endgültiger Austritt des UK im März 2019 zu erwarten ist.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die EU-Studierenden, die ein LL.M.-Programm im Vereinigten Königreich absolvieren, nichts befürchten. Gleiches wird wohl auch für diejenigen Studenten gelten, die vor dem endgültigen Austritt ihr LL.M.-Programm beginnen.
Wahrscheinlicher ist hingegen, dass die Folgen des Brexits diejenigen treffen werden, die sich zwar für ein LL.M.-Programm bereits beworben, aber noch nicht angetreten haben.