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Verfasst von Sebastian M. Klingenberg. 

Was bedeutet der Brexit für LL.M.-Programme?

Was es für die LL.M.-Bewerbung in UK zukünftig zu beachten gilt...

Das Referendum in Großbritannien über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union fand am 23. Juni 2016 statt. Seit dem sind viele Fragen über die Folgen des sogennnten Brexits aufgekommen. Selbstverständlich betrifft der noch tatsächlich umzusetzende EU-Austritt auch die studierenden Unionsbürger. Allerdings herrscht aktuell nach wie vor Ungewissheit hinsichtlich etwaiger LL.M.-Programme in Großbritannien, selbst bei den Studierenden, die sich bereits für ein Auslandsstudium im UK beworben haben. Was genau bedeutet nun aber der Brexit für die LL.M.-Programme in Großbritannien?
 

Ich habe mich bereits für ein LL.M.-Programm beworben – was bedeutet der Brexit für mich?

Die britische Premierministerin Theresa May gab im Oktober 2016 einen Zeitplan für den EU-Austritt bekannt. Der Austrittsvorgang nach Art. 50 EUV soll demnach Ende März 2017 beginnen. Es ist damit zu rechnen, dass die Austrittsverhandlungen etwa zwei Jahre dauern werden, sodass ein endgültiger Austritt des UK im März 2019 zu erwarten ist.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die EU-Studierenden, die ein LL.M.-Programm im Vereinigten Königreich absolvieren, nichts befürchten. Gleiches wird wohl auch für diejenigen Studenten gelten, die vor dem endgültigen Austritt ihr LL.M.-Programm beginnen.

Wahrscheinlicher ist hingegen, dass die Folgen des Brexits diejenigen treffen werden, die sich zwar für ein LL.M.-Programm bereits beworben, aber noch nicht angetreten haben.

Ich interessiere mich für ein LL.M.-Programm – was bedeutet der Brexit für mich?

Klar ist außerdem, dass die Folgen des Brexits diejenigen treffen werden, die sich für ein LL.M.-Programm in Großbritannien interessieren, sich aber noch nicht beworben haben. Insoweit besteht auch Gewissheit, dass der Brexit schwerwiegende Folgen für die britischen Universitäten und den europäischen Hochschulraum haben wird.

Theresa May kündigte dahingehend nämlich an, dass sie weniger ausländische Studierende im UK haben möchte. Deshalb ist damit zu rechnen, dass sich der Status der deutschen Studierenden insoweit verändert, dass sie ihren britischen Kommilitonen in Bezug auf die Studiengebühren, den Zugang zu nationalen Finanzierungsmöglichkeiten und die Arbeitserlaubnis nicht mehr gleichgestellt sind.

Die exakten Folgen des Brexits können allerdings nicht mit Sicherheit prophezeit werden, die folgenden drei Szenarien sind dennoch wahrscheinlicher als andere:

 

  • EU-Austritt und geringe Anhebung der Studiengebühren
    Der Brexit wird vollzogen und Großbritannien tritt aus der Europäischen Union aus. Die Studiengebühren werden jedoch nur leicht angehoben, um der EU insoweit entgegenzukommen. Damit würden die studierenden Unionsbürger bei LL.M.-Programmen im UK zwar höhere Gebühren als britische, jedoch niedrigere als internationale Studierende zahlen.
  • EU-Austritt und Studiengebühren auf International Fees-Niveau
    In dieser für studierende Unionsbürger ungünstigeren Variante wird der Brexit ebenso vollzogen und Großbritannien tritt aus der EU aus, jedoch müssen hierbei die Studierenden aus der EU die gleichen Studiengebühren zahlen wie internationale Studierende. Die Studiengebühren für internationale Studierende sind deshalb wesentlich höher, da sie die sog. „international tution fees“ zahlen müssen.
  • Großbritannien bleibt in der EU
    Nach wie vor besteht aber auch die Möglichkeit, dass Großbritannien doch in der EU verbleibt, sodass sich keinerlei Veränderungen für europäische Studierende ergeben würden.

Insoweit besteht auch Gewissheit, dass der Brexit schwerwiegende Folgen für die britischen Universitäten und den europäischen Hochschulraum haben wird.

Eine verlässliche Prognose lässt sich kaum anstellen. Theresa May möchte den Brexit zwar durchaus vollziehen, ein Verbleib des UK in der EU ist deshalb aber nicht gänzlich auszuschließen. Sollte Großbritannien die Europäische Union jedoch verlassen, so ist mit Blick auf die Ankündigung von Theresa May, weniger ausländische Studierende im Land haben zu wollen, die Anhebung der Studiengebühren für europäische Studierende auf International Fees-Niveau, die wahrscheinlichere Variante.

Viele der EU-Studierenden werden sich also allein deswegen gegen ein LL.M.-Programm im UK entscheiden. Dies könnte durchaus zur Folge haben, dass britischen Universitäten womöglich zu wenig ausgelastet sein könnten, ergo auch weniger verdienen, die europäischen Universitäten hingegen überbelastet würden bzw. die Anforderungen an LL.M.-Programme für den englischsprachigen Raum steigen.

Damit hätte sich die einzig sichere Prognose, dass der Brexit schwerwiegende Folgen für die britischen Universitäten und den europäischen Hochschulraum haben wird, tatsächlich bestätigt.
 

Europäische Studenten müssen bis zum tatsächlichen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, der voraussichtlich im März 2019 stattfinden wird, mit keinen einschneidenden Folgen für bis dato angetretene LL.M.-Programme befürchten. Wer bis zu diesem Zeitpunkt jedoch noch kein LL.M.-Programm im UK angetreten hat, wird höchstwahrscheinlich nicht mit nur einer geringen Anhebung der Studiengebühren rechnen müssen, sondern mit einer Angleichung auf International Fees-Niveau. Dies könnte durchaus auch gravierende Folgen für den europäischen Hochschulraum nach sich ziehen. Etwaige Prognosen sind aber nur sehr schwer anzustellen, selbst ein Rückzug vom Brexit kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Saint Louis University School of Law
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