talentrocket-karriere-magazin-interview-seevogel-it

Was macht eigentlich… ein Jurist im Bereich Social Media-, Internet- und IT-Recht?

Dr. Jan Christian Seevogel stand uns Rede und Antwort im großen TalentRocket-Interview

Du weißt schon genau, was du später mal machen möchtest? Du weißt, in welchem Bereich, in welcher Kanzlei und wie viele Stunden in der Woche du einmal arbeiten möchtest? Herzlichen Glückwunsch, du bist einer der wenigen Jura-Studenten, die schon genaue Zukunftspläne haben. Für den großen Rest stellen wir in unserer „Was macht eigentlich…?“ - Interview-Reihe verschiedene Fachbereiche, Berufe und Arbeitsmodelle vor – für mehr Hintergrundwissen und Transparenz des Juristenberufs. So fällt die Entscheidung, wo es mal hingehen soll, leichter!

Dr. Jan Christian Seevogel über den Weg vom Jura-Studium zum Social Media-, Internet- und IT-Bereich

Was ist deine Heimatstadt?

Es ist keine Stadt. Ich bin auf dem Land groß geworden, in der Ortsgemeinde Weyerbusch im Westerwald. Dort gibt es weniger Einwohner als in vielen Großkanzleien Mitarbeiter.

Wann und wie wurde dir bewusst, dass du Jurist werden möchtest?

Ich bin damals nach Heidelberg gereist, um mir probeweise juristische Vorlesungen anzuhören. Dort nahm ich an einer BGB-AT-Vorlesung bei Prof. Dr. Adolf Laufs teil, der leider Anfang 2014 verstorben ist. Der Hörsaal war lange vor Beginn der Vorlesung bis auf den letzten Platz gefüllt. Die Begeisterung, mit der das Wissen und der präzise und treffsichere Umgang mit Worten vermittelt wurden, hat sich sofort auf mich übertragen. Nach den ersten Minuten in dieser Vorlesung wusste ich, dass ich Jurist werden möchte.

Wie kamst du zum Social Media-, IT- und Internetrecht? Was fasziniert dich an diesem Rechtsbereich?

Das deutsche Recht hat eine große Tradition und die Gesetzestexte wurden teilweise seit ihrer Entstehung kaum geändert. Gleichzeitig sind das Internet und neue Technologien die innovativsten und zukunftsweisenden Triebfedern unserer Zeit. Diese beiden Welten miteinander in Einklang zu bringen ist faszinierend. Außerdem verbinden mich mehrere eigene Unternehmensgründungen im Internet mit meinem Rechtsgebiet.

Erzähl uns doch von einem deiner interessantesten bzw. kuriosesten Fälle.

Zum Glück ist es aufgrund der eben genannten Rahmenbedingungen fast immer interessant. Natürlich wird es öfters auch kurios, allerdings verbietet es meine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, davon im Detail zu berichten.

Wie sieht die tägliche Arbeit im Bereich Media- und IT-/Internetrecht aus?

Es gibt viele Fälle, die höchstrichterlich noch nicht entschieden wurden. Ständig stellen sich neue Rechtsfragen basierend auf neuen technologischen Entwicklungen. Das erfordert viel Kreativität und macht großen Spaß. Außerdem spielt Internationalität eine große Rolle.

Welche Qualifikationen sollte ein Berufsanfänger im Bereich Social Media- und IT-/Internetrecht mitbringen?

Neben guten juristischen Qualifikationen großes technisches Verständnis und Kreativität.

Welche Tipps möchtest du Nachwuchsjuristen mitgeben, die sich gerne auf das Social Media- und Internetrecht spezialisieren möchten?

Man sollte die sich bietenden Möglichkeiten des Internets frühestmöglich selbst nutzen und ausprobieren, indem man beispielsweise bloggt, ein Internet-Startup gründet oder Social Media-Seiten nicht nur privat betreibt.

 

„Wie du täglich auf Facebook Rechte verletzt, ohne es zu wissen“

Mit welchen Handlungen verletzt man als Privatperson auf Facebook Rechte anderer, (oft) ohne es zu wissen?

Zum Beispiel indem man Bilder oder Videos teilt oder von Dritten weiter teilt, ohne die dazu erforderlichen Rechte der abgebildeten Personen, Fotografen, Produzenten, Verwertungsgesellschaften etc. zu haben.

Wenn man als Privatperson ein Bild auf Facebook teilt, für das man keine Rechte hat, welche Kosten riskiert man tatsächlich?

Dann können theoretisch Kosten für berechtigte Abmahnungen und darüber hinaus Schadensersatzforderungen entstehen. Ob diese Kosten tatsächlich anfallen, hängt aber davon ab, welche Facebook-Freunde man sich ausgesucht hat. Denn wenn man im privaten Profil Inhalte teilt, die nicht öffentlich sichtbar sind, sind die eigenen Facebook-Kontakte die einzigen, die das mitbekommen.

Inwieweit ist das deutsche Datenschutzrecht im Internet anwendbar?

Das kommt auf zahlreiche Umstände an und kann pauschal unmöglich beantwortet werden. Jedenfalls wenn deutsche Unternehmen als verantwortliche Stelle im Internet personenbezogene Daten erheben ist auf diesen Vorgang auch das deutsche Datenschutzrecht anwendbar. Bei internationalen Vorgängen ist nach derzeitiger Rechtsprechung mit entscheidend, wo das Unternehmen oder der Unternehmensteil, das/der die Kontrolle über die erhobenen Daten hat, seinen Sitz hat.

Welche Tipps würden Sie jungen, internetaffinen Juristen mitgeben, um sich im Internet korrekt zu verhalten?

Erst nachdenken, dann klicken. Und auf jeden Fall dieses Buch kaufen und lesen: "Das Buch zu Facebook und Recht"

Was sollte man im Internet auf keinen Fall tun?

Unüberlegtes.

 

Zur Person:

Dr. Jan Christian Seevogel ist als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig im Urheber-, Marketing-, IT- und Internetrecht in der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte in München tätig. Er ist Autor des Buches "Facebook und Recht" im O'Reilly Verlag. Zum Thema „Falsche Bewertungen im Internet“ hat er die Plattform www.falsch- bewertet.de gegründet.

Weitere Profile im Netz: XING,LinkedIn,Facebook,GooglePlus

Zur Kanzlei Lausen Rechtsanwälte

 

Vielen Dank an Dr. Jan Christian Seevogel für dieses ausführliche Interview mit TalentRocket!

 


Erfahre mehr zu den Arbeitgebern