Wie gut müssen deine Englischkenntnisse für eine Großkanzlei sein? TalentRocket erklärt.

Wie gut müssen deine Englischkenntnisse für eine Großkanzlei sein?

Grundkenntnisse, fließend oder verhandlungssicher?

Wer sich Stellenausschreibungen der großen Sozietäten durchliest, der merkt schnell, dass ohne Englischkenntnisse nicht viel geht. Aber was wird genau verlangt? Wir gehen der Sache auf den Grund!

Tatsächlich ist es so, dass in Großkanzleien diese Sprache zum Standard gehört. In den Großkanzleien mit Wurzeln in den USA oder in Großbritannien erklärt sich das Ganze von selbst, da hier häufig sogar interner Schriftverkehr auf Englisch abläuft, wenigstens aber Entscheidungen von ganz Oben in der Fremdsprache sind.

Großartig anders ist das in Großkanzleien deutscher Herkunft wie beispielsweise Hengeler Mueller oder Gleiss Lutz allerdings auch nicht. Zum einen kooperieren deutsche Großkanzleien alle mit Kanzleien im Ausland und zum anderen betreuen diese Kanzleien auch zum Großteil globale Großunternehmen, die ihren Schriftverkehr ebenfalls in Englisch halten. So oder so, ein Anwalt in der Großkanzlei kommt nicht daran vorbei.
 

Grundkenntnisse, fließend, verhandlungssicher?

Nun stellt sich die Frage, von welchem Niveau wir hier sprechen. Zuerst einmal zur Beruhigung: von Muttersprachler-Niveau ist ganz sicher nicht die Rede. Wenn man das mitbringt ist es nochmal ein Bonus, Voraussetzung aber nicht. Zumindest sollte man jedoch verhandlungssicher in Schrift und möglichst auch in Sprache sein.

Am Besten erlangen und dementsprechend nachweisen lässt sich das mit einem Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Ausland. Das kann entweder ein Auslandssemester sein, besser aber noch eine Auslandsstation im Referendariat oder sogar ein LL.M an einer englischsprachigen Universität.

Der Unterschied im Rechtsbereich

Wer nun über ein exzellentes Examen verfügt, sich mit den Fremdsprachen aber immer noch ein wenig schwertut, der muss nun nicht gleich den Kopf in den Sand stecken und von seiner Karriere in einer Großkanzlei Abschied nehmen.

Je nach Rechtsgebiet ist Englisch mehr oder weniger wichtig. Beispielsweise im privaten Immobilienrecht ist es bei weitem nicht so eine entscheidende Qualifikation wie für einen auf transatlantischen Handel spezialisierten Anwalt.
 

Ab in die Nachhilfe!

Wenn es nun aber tatsächlich auch noch in eine Richtung gehen soll, bei der die Sprache unerlässlich ist, gibt es immer noch Mittel und Wege sich die entsprechenden Kenntnisse anzueignen.
Bereits an der Universität können Englischkurse, häufig sogar spezielle „Law- oder Business“ Englischkurse, belegt werden.

Später während des Referendariats gibt es in vielen Kanzleien spezielle interne Schulungen für Referendare. Wer weder an der Universität noch während des Referendariats dazu kam oder die Möglichkeit hat, der hat immer noch verschiedene Möglichkeiten sein Kenntnisse aufzupolieren.

Eine Möglichkeit ist der Besuch eines VHS Kurses. Hier werden regelmäßig günstige Kurse angeboten und wenn man Glück hat gibt es auch hier spezielle Kurse für Juristen- oder zumindest Business-Englisch. 

Welche Sprachen lohnen sich für Juristen?

Zuerst einmal zur Beruhigung: von Muttersprachler-Niveau ist ganz sicher nicht die Rede.

Learning by Doing!

Wer das Ganze lieber mit mehr Praxis verbinden möchte, dem sei eine Sprachreise oder ein mehrwöchiger Sprachkurs im Ausland ans Herz gelegt. Hier kannst du das Gelernte gleich in der „echten“ Welt anwenden. So übst du automatisch mehr und die meisten von uns lernen doch einfach am Besten im Sinne von „Learning by Doing“! 

Alternativ ist natürlich immer ein LL.M eine wirklich gute Möglichkeit, Sprachfähigkeiten zu erlangen und zu beweisen. Nur kommen bei einem LL.M eben noch entsprechende Kosten und andere Schwierigkeiten hinzu!

 

Bis zum Einstieg in die Großkanzlei als Associate sollte man über vernünftige Englischkenntnisse verfügen. Diese kann man sich bereits während des Studiums aneignen, aber auch noch später, beispielsweise als Referendar in einer Großkanzlei. Wer also Interesse an der Mitarbeit in einer Großkanzlei hat, der muss nun wirklich nicht an der Sprachhürde scheitern!

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