Wer sich Stellenausschreibungen der großen Sozietäten durchliest, der merkt schnell, dass ohne Englischkenntnisse nicht viel geht. Aber was wird genau verlangt? Wir gehen der Sache auf den Grund!
Tatsächlich ist es so, dass in Großkanzleien diese Sprache zum Standard gehört. In den Großkanzleien mit Wurzeln in den USA oder in Großbritannien erklärt sich das Ganze von selbst, da hier häufig sogar interner Schriftverkehr auf Englisch abläuft, wenigstens aber Entscheidungen von ganz Oben in der Fremdsprache sind.
Großartig anders ist das in Großkanzleien deutscher Herkunft wie beispielsweise Hengeler Mueller oder Gleiss Lutz allerdings auch nicht. Zum einen kooperieren deutsche Großkanzleien alle mit Kanzleien im Ausland und zum anderen betreuen diese Kanzleien auch zum Großteil globale Großunternehmen, die ihren Schriftverkehr ebenfalls in Englisch halten. So oder so, ein Anwalt in der Großkanzlei kommt nicht daran vorbei.
Grundkenntnisse, fließend, verhandlungssicher?
Nun stellt sich die Frage, von welchem Niveau wir hier sprechen. Zuerst einmal zur Beruhigung: von Muttersprachler-Niveau ist ganz sicher nicht die Rede. Wenn man das mitbringt ist es nochmal ein Bonus, Voraussetzung aber nicht. Zumindest sollte man jedoch verhandlungssicher in Schrift und möglichst auch in Sprache sein.
Am Besten erlangen und dementsprechend nachweisen lässt sich das mit einem Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Ausland. Das kann entweder ein Auslandssemester sein, besser aber noch eine Auslandsstation im Referendariat oder sogar ein LL.M an einer englischsprachigen Universität.