Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PTK Bayern) Körperschaft des öffentlichen Rechts
Über Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PTK Bayern) Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die Kammer
Wer wir sind
Die PTK Bayern ist die gesetzliche Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) in Bayern.
Die Kammer wurde auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes im Jahr 2002 gegründet und ist als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Sie erfüllt eigenverantwortlich die vom Staat übertragenen Aufgaben als Selbstverwaltung der beiden psychotherapeutischen Heilberufe und ist in vielen Arbeitsfeldern aktiv. Selbstverwaltung bedeutet, dass die Kammer fest definierte Aufgaben als eigenverantwortliche Trägerin übernimmt, die der Staat sonst leisten müsste. Nach diesem sog. Subsidiaritätsprinzip tritt der Staat zurück und weist der kleineren Einheit den Vorrang im Handeln zu. Als Rechtsform dieser Institutionen hat sich die Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) bewährt.
Aktuelle Daten und Zahlen der PTK Bayern
Über die folgenden Links erhalten Sie wesentliche Kennzahlen zur Mitgliederstruktur der PTK Bayern. Klicken Sie bitte auf die entsprechende Bezeichnung, die hinterlegten Balkendiagramme sind als pdf-Dateien zum Download für Sie vorbereitet.
Die Beschreibung wurde der Website von Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PTK Bayern) Körperschaft des öffentlichen Rechts entnommen.