Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Die Stellung des Bundesrechnungshofes, die richterliche Unabhängigkeit seiner Mitglieder und seine wesentlichen Aufgaben sind im Grundgesetz verankert:
Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. (...) Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestage und dem Bundesrate jährlich zu berichten. (...)
Artikel 114 Absatz 2, Grundgesetz
Unsere Aufgaben
Prüfen, beraten, berichten. Das sind unsere Kernaufgaben. Mit unseren Prüfungen und der Beratung von Parlament und Regierung zielen wir darauf ab, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu verbessern, Fehlentwicklungen zu vermeiden und handlungsfähige, rechtssichere und gemeinwohlorientierte staatliche Strukturen langfristig zu gewährleisten. Transparenz, Rechenschaft sowie gutes Regieren und Verwalten sind uns wichtig. Dazu tragen wir bei. Unabhängig und ohne Eigeninteressen. Damit die Bürgerinnen und Bürger wissen, was mit ihrem Geld passiert.
Organisation
Der Bundesrechnungshof ist in zehn Abteilungen gegliedert: Neun Prüfungsabteilungen mit knapp 50 Prüfungsgebieten und eine Präsidialabteilung für Verwaltungsaufgaben. Rund 1 040 Beschäftigte arbeiten an drei Standorten (Bonn, Berlin und Potsdam) mit Hauptsitz in Bonn. Unser jährliches Haushaltsbudget beträgt rund 192 Mio. Euro. Das sind weniger als 0,1 % des Bundeshaushalts.