Pension
Krankenversicherung
In Krankheitsfällen besteht Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von in der Regel 50 Prozent der Aufwendungen. Die verbleibenden Aufwendungen sind durch den Abschluss einer gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung abzudecken. Alternativ besteht dazu die Möglichkeit einer sog. Pauschalen Beihilfe.