Volksbank Rhein-Wehra eG

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Über Volksbank Rhein-Wehra eG

Über uns

Volksbank Rhein-Wehra eG

Erfahren Sie mehr über uns: Unser Leitbild macht deutlich, was uns von anderen unterscheidet und unser Geschäftsmodell so besonders macht. Dass dies erfolgreich ist, sehen Sie an unseren Zahlen und Fakten. Welche Menschen dahinterstehen, lesen Sie unter "Organe & Gremien".

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank Rhein-Wehra eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Die Beschreibung wurde der Website von Volksbank Rhein-Wehra eG entnommen.
Zuletzt geändert am 23/06/2022

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