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Norton Rose Fulbright LLP

„Aus der Praxis“ – das Frühstück für Ausgeschlafene! - „Fluggastrechte aus Sicht der Luftfahrtunternehmen“

Bewerbungsfrist bereits abgelaufen
Eine Bewerbung auf das Event ist nicht mehr möglich.


Eventtermin

10.1.2020
10:00 - 11:00 Uhr

Bewerbungsfrist

9.1.2020
12:00 Uhr

Veranstaltungsort

Theatinerstraße 11
80333 München


Referent: Dr. Florian Pötzlberger


Nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 steht Fluggästen, deren Flug annulliert oder mehr als drei Stunden verspätet ist, je nach den Umständen des Einzelfalls ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen von bis zu EUR 600,00 zu. Eine ganze Reihe sog. Legal Tech-Unternehmen hat daraus ein Geschäftsmodell entwickelt, im Rahmen derer sich diese Unternehmen entsprechende Ansprüche abtreten lassen oder aufkaufen.

Oftmals ist jedoch bereits nicht eindeutig, welches Luftfahrtunternehmen richtiger Anspruchsgegner ist. Neben einer Vielzahl an Ansprüchen von Fluggästen droht den Luftfahrtunternehmen bei Nichtbeachtung der Verordnungsvorschriften zudem die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Anhand aktueller Beispiele aus der Praxis werden der Einfluss der zugrunde liegenden vertraglichen Beziehungen und der Umgang mit Ansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung aus Sicht der Luftfahrtunternehmen dargestellt.

Darüber hinaus haben Teilnehmer die Möglichkeit, sich über die Karrieremöglichkeiten bei Norton Rose Fulbright zu informieren und sich mit Mitarbeitern auszutauschen.

Wer kann teilnehmen? Das Frühstück richtet sich insbesondere an Referendare und Jura-Studenten.


Interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit dem TalentRocket Profil!


Teilnehmer

Student:in, Referendar:in


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