Eventtermin
4.2.2022 10:00 - 11:00 Uhr |
Sorgfaltspflichten im Unternehmen und im Konzern, Risikoanalyse und –bewertung, Aufgaben des Menschenrechtsbeauftragten, Reichweite der Lieferkette – Ab dem 1. Januar 2023 gilt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für größere Unternehmen. Rechtsanwälte Dr. Lothar Harings und Max Jürgens fassen den aktuellen Stand zur Umsetzung des Gesetzes zusammen und geben praxisnahe Tipps, welche Herausforderungen 2023 auf Unternehmen zukommen. Zudem erfolgt ein Ausblick auf die geplante EU-Richtlinie zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
Die Teilnahme ist kostenlos. Zur Anmeldung kommen Sie hier.
Volljurist:in, Referendar:in, Diplomjurist:in, Promotionsstudent:in, Wirtschaftsjurist:in, Student:in