

ohne Berufserfahrung • mit Führungserfahrung
Sie sind Volljuristin bzw. Volljurist und suchen eine verantwortungsvolle Aufgabe mit gesellschaftlicher Bedeutung und vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten? Dann steuern Sie mit uns die Zukunft der Steuerverwaltung des Landes Brandenburg!
Mit Ihrer Tätigkeit in der Steuerverwaltung übernehmen Sie eine besondere Verantwortung für das Gemeinwohl. Sie wirken daran mit, dass Steuern rechtmäßig und gerecht festgesetzt und erhoben werden und schaffen damit die finanziellen Voraussetzungen für zentrale staatliche Aufgaben – von Bildung und Sicherheit über Infrastruktur bis hin zu medizinischer und sozialer Versorgung.
Als Volljuristin bzw. Volljurist übernehmen Sie in der Steuerverwaltung anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben. Unser einjähriges Traineeprogramm bereitet Sie gezielt auf Ihre Karriere als Führungskraft in den 12 Finanzämtern Angermünde, Brandenburg an der Havel, Calau, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Oranienburg und Strausberg vor.
Wir bieten Ihnen
Der Ablauf des vorbereitenden Traineeprogramms
Warum ein Traineeprogramm?
Das Traineeprogramm zur Vorbereitung einer Führungsposition bietet Ihnen viele Vorteile:
Ihre Voraussetzungen
Sie haben die Befähigung zum Richteramt und in der Summe mindestens 12 Punkte im Ersten und Zweiten juristischen Staatsexamen erreicht (unabdingbar) und bringen zwingend mit:
Darüber hinaus sollten Sie:
Was Sie noch wissen sollten
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe liegt die Höchstaltersgrenze vor Vollendung des 47. Lebensjahres. Eine weitere Einstellungsvoraussetzung ist die EU-Staatsangehörigkeit.
Zur Feststellung der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes und § 3 Absatz 1 Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz) erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes sieht § 3a des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vor. Hiermit werden Sie informiert, dass vor einer endgültigen Einstellung eine solche Regelanfrage rechtlich vorgeschrieben ist und durchgeführt wird.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung über die Karriereseite!
Talent Rocket kooperiert bei diesem Job mit Stellenanzeigen.de
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