

ohne Berufserfahrung
für das Referat 42 - 3 Fahrerlaubnisbehörde
Besetzung zum 01.03.2026.
Die Aufgaben der Fahrerlaubnisbehörde umfasst neben den verschiedenen Formen der Erteilung von Fahrerlaubnissen und Führerscheinen einen inzwischen recht umfangreichen Anteil an Aufgaben der Fahreignungsüberprüfung von Personen im motorisierten Straßenverkehr. Hier findet aufgrund einer sehr dynamischen Entwicklung von Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung ein weites Feld für die Anwendung des klassischen Verwaltungsrechts zu vielfältigen menschlichen Lebenssachverhalten, die meist tiefgehende Abwägungsprozesse des pflichtgemäßen Ermessens erfordern. Ferner ist interdisziplinäres Arbeiten mit Fachkräften aus Medizin, Psychologie und forensischen Laboren sowie mit Polizei- und Justizbehörden und Gerichten gefragt.
IHRE AUFGABEN
IHR PROFIL
UNSER ANGEBOT
WIR BIETEN ZUSÄTZLICH
Nur im Haupthaus: eigene Kantine, Parkhaus mit kostenlosen E-Ladesäulen
Wir legen Wert auf Chancengleichheit und Inklusion. Schwerbehinderte Personen und ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich ab dem 20. Januar statt.
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