2. Welche Aufgaben hat ein Verbandsjurist?
Die Tätigkeit des Verbandsjuristen ist so vielgestaltig wie die Aufgaben des Verbandes selbst: So reicht das Aufgabenspektrum eines Verbandsjuristen von der klassischen (internen) Rechtsberatung bis hin zur Vertretung des Verbandes gegenüber Ministerien, Politikern und verschiedenen nationalen und internationalen Organen und Institutionen.
Dazwischen liegen zahlreiche Aufgaben, die die interne Organisation des Verbandes, zum Beispiel im Hinblick auf satzungsrechtliche Fragestellungen, sowie das Monitoring rechts- und berufspolitischer Entwicklungen oder die Unterstützung sowie Leitung verschiedener verbandseigener oder externer Gremien betreffen.
Darüber hinaus gehört auch die Teilnahme an verschiedenen privaten und öffentlichen Konferenzen und Diskussionsforen zum Arbeitsalltag des Verbandsjuristen.
Rechtsthematisch ist der Verbandsjurist häufig Generalist. In seinen Arbeitsbereich fallen nicht selten Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, wobei bestimmte, verbandsbezogene Themen meist überwiegen.
Im Zuge einer wachsenden Europäisierung des nationalen Rechts hat insbesondere das Europarecht mit seinen zahlreichen Richtlinien und Verordnungen in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung für die juristische Verbandsarbeit gewonnen.
3. Welche Karrieremöglichkeiten gibt es als Verbandsjurist?
Die berufliche Laufbahn im Verbandswesen beginnt für junge Juristinnen und Juristen häufig als Referent in der Rechtsabteilung eines Verbandes.
Vorausgesetzt, das eigene Engagement stimmt, ist eine Entwicklung über die Leitung der Rechtsabteilung bis hin zur Geschäfts- beziehungsweise Hauptgeschäftsführung möglich; immer auch abhängig von Größe und Bedeutung des jeweiligen Verbandes. Letzteres gilt, ähnlich wie in Rechtsanwaltskanzleien oder Unternehmen, zugleich für die Gehaltsaussichten und die Work-Life-Balance.