Beim Verband arbeiten als jurist Karrieremagazin-TalentRocket

Verfasst von Ass. iur. Georg-Christopher Broich

Als Jurist:in zum Verband

Karriere auf unbekanntem Terrain - Berufsbild "Verbandsjurist"

Das Berufsbild des Juristen wird in der öffentlichen Wahrnehmung häufig von anglo-amerikanischen Gerichtsdramen und Anwaltsserien geprägt. Auch Studium und Referendariat gewähren häufig nur selten einen Blick über den juristischen Tellerrand, weshalb die Frage nach dem späteren Berufswunsch von vielen jungen Juristinnen und Juristen nicht selten mit einem Achselzucken oder jedenfalls vagen Andeutungen in Richtung einer klassischen Anwalts- oder Richterkarriere beantwortet wird.

Dass diese Wahrnehmung den vielseitigen Karrieremöglichkeiten von Jurist:innen jedoch nicht gerecht wird und zahlreiche andere Berufsfelder – abseits der Gerichtssäle und Anwaltskanzleien – interessante Karrierechancen für Jurist:innen bieten, möchten wir dir im Folgenden am Beispiel des „Verbandsjuristen“ kurz erläutern.

Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt

1. Wer oder was sind Verbände?

Verbände sind Vertreter von zumeist wirtschaftlichen, berufsständischen und sozialen Interessen gegenüber Gesellschaft, Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit auf Landes-, nationaler und internationaler Ebene. Sie pflegen Kontakte zur Politik, zu Medien und anderen Verbänden.

In ihrer täglichen Arbeit beschaffen sie unter anderem Informationen, positionieren sich zu verschiedenen gesellschaftlichen Themen, beteiligen sich aktiv an Gesetzgebungsprozessen, organisieren Veranstaltungen und betreiben Öffentlichkeitsarbeit.

Die Verbändewelt besteht aus Interessenvertretungen jedweder Couleur und beheimatet etwa bekannte Verbände wie den Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e. V. (ADAC), der sich für die Interessen des Kraftfahrzeugwesens, des Motorsports und des Tourismus einsetzt, Verbraucherorganisationen wie foodwatch e. V., die sich für die Verbesserung der Qualität und Sicherheit vor allem von Lebensmitteln sowie für Informationsrechte von Verbrauchern über Lebensmittel stark macht, oder auch den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der die Gesamtinteressen des Handwerks wahrnimmt.

Der im Zusammenhang mit Verbänden häufig verwandte und zugleich negativ konnotierte Begriff des Lobbyismus suggeriert dabei unberechtigterweise eine intransparente und vor allem unerlaubte Einflussnahme auf politische und gesetzgeberische Entscheidungsprozesse.

Entgegen dieser weit verbreiteten Annahmen ist die Interessenvertretung wichtiger Bestandteil umfassender demokratischer Meinungsbildung und -äußerung: Verbände setzen sich beispielsweise für die Verbesserung wirtschaftlicher und beruflicher, aber auch sozialer Rahmenbedingungen in ihrem Wirtschaftszweig, Berufsstand oder für die Verbraucher:innen ein.

2. Welche Aufgaben hat ein:e Verbandsjurist:in?

Die Tätigkeit des Verbandsjuristen bzw. der Verbandsjurist:in ist so vielgestaltig wie die Aufgaben des Verbandes selbst: So reicht das Aufgabenspektrum von der klassischen (internen) Rechtsberatung bis hin zur Vertretung des Verbandes gegenüber Ministerien, Politiker:innen und verschiedenen nationalen und internationalen Organen und Institutionen.

Dazwischen liegen zahlreiche Aufgaben, die die interne Organisation des Verbandes, zum Beispiel im Hinblick auf satzungsrechtliche Fragestellungen, sowie das Monitoring rechts- und berufspolitischer Entwicklungen oder die Unterstützung sowie Leitung verschiedener verbandseigener oder externer Gremien betreffen.

Darüber hinaus gehört auch die Teilnahme an verschiedenen privaten und öffentlichen Konferenzen und Diskussionsforen zum Arbeitsalltag der Verbandsjurist:innen.

Rechtsthematisch sind Verbandsjurist:innen häufig Generalist:innen. In ihren Arbeitsbereich fallen nicht selten Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, wobei bestimmte, verbandsbezogene Themen meist überwiegen.

Im Zuge einer wachsenden Europäisierung des nationalen Rechts hat insbesondere das Europarecht mit seinen zahlreichen Richtlinien und Verordnungen in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung für die juristische Verbandsarbeit gewonnen.
 

3. Welche Karrieremöglichkeiten gibt es als Verbandsjurist:in?

Die berufliche Laufbahn im Verbandswesen beginnt für junge Juristinnen und Juristen häufig als Referent:in in der Rechtsabteilung eines Verbandes.

Vorausgesetzt, das eigene Engagement stimmt, ist eine Entwicklung über die Leitung der Rechtsabteilung bis hin zur Geschäfts- beziehungsweise Hauptgeschäftsführung möglich; immer auch abhängig von Größe und Bedeutung des jeweiligen Verbandes. Letzteres gilt, ähnlich wie in Rechtsanwaltskanzleien oder Unternehmen, zugleich für die Gehaltsaussichten und die Work-Life-Balance.

Darüber hinaus gehört auch die Teilnahme an verschiedenen privaten und öffentlichen Konferenzen und Diskussionsforen zum Arbeitsalltag des Verbandsjuristen.

4. Was sollte man mitbringen, um Verbandsjurist:in werden zu können?

Wer über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Offenheit und Flexibilität sowie Kenntnisse zu politischen und gesetzgeberischen Prozessen und Verfahren verfügt, zudem eine gewisse Affinität zur Landes-, nationalen und internationalen Politik mitbringt und sich grundsätzlich mit dem Gedanken der Interessenvertretung anfreunden kann, ist in der Verbandswelt bestens aufgehoben.

Ob für junge Juristinnen und Juristen eine Karriere als Verbandsjurist in Betracht kommt, kann spätestens mit der Wahl- und/oder Rechtsanwaltsstation im Referendariat oder sogar schon während der praktischen Studienzeit in Erfahrung gebracht werden.

Es empfiehlt sich jedenfalls, rechtzeitig den Blick über den juristischen Tellerrand hinaus zu wagen. Interessante Karrierechancen bieten nicht nur Gerichte und Kanzleien.

 

Der Verfasser ist Verbandsjurist und als Referent der Rechtsabteilung der Bundesarchitektenkammer e. V. (BAK) tätig. Die in Berlin und Brüssel ansässige BAK ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland.

Sie vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von über 130.000 Architekten und Stadtplaner gegenüber Politik und Öffentlichkeit. In der Rechtsabteilung der BAK sind Rechtsreferendarinnen/-referendare in Wahl- und/oder Rechtsanwaltsstation, aber auch juristische Praktikantinnen/Praktikanten jederzeit herzlich willkommen.