Verfasst von Laura Hörner. Veröffentlicht am 21.03.2022.
Außerdem: So lange studieren Jurist:innen wirklich
Das Erste und das Zweite Staatsexamen sind die beiden Meilensteine auf dem Weg zum Volljuristen oder zur Volljuristin. Wer diese Prüfungen besteht, kann praktisch alle juristischen Berufe ergreifen. Soweit in der Theorie: Praktisch ist das Bestehen der juristischen Prüfungen nämlich nicht ganz so einfach. Das zeigen auch die Ergebnisse des Ersten und Zweiten Staatsexamens 2019, welche das Bundesamt für Justiz nun veröffentlicht hat. Diese Zahlen geben einen guten Einblick in die Schwierigkeiten und Herausforderungen der Prüfungen und zeigen zum Beispiel auch, wie unterschiedlich die Studiendauer in den einzelnen Bundesländern ist. Wir haben uns die Statistik im Detail angesehen und fassen hier für dich die wichtigsten Erkenntnisse zusammen!
Wer das Erste Staatsexamen hinter sich hat, der kann schon einmal tief durchatmen: Die erste große Herausforderung ist bezwungen. Es ist jedoch kein Geheimnis, dass es bei Jura nicht nur um das Bestehen geht, sondern auch um die Note – diese begleitet viele Jurist:innen über ihre ganze Karriere hinweg. Ebenso bekannt ist es, dass die Höchstnote „sehr gut“ fast unerreichbar ist. Auch 2019 stellt hier keine Ausnahme dar. Lediglich 0,3 % der Prüflinge dürfen sich mit dieser herausragenden Leistung schmücken. Am meisten Kandidat:innen mit dem Ergebnis „sehr gut“ gab es in Thüringen mit 1,2 %, in Sachsen-Anhalt mit 1 % und in Bayern mit 0,6 %. Acht Bundesländer vergaben überhaupt kein „sehr gut“.
Für die meisten Kandidat:innen wurde es in Sachsen-Anhalt knapp: Hier erreichten ganze 26,3 % nur die Note „ausreichend“. Am wenigsten Sorgen machen mussten sich die Prüflinge in Thüringen, wo lediglich 8,3 % ein „ausreichend“ für ihre Prüfungsleistung erhielten. Insgesamt verteilten sich die Noten in ganz Deutschland wie folgt:
Nach dem Referendariat erwartet die Jurastudierenden die letzte Prüfung auf dem Weg zum oder zur Volljurist:in. Das Zweite Staatsexamen qualifiziert für die Ausübung des Richteramts, ist aber natürlich nicht nur das Ziel aller Jurist:innen, die in den Staatsdienst möchten, sondern auch für die meisten Jurastudierenden, die ihre Karriere in Kanzleien oder Unternehmen starten möchten. Für diese Prüfung veröffentlichte das Bundesministerium für Justiz auch die Durchfallquote: 12,6 % der Kandidat:innen bestand das Zweite Staatsexamen nicht, davon 57,1 % Frauen (insgesamt nahmen 55,9 % Frauen an der Prüfung teil).
Das begehrte „sehr gut“ erhielten noch weniger Prüflinge als im Ersten Staatsexamen: Lediglich 0,1 % (5 Personen) erreichten die Bestnote. Alle weiteren Noten waren folgendermaßen verteilt:
Die einzigen Bundesländer, in denen ein „sehr gut“ vergeben wurde, waren beim Staatsexamen 2019 Bayern (2 Personen), Hessen (1 Person) und Nordrhein-Westfalen (2 Personen). Die wenigsten „ausreichend“ konnte Hamburg mit 11,4 % (42 Personen) vorweisen, am meisten Personen erreichen die niedrigste Bewertung in Bayern mit 34,6 % (564 Personen).
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Mit 70 % macht die Staatliche Pflichtfachprüfung einen großen Teil des Ersten Staatsexamens aus, der universitäre Schwerpunkt die restlichen 30 %. Die Notenverteilung in der staatlichen Pflichtfachprüfung sah 2019 wie folgt aus:
Die meisten „sehr gut“ konnten die Prüflinge aus Nordrhein-Westfalen abräumen (11 Personen), den höchsten prozentualen Anteil können Sachsen-Anhalt und Thüringen mit jeweils 0,8 Prozent vorweisen. In Bremen hingegen schlossen prozentual die meisten Kandidat:innen mit einem „ausreichend“ ab (32,6 %). Durchgefallen sind in der staatlichen Pflichtfachprüfung 26,9 %. Nicht für alles bedeutete dies jedoch das Aus: Nur für 3,9 % gab es keine Chance mehr, die Prüfung zu wiederholen.
Auch die Verteilung für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung haben wir für euch zusammengefasst:
Besonders erfolgreich waren hier die Prüflinge aus Bremen, von denen 14,1 % ein „sehr gut“ erreichten – am wenigsten waren es mit 2,7 % die hessischen Student:innen. Am anderen Ende des Spektrums befindet sich Mecklenburg-Vorpommern mit ganzen 29,5 % „ausreichend“. Prozentual erhielten am wenigsten Kandidat:innen aus Niedersachsen ein „ausreichend“: Lediglich 5,2 % erreichten hier die schlechteste Note.
Die Ausbildungsstatistik des Bundesamts für Justiz bietet nicht nur einen interessanten Einblick in die Notenverteilung des Ersten und Zweiten Staatsexamens, sondern gibt auch Aufschluss über die durchschnittliche Studiendauer bis zum Ersten Staatsexamen in den einzelnen Bundesländern. Die meisten Studierenden (20,9 %) legten das Erste Staatsexamen nach zehn Semestern ab, dicht gefolgt von 15,4 %, die 11 Semester benötigten, und 14,3 %, welche die Prüfung nach 13 Semestern ablegten. Zu Höchstleistungen liefen 1,5 % Prozent der Studierenden auf, die lediglich 4 bis 6 Semester benötigten, um die erste Prüfung abzulegen. Von 144 Personen kamen dabei 97 aus Nordrhein-Westfalen und 43 aus Baden-Württemberg. 5,6 % ließen sich besonders viel Zeit und benötigten 16 oder mehr Semester. So sind die unterschiedlichen Semesterzahlen verteilt:
Die Zahlen zur Notenverteilung und zur durchschnittlichen Studiendauer geben einen guten Einblick in die Studienrealität von Jurastudierenden und zeigen erneut, wie schwierig es ist, wirklich unter den besten Jurist:innen des Jahrgangs zu landen. Auch die Einblicke in die Studiendauer sind spannend und machen die großen Unterschiede deutlich: Von Überflieger:innen bis zum Dauerstudierenden ist alles dabei – und das ist auch gut so, denn jeder sollte sich die Zeit nehmen, die er benötigt. Herauslesen lässt sich aus der Statistik auch ein Trend, der in den letzten Jahren verstärkt zu beobachten war: Die weiblichen Studierenden überholen die männlichen deutlich. So schlossen 58,1 % Frauen das Erste Staatsexamen ab, beim Zweiten Staatsexamen waren es immerhin noch 55,9 %.