Fachanwalt für Presserecht

Presserecht | Markt-Insights & Karrierechancen für dich als Jurist:in

Zwischen Pressefreiheit, Persönlichkeitsschutz und Plattformregulierung

Die fortschreitende Digitalisierung der Medienlandschaft verändert das Presserecht grundlegend. Digitale Berichterstattung, soziale Medien und plattformgestützte Datenverarbeitung verschärfen den Konflikt zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz und stellen neue Anforderungen an rechtliche Bewertung, Beratung und Durchsetzung.

Zugleich prägen europäische Regelwerke wie der European Media Freedom Act und der Digital Services Act den rechtlichen Rahmen zunehmend und machen deutlich, dass es ein engeres Zusammenspiel von nationalem Presserecht und europäischer Plattformregulierung braucht. Der folgende Beitrag beleuchtet diese Entwicklungen – von den verfassungsrechtlichen Grundlagen über den regulatorischen Rahmen bis hin zum juristischen Handwerkszeug und den wachsenden Karriere- und Spezialisierungsmöglichkeiten im Presserecht.

Das Presserecht im Medienwandel

Der mediale Wandel führt dazu, dass Publizierungen heute regelmäßig in Echtzeit stattfinden, dauerhaft abrufbar sind und ein breites Publikum über verschiedene Kanäle erreichen. Die mediale Berichterstattung kann dadurch innerhalb kürzester Zeit erhebliche Auswirkungen auf die persönliche und wirtschaftliche Stellung der Betroffenen entfalten. Dadurch wird die rechtliche Bewertung journalistischer Inhalte und kommunikativer Handlungen spürbar komplexer. Die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht erfolgt unter dem Druck der hohen Veröffentlichungsgeschwindigkeit im Zeitalter sozialer Medien und einer damit einhergehenden ständigen öffentlichen Aufmerksamkeit. Deine juristische Tätigkeit im Presserecht beschränkt sich daher nicht auf die nachträgliche gerichtliche Klärung, sondern umfasst zunehmend auch präventive Beratung und strategische Begleitung medialer Kommunikation, etwa indem du Redaktionen bereits im Vorfeld sensibler Berichterstattung bei der rechtssicheren Formulierung und Veröffentlichung unterstützt. Vor diesem Hintergrund erweist sich das Presserecht als ein dynamisches Rechtsgebiet zwischen individueller Rechtswahrung, öffentlicher Meinungsbildung und Reputationsschutz. Es verlangt von dir daher neben juristischem Fachwissen ebenso ein Verständnis für mediale Dynamiken.

Pressefreiheit vs. Persönlichkeitsschutz

Ein zentraler Punkt des Presserechts ist die verfassungsrechtlich geprägte Abwägung zwischen der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG und dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR) aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Dieses Spannungsverhältnis bildet den dogmatischen Ausgangspunkt der meisten presserechtlichen Auseinandersetzungen und gewinnt in Zeiten digitaler Dauerberichterstattung weiter an Schärfe. Während die Pressefreiheit die Aufgabe der Medien schützt, Informationen zu beschaffen, zu verbreiten und kritisch zu bewerten, dient das APR dem Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dazu gehören das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf Selbstdarstellung sowie das Recht auf Selbstbewahrung. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst dabei mehrere Schutzdimensionen, die für die Praxis besonders relevant sind. Neben dem Schutz der Privatsphäre – etwa vor unzulässiger Offenlegung intimer oder privater Lebensumstände – spielt das Recht am eigenen Bild eine zentrale Rolle, insbesondere im Kontext bildgestützter Berichterstattung. Bereits die Veröffentlichung eines Fotos kann, unabhängig vom begleitenden Text, einen eigenständigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen und teils erhebliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen.

Für die rechtliche Bewertung ist zudem die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung von entscheidender Bedeutung. Wahre Tatsachen sind grundsätzlich hinzunehmen, unwahre genießen keinen Schutz aus Art. 5 GG. Meinungen sind weit geschützt, stoßen jedoch an ihre Grenzen bei Schmähkritik oder Diffamierung. Gerade im Presserecht und in zugespitzten digitalen Debatten verlangt diese Grenzziehung ein besonderes Fingerspitzengefühl von dir im Ausgleich zwischen dem Schutz der Persönlichkeit und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Entscheidend ist eine präzise Risikoanalyse, die über die Zulässigkeit einer Veröffentlichung sowie über präventive Beratung, Kommunikationsstrategie und gegebenenfalls gerichtliche Schritte bestimmt.

Gesetzlicher und regulatorischer Rahmen: Nationale und europäische Ebenen

Die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht konkretisiert sich erst durch einfachgesetzliche Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene. Für die presserechtliche Praxis ist daher ein sicherer Umgang mit den einschlägigen Normen unerlässlich.

Auf nationaler Ebene bilden die Pressegesetze der Bundesländer das Fundament, welche unter anderem Auskunftsansprüche der Presse, Sorgfaltsanforderungen an redaktionelle Arbeit sowie Gegendarstellungsansprüche festlegen. Ergänzt werden diese Regelungen durch zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen, insbesondere die §§ 823, 1004 BGB analog, über die Unterlassungs-, Widerrufs- und Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durchgesetzt werden. Hinzu tritt das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), das den rechtlichen Maßstab für das Recht am eigenen Bild setzt und insbesondere bei der Veröffentlichung von Fotografien oder Videoaufnahmen von zentraler Bedeutung ist.

Zunehmend prägend ist jedoch der europäische Regulierungsrahmen, der die nationale Presserechtsdogmatik überlagert und erweitert. Der European Media Freedom Act (EMFA) zielt auf die Stärkung der Unabhängigkeit von Mediendiensteanbietern und die redaktionelle Freiheit innerhalb der Europäischen Union. Er adressiert insbesondere staatliche Einflussnahmen, Transparenzanforderungen und den Schutz journalistischer Quellen. Für die Beratungspraxis bedeutet dies eine zusätzliche europarechtliche Dimension bei der Beurteilung medienrechtlicher Risiken und bei grenzüberschreitender Berichterstattung.

Daneben entfaltet der Digital Services Act (DSA) erhebliche Auswirkungen auf das Presserecht im digitalen Raum. Dieser soll ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld durch die Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Erbringung von Vermittlungsdiensten im EU-Binnenmarkt schaffen. Er regelt die Haftung von Plattformen, definiert neue Sorgfaltspflichten und etabliert abgestufte „Notice-and-Action“-Mechanismen für rechtswidrige Inhalte. Kritiker sehen jedoch die Gefahr, dass durch den DSA privaten Tech-Konzernen wie Google, Facebook und Amazon viel Macht über den öffentlichen Diskurs geben wird, indem diese entscheiden müssen, welche Inhalte entfernt werden. Dies macht solche Unternehmen zu „Gatekeepern“ und könnte die Meinungsfreiheit und demokratische Grundrechte gefährden. Auch wird bemängelt, dass bei der Regulierung systemische Risiken wie Überwachung und privatisierte Zensur zu wenig berücksichtigt werden.

Bist du als Jurist:in im Presserecht tätig, ergibt sich daraus für dich ein komplexes Zusammenspiel von nationalem Zivilrecht, verfassungsrechtlichen Maßstäben und europäischer Plattformregulierung. Die Fähigkeit, diese Ebenen systematisch zu verzahnen, ist mittlerweile eine Schlüsselkompetenz, vor allem in Mandaten mit Bezug zur digitalen Berichterstattung, Krisenkommunikation und zum Reputationsmanagement.

 

Mandatsstruktur und Daily Business

Kaum ein Bereich des Presserechts verdeutlicht die praktische Brisanz der Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht so deutlich wie die Verdachtsberichterstattung. Sie bewegt sich regelmäßig im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen und stellt für Medien wie für beratende Jurist:innen ein erhebliches Haftungsrisiko dar.

Prominente Auseinandersetzungen der jüngeren Vergangenheit – wie etwa Lindemann vs. Medienhäuser – zeigen exemplarisch, wie hoch die Anforderungen an journalistische Sorgfalt, Quellenprüfung und Anhörung der Betroffenen sind. So hat Lindemann gegen zahlreiche Medienhäuser Einstweilige Verfügungen erwirkt, weil für eine Verdachtsberichterstattung der „hinreichende Mindestbestand an Beweistatsachen“ fehle. Die Gerichte prüfen in solchen Fällen detailliert, ob ein öffentliches Informationsinteresse besteht, ob die Berichterstattung ausgewogen erfolgt und ob die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, insbesondere deren Privatsphäre, angemessen berücksichtigt wurden.

Während die Fälle um Lindemann die Anforderungen an journalistische Sorgfalt und Beweisgrundlagen verdeutlicht, zeig der Block-Fall, wie Gerichte diese Grundsätze in Eilentscheidungen praktisch anwenden und die Pressefreiheit gegen Persönlichkeitsrechte abwägen. So wies das Landgericht Berlin II den Unterlassungsantrag von Christina Block gegen den Axel-Springer-Verlag zurück. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Berichterstattung der Zeitung BILD, die aus einem polizeilichen Vernehmungsprotokoll zitierte, das noch nicht formell in die Hauptverhandlung eingeführt worden war. Das Gericht hielt die Veröffentlichung unter den konkreten Umständen für zulässig und stellte im Rahmen der Abwägung maßgeblich auf das öffentliche Informationsinteresse ab, das hier gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin überwog (LG Berlin II, Urt. v. 18.12.2025 – 27 O 393/25 eV).

Für deine Beratungspraxis bedeutet dies, dass presserechtliche Risiken nicht isoliert, sondern stets im Kontext der medialen Gesamtdynamik bewertet werden müssen. Verdachtsberichterstattung entfaltet ihre Wirkung heute häufig nicht nur durch den ursprünglichen Artikel, sondern durch die anschließende Verbreitung über Plattformen, soziale Netzwerke und Suchmaschinen. Hier greifen die europarechtlichen Vorgaben des Digital Services Act mittelbar ein, indem sie neue Mechanismen zur Entfernung oder Einschränkung rechtswidriger Inhalte vorsehen. Aus Sicht von Jurist:innen, die im Bereich Krisenkommunikation und Reputationsmanagement tätig sind, liefern diese Fallkonstellationen wichtige Leitlinien: Je sensibler der Vorwurf und je intensiver der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, desto höher sind die Anforderungen an Beweistatsachen, Transparenz und Zurückhaltung in der Darstellung. Case Studies dieser Art sind daher nicht nur rechtlich lehrreich, sondern bilden den Kern praktischer Presserechtsarbeit.

 

Welche Skills entscheiden über deinen Erfolg im Presserecht?

Die presserechtliche Praxis ist durch hohe zeitliche Dynamik und erheblichen Entscheidungsdruck geprägt. Du bist daher als Jurist:in in diesem Fachbereich gefordert, nicht nur dogmatisch sicher zu argumentieren, sondern auch schnell, strategisch und medienaffin zu handeln. Um erfolgreich zu sein, sollte dein Handwerkszeug von präventiver Beratung vor einer Veröffentlichung bis hin zur Durchsetzung von Eilrechtsschutz bei akuten Persönlichkeitsrechtsverletzungen alles umfassen. 

Im Rahmen der präventiven Beratung steht die Prüfung geplanter Berichterstattung im Vordergrund. Hierzu zählen die Bewertung der journalistischen Sorgfaltspflichten, die Einordnung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen sowie die Abschätzung von Risiken für Persönlichkeitsrecht, Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild. In der Praxis bedeutet dies für dich häufig, Redaktionen oder Kommunikationsabteilungen frühzeitig auf rechtliche Fallstricke hinzuweisen und zulässige Gestaltungsoptionen aufzuzeigen, ohne die Pressefreiheit unzulässig einzuschränken.

Kommt es dennoch zu einer problematischen Veröffentlichung, bilden reaktive Instrumente den Kern der presserechtlichen Durchsetzung. Bewährte Instrumente sind Gegendarstellungsansprüche nach den Landespressegesetzen, Unterlassungs- und Widerrufsansprüche sowie Schadensersatzforderungen. Von besonderer Bedeutung ist der Eilrechtsschutz, vor allem in Form einstweiliger Verfügungen, da sich rechtswidrige Berichterstattung im digitalen Raum innerhalb kürzester Zeit vervielfältigen kann. Die Tätigkeit im Presserecht erfordert von dir als Jurist:in die präzise Aufbereitung von Sachverhalten sowie die Fähigkeit zur kurzfristigen und überzeugenden Argumentation vor Gericht.

Zunehmend relevant ist zudem die Verbindung presserechtlicher Maßnahmen mit kommunikativen Strategien. Juliane Heinz zeigt in ihrer Untersuchung „Die Zusammenarbeit von Juristen und Kommunikatoren in erfolgskritischen Situationen von Unternehmen“, dass Jurist:innen und Kommunikationsprofis in Krisensituationen eng zusammenarbeiten müssen, weil rechtliche Schritte und mediale Wirkung sich unmittelbar beeinflussen. Gerade im digitalen Umfeld, wo Inhalte über Plattformen und soziale Medien verbreitet werden, ist ein koordiniertes Vorgehen entscheidend, um rechtliche Risiken zu steuern und die öffentliche Wahrnehmung zu berücksichtigen, vor allem unter dem Gesichtspunkt der ständig weiter voranschreitenden Digitalisierung. In der Krisenkommunikation stehen Jurist:innen PR- und Kommunikationsteams eng zur Seite, um rechtliche Maßnahmen, öffentliche Stellungnahmen und den Umgang mit Plattforminhalten optional aufeinander abzustimmen. Damit geht das Presserecht heute über die reine Prozessführung hinaus: Erfolgreiche Beratung verlangt von dir als Jurist:in in diesem Fachbereich ein fundiertes Verständnis medialer Wirkmechanismen, digitaler Verbreitungslogiken sowie reputationsbezogener Risiken. Dieses Zusammenspiel von Recht, Strategie und Kommunikation macht das Presserecht zu einem anspruchsvollen und zugleich attraktiven Tätigkeitsfeld für spezialisierte Jurist:innen.

 

Gehalt & Karriere - Deine Aussichten im Presserecht

Die Nachfrage nach Jurist:innen mit presserechtlicher Expertise steigt, gerade mit der immer weiter zunehmenden Medialisierung. Mögliche Tätigkeitsfelder gibt es viele:

Ein klassischer Einsatzbereich sind spezialisierte Medienrechtskanzleien, die sich auf Persönlichkeitsrecht, Presserecht und strategische Prozessführung konzentrieren. Diese Kanzleien vertreten häufig prominente Einzelpersonen, Unternehmen oder Institutionen in konfliktreichen Auseinandersetzungen mit Medien. Namen wie Christian Schertz stehen exemplarisch für eine Praxis, in der juristische Präzision Hand in Hand geht mit einem feinen Gespür für mediale Dynamiken.

  • Daneben bieten Großkanzleien, insbesondere in den Bereichen IP, Technologie, Medien, Telekommunikation oder Litigation, zunehmend eigenständige presserechtliche Beratung an. Im Vordergrund steht hier oft die Einbindung presserechtlicher Fragestellungen in übergeordnete Mandatskontexte, etwa bei Compliance-Vorfällen, internen Untersuchungen oder internationalen Krisensituationen.
  • Eine weitere Karriereoption liegt in Syndikuspositionen bei Medienhäusern, Plattformunternehmen oder größeren Konzernen mit ausgeprägter Öffentlichkeitspräsenz. Inhouse-Jurist:innen beraten hier Redaktionen, Kommunikationsabteilungen und das Management zu presserechtlichen Risiken, Plattformregulierung und Reputationsschutz – häufig unter den Rahmenbedingungen des Digital Services Act und des EMFA.
  • Für die fachliche Vertiefung bieten sich strukturierte Weiterbildungen an. Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist der klassische Qualifikationsweg für eine nachhaltige Spezialisierung im Presserecht. Ergänzend gewinnen LL.M.-Programme mit Schwerpunkt Medien-, IT- oder Kommunikationsrecht an Bedeutung, insbesondere für Jurist:innen, die sich im europäischen oder internationalen Umfeld positionieren möchten.
  • Der Bereich des Presserechts ist in besonderem Maße auf Volljurist:innen zugeschnitten. Die prozessuale Ausrichtung des Fachgebiets, insbesondere durch Eilverfahren, Unterlassungs- und Gegendarstellungsansprüche sowie die regelmäßig erforderliche Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten, setzt eine postulationsfähige, eigenverantwortliche Beratung voraus.
  • Zugleich bestehen im presserechtlichen Umfeld auch spezialisierte Tätigkeitsfelder für LL.M.-Absolvent:innen und Diplomjurist:innen, etwa in der redaktionsnahen Rechtsprüfung, im Litigation Support, in der medien- und plattformrechtlichen Compliance oder in Tätigkeiten, die juristische Risikobewertung mit kommunikativer Umsetzung und regulatorischen Anforderungen verbinden.

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Ausblick: Presserecht als Zukunfts- und Krisendisziplin

Das Presserecht gewinnt in der digitalisierten Medienwelt zunehmend an Bedeutung. Europäische Regulierungen wie EMFA und DSA verändern Haftungsfragen, Beratung und Prozessführung und verlangen die Verknüpfung nationaler und europäischer Vorgaben sowie ein Verständnis digitaler Plattformmechanismen. Die beschleunigte Verbreitung von Inhalten erhöht zugleich das Risiko schneller Persönlichkeitsrechtsverletzungen und steigert die Bedeutung von präventiver Beratung, Krisen- und Reputationsmanagement, wodurch das Presserecht zu einer zukunftsorientierten Schnittstellendisziplin wird.

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FAQ – Häufige Fragen zum Presserecht

Wie werde ich Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht?

Um den Fachanwaltstitel für Urheber- und Medienrecht zu erhalten, muss eine Anwält:in zunächst erfolgreich einen Fachanwaltslehrgang absolvieren, der umfassendes Wissen in den Bereichen Urheber- und Medienrecht, Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrecht, Urhebervertragsrecht, Verlagsrecht und Rundfunkrecht vermittelt – einschließlich des Rechts der öffentlichen Wort- und Berichtserstattung. Darüber hinaus ist der Nachweis praktischer Erfahrung erforderlich: Es müssen mindestens 80 Fälle aus dem Fachgebiet bearbeitet worden sein, davon mindestens 20 gerichtliche Verfahren. Fehlen diese Nachweise, kann der Fachanwaltstitel trotz Lehrgangsteilnahme nicht verliehen werden.

 


Was regelt der Digital Services Act im Presserecht?

Der DSA regelt die Haftung von Plattformen, begründet neue Sorgfaltspflichten und etabliert abgestufte „Notice-and-Action“-Mechanismen für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten. Als Bestandteil der „Digitalstrategie für Europa“ verfolgt er nach Art. 1 das Ziel, durch harmonisierte Vorschriften für Vermittlungsdienste im EU-Binnenmarkt ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu gewährleisten.


Welche Soft Skills zeichnen erfolgreiche Presseanwält:innen aus?

Du brauchst eine extrem hohe Belastbarkeit und Entscheidungsfreude unter Zeitdruck, da Veröffentlichungszyklen keine langen Bedenkzeiten erlauben. Zudem ist ein tiefes Verständnis für die Arbeitsweise von Redaktionen und PR-Abteilungen sowie eine präzise, schnelle Ausdrucksweise entscheidend, um in Krisensituationen strategisch beraten zu können.


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