Gesetzlicher und regulatorischer Rahmen: Nationale und europäische Ebenen
Die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht konkretisiert sich erst durch einfachgesetzliche Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene. Für die presserechtliche Praxis ist daher ein sicherer Umgang mit den einschlägigen Normen unerlässlich.
Auf nationaler Ebene bilden die Pressegesetze der Bundesländer das Fundament, welche unter anderem Auskunftsansprüche der Presse, Sorgfaltsanforderungen an redaktionelle Arbeit sowie Gegendarstellungsansprüche festlegen. Ergänzt werden diese Regelungen durch zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen, insbesondere die §§ 823, 1004 BGB analog, über die Unterlassungs-, Widerrufs- und Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durchgesetzt werden. Hinzu tritt das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), das den rechtlichen Maßstab für das Recht am eigenen Bild setzt und insbesondere bei der Veröffentlichung von Fotografien oder Videoaufnahmen von zentraler Bedeutung ist.
Zunehmend prägend ist jedoch der europäische Regulierungsrahmen, der die nationale Presserechtsdogmatik überlagert und erweitert. Der European Media Freedom Act (EMFA) zielt auf die Stärkung der Unabhängigkeit von Mediendiensteanbietern und die redaktionelle Freiheit innerhalb der Europäischen Union. Er adressiert insbesondere staatliche Einflussnahmen, Transparenzanforderungen und den Schutz journalistischer Quellen. Für die Beratungspraxis bedeutet dies eine zusätzliche europarechtliche Dimension bei der Beurteilung medienrechtlicher Risiken und bei grenzüberschreitender Berichterstattung.
Daneben entfaltet der Digital Services Act (DSA) erhebliche Auswirkungen auf das Presserecht im digitalen Raum. Dieser soll ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld durch die Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Erbringung von Vermittlungsdiensten im EU-Binnenmarkt schaffen. Er regelt die Haftung von Plattformen, definiert neue Sorgfaltspflichten und etabliert abgestufte „Notice-and-Action“-Mechanismen für rechtswidrige Inhalte. Kritiker sehen jedoch die Gefahr, dass durch den DSA privaten Tech-Konzernen wie Google, Facebook und Amazon viel Macht über den öffentlichen Diskurs geben wird, indem diese entscheiden müssen, welche Inhalte entfernt werden. Dies macht solche Unternehmen zu „Gatekeepern“ und könnte die Meinungsfreiheit und demokratische Grundrechte gefährden. Auch wird bemängelt, dass bei der Regulierung systemische Risiken wie Überwachung und privatisierte Zensur zu wenig berücksichtigt werden.
Bist du als Jurist:in im Presserecht tätig, ergibt sich daraus für dich ein komplexes Zusammenspiel von nationalem Zivilrecht, verfassungsrechtlichen Maßstäben und europäischer Plattformregulierung. Die Fähigkeit, diese Ebenen systematisch zu verzahnen, ist mittlerweile eine Schlüsselkompetenz, vor allem in Mandaten mit Bezug zur digitalen Berichterstattung, Krisenkommunikation und zum Reputationsmanagement.