Rechtsanwalt Felix Pinkepank von GÖRG im New Lawyers Podcast

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 18.01.2023

Bankenaufsichtsrecht: Beratung für FinTechs & Co.

Rechtsanwalt Felix Pinkepank von GÖRG im New Lawyers Podcast

Wenn er seinem Ich von vor zehn Jahren einen Rat geben könnte, dann wäre das: „Trau dich!“ Für Felix Pinkepank waren immer die stressigen Entscheidungen diejenigen, mit denen er sich weiterentwickelt hat. Welche Entscheidung ihn zum Bankenaufsichtsrecht bei GÖRG geführt hat und warum das Fachgebiet viel spannender ist als es sich anhört, erzählt er in dieser Folge des New Lawyers Podcasts mit Alisha Andert.

 

Alles an der juristischen Ausbildung von Felix Pinkepank war darauf ausgerichtet, dass er einmal im IP-Recht (also Intellectual Property) arbeiten würde. Er arbeitete zwischen dem ersten Examen und dem Referendariat als wissenschaftlicher Mitarbeiter im IP-Recht, absolvierte seinen LL.M. in diesem Bereich und hatte geplant, auch später seine Karriere im Intellectual Property Law zu verfolgen. Diese Planung geschah aber – wie er selbst sagt – nicht aus Begeisterung heraus, sondern aus dem Bedürfnis, sich möglichst früh spezialisieren zu wollen.

Heute arbeitet Pinkepank im Bankenaufsichtsrecht bei der Kanzlei GÖRG in Köln. Woher kam dieser Wandel? Ganz einfach: Er brauchte einen Job. Vor dem zweiten Examen setzte er sechs Monate sein Referendariat aus, um sich auf die Prüfungsvorbereitung zu konzentrieren. Um während dieser Zeit Geld zu verdienen, bewarb er sich bei GÖRG, wo gerade eine Stelle im Bankenaufsichtsrecht ausgeschrieben war – und der Rest ist Geschichte.

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Was ist Bankenaufsichtsrecht – und wer sind die Mandanten?

Da Bankenaufsichtsrecht im Studium kaum Erwähnung findet, gibt Pinkepank einen groben Überblick über die Beratung in diesem Bereich. Die Mandanten in diesem Rechtsbereich seien hauptsächlich klassische Banken sowie FinTechs. Unter letzteren versteht man (oftmals) junge Unternehmen, welche innovative Lösungen in der Finanzbranche anbieten – zum Beispiel Zahlungsdienste oder Banking-Anbieter. Pinkepank erklärt, dass für Finanzdienstleistungen grundsätzlich ein präventives Verbot besteht. Möchte ein Unternehmen ein neues Produkt oder eine Dienstleistung an den Markt bringen, benötige es dann also erst einmal die Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.

Die Kanzlei unterstützt FinTech-Unternehmen von Anfang an und erstellt Gutachten dazu, ob deren Geschäftsmodell erlaubnispflichtig ist. Ist dies der Fall, berät sie dazu, wie das Modell angepasst werden könnte, damit eine Erlaubnis nicht mehr notwendig ist – oder sie begleitet das Erlaubnisverfahren. Ist das Unternehmen oder das Kreditinstitut am Markt etabliert, berät die Kanzlei in der laufenden Aufsicht. Dann geht es zum Beispiel um Anzeigepflichten oder der Auslagerung von IT-Dienstleistungen. Bei letzteren muss etwa sichergestellt werden, dass mit der Auslagerung nicht die Aufsicht umgangen wird. Entsprechend müssen die Auslagerungsverträge von der Kanzlei entworfen und verhandelt werden.

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Das Bankenaufsichtsrecht ist Beratung am Zahn der Zeit

Ein Grund, warum das Bankenaufsichtsrecht für Pinkepank so interessant ist, ist die Beratung am Zahn der Zeit. „Richtig spannend ist es einfach, dass man ständig mit komplett neuen Geschäftsmodellen konfrontiert wird, die es so auf dem Markt noch nicht gibt“, sagt er. Die Geschäftsmodelle seien rechtlich noch nicht erprobt, es gebe noch keine Urteile und man sei auf sein juristisches Handwerkzeug angewiesen.

Richtig spannend ist es einfach, dass man ständig mit komplett neuen Geschäftsmodellen konfrontiert wird, die es so auf dem Markt noch nicht gibt.
- Felix Pinkepank

Zudem begeistert ihn die Begleitung von Erlaubnisverfahren neu gegründeter Unternehmen, weil dies für die jungen Firmen eine sehr intensive Zeit sei. Er fühle sich dabei als Teil eines großen Teams, könne den Werdegang und unterschiedliche Phasen des Unternehmens miterleben. Ein weiterer Vorteil: Da das Bankenaufsichtsrecht eher ein Nischengebiet ist und nicht von vielen Anwält:innen praktiziert wird, sei es dort vergleichsweise einfach, sich einen Namen zu machen.

Empfehlen kann Pinkepank den Fachbereich allen Jurist:innen, die Lust auf klassische juristische Arbeit haben und eine gewisse Technikaffinität mitbringen. Schließlich sei es wichtig, das Produkt der Mandant:innen selbst zu verstehen. Um die richtige Branche für sich zu finden, empfiehlt er Studierenden, sich bis zum Studienabschluss so viel wie möglich anzuschauen – man bekomme später nie wieder die Möglichkeit, unverbindlich so viele unterschiedliche Bereiche kennenzulernen.

 

Du interessierst dich dafür, wie Pinkepank die Arbeit in der Kanzlei GÖRG beschreibt und möchtest wissen, warum Bankenaufsichtsrecht viel interdisziplinärer ist als man vermuten würde? Dann hör doch mal rein in diese Folge des New Lawyers Podcasts!

Die Themen dieser Folge im Überblick:

 

  • Ab 01:49: Icebreaker-Frage: Welche drei Worte würdest du deinem Ich von vor zehn Jahren gerne sagen?
  • Ab 04:49: In welchen Situationen warst du mutig?
  • Ab 06:56: Wie bist du zum Bankenaufsichtsrecht gekommen?
  • Ab 09:38: Was sind klassische Mandanten im Bankenaufsichtsrecht?
  • Ab 12:40: Was umfasst deine Beratungstätigkeit?
  • Ab 16:53: Unterschiede in der anwaltlichen Tätigkeit zum Studium
  • Ab 17:41: Die laufende Beratung der Mandanten
  • Ab 19:32: Was sind die großen Vorteile am Bankenaufsichtsrecht?
  • Ab 22:49: Wem würdest du dieses Gebiet empfehlen?
  • Ab 24:56: Was hättest du gerne vorher über deine Arbeit gewusst?
  • Ab 27:11: Was zeichnet GÖRG für dich aus?
  • Ab 29:41: Der Tipp zum Schluss
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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.