Kinder und Karriere in Jura! - überhaupt möglich?

Kinder und Karriere in Jura - Ist das überhaupt möglich?

Richteramt vs. Großkanzlei

Ob „Social Freezing“ oder Tagesstätten im Büro – Arbeitgeber versuchen immer stärker, die Kluft zwischen einer Entscheidung für Familie bzw. Karriere zu verkleinern. Wie Männern, so soll es auch Frauen zustehen, erfolgreich im Job zu bleiben und trotzdem nicht die ersten Schritte des Sprösslings zu verpassen. Doch wie lässt sich all das speziell als Juristin am besten planen und vereinen?
 

Als Frau im Staatsdienst

Von einer hohen Vereinbarkeit des Familienleben und der Juristerei schwärmen bekanntermaßen vor allem Richterinnen und Staatsanwältinnen. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Der Beruf als Staatsanwältin oder Richterin bedeutet aufgrund der flexiblen Arbeitszeiten die Möglichkeit, einen Ausgleich zwischen Arbeits- und Familienleben schaffen zu können.

Denn die richterliche Unabhängigkeit etwa entbindet jeglicher fester Dienstzeiten. Frauen wollen nicht mehr für Kinder auf ihre Karriere verzichten, sondern vielmehr beides vereinen. Vor allem die Frage der Generation Y nach dem Sinn der Arbeitstätigkeit lässt auch die Justiz sukzessiv handeln. So können nicht nur die Terminpläne generell flexibel gestaltet, sondern Arbeit auch von zu Hause aus erledigt werden.

Dies scheinen nicht die einzigen Vorteile zu sein. Nach Beendigung der Elternzeit kann eine Richterin ohne jegliche Rückstufung in ihren alten Beruf eintreten und zudem ihre Arbeitszeiten verringern. 

Zunehmend erobern gerade Frauen die ursprüngliche Männerdomäne der Anwaltsarbeit.

Frauen als Associate in der Großkanzlei

Wie sieht es dagegen für Frauen aus, die für ihren Berufseinstieg eine Großkanzlei gewählt haben? Nach Studium, Examen und eventuell einer Zwischenphase für LL.M. oder Promotion sind die meisten Frauen in einem Alter, in dem sich langsam ein Kinderwunsch auftut.

Zunehmend erobern gerade Frauen die ursprüngliche Männerdomäne der Anwaltsarbeit. So kann inzwischen ein Frauenanteil von 30% der zugelassenen Anwälte in Deutschland verzeichnet werden. Für die meisten Frauen spielt die sogenannte Work-Life-Balance dabei eine entscheidende Rolle im Hinblick auf die Berufswahl. Folge davon ist mitunter, dass Kanzleien sich der Herausforderung stellen müssen, eine Möglichkeit zu finden, mit der Juristinnen ihre Karriere mit der Familienplanung vereinbaren können.

So existieren bei vielen Großkanzleien (wie z.B. Baker & McKenzie, ADVANT Beiten, Bird & Bird, Cleary Gottlieb, DLA PiperFreshfields, Gibson Dunn, Görg, GSK Stockmann + Kollegen, Hengeler Mueller, Hogan LovellsLinklaters, Luther, McDermott Will & Emery, Noerr, Norton Rose Fulbright, Oppenhoff & Partner, Orrick, Osborne Clarke, PwCSimmons & Simmons, Taylor Wessing, Watson Farley & Williams, WeilWilmer Hale) bereits Modelle, in denen die Arbeit ortsunabhängig im "Home-Office" erledigt werden und/oder auf bis zu 50% des ursprünglichen Pensums herabgestuft werden kann.

Die Kanzleien weisen explizit darauf hin, dass diese Modelle sowohl von Frauen als auch von Männern in Anspruch genommen werden können, denn sie erachten das Thema Kinder und Karriere schon lange nicht mehr nur als reine Frauensache. Die Kreativität der Arbeitgeber führt unter anderem auch zur Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, wie das u.a. Clifford Chance im Rahmen des Programms Kids´ Choice sowie Freshfields aktiv praktizieren.
 

Als Partnerin in der Großkanzlei

Doch wie lassen sich Elternzeit & Co. mit beruflichen Reisen, anspruchsvollen Mandaten und einer 60-Stunden-Woche als Partnerin einer Großkanzlei vereinbaren? Oft wird vor allem der Einstieg in die Partnerschaft an die Voraussetzung voller Verfügbarkeit geknüpft, nachdem man sich als Junganwalt fünf oder sechs Jahre durch hohe Umsätze beweisen konnte.

In einigen Großkanzleien steht selbst die Position als Partnerin der Familienplanung keiner Juristin im Wege. So berichten Großkanzleien von Frauen, die selbst als Partner zweifach in Elternzeit gingen und später beispielsweise in ein 80%-Arbeitsmodell eingestiegen sind. 

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auf dem heutigen Arbeitsmarkt dank der Emanzipation keine Rarität mehr. Viele Kanzleien setzen sich vermehrt das Ziel, familienfreundliche Arbeitsmodelle zu schaffen. Grund dafür ist nicht nur etwa eine zu erreichende Frauenquote oder Beliebtheit bei Mandanten.

Vielmehr schätzen Firmen und Kanzleien immer häufiger die weiblichen Charaktereigenschaften. Ein Geschlechterausgleich in einem Unternehmen führt laut Studien zu ökonomischeren Entscheidungen und damit letztlich einer höheren Wirtschaftlichkeit. Männliche und weibliche Mitarbeiter zusammen gestalten die Dienstleistung der Rechtsberatung in vielen Fällen dynamischer.

Die emotionale Intelligenz und Intuition, die Frauen in erhöhtem Maße zugesprochen wird, führt außerdem zu einer Fähigkeit, die im juristischen Bereich unerlässlich ist und folgenden Mehrwert bietet: die ausgeprägte Menschenkenntnis, Mandanten und Gegner leichter einschätzen zu können.

 

Dank des stetig voranschreitenden Umschwungs in der Welt der Großkanzleien, kann man nicht mehr davon sprechen, dass die Familienplanung junger Juristinnen die Wunschkarriere in einer Großkanzlei erschwert. Eine gute Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familienleben lässt sich daher glücklicherweise nicht mehr nur ausschließlich im Richteramt, in der Arbeit als Staatsanwältin, im öffentlichen Dienst oder in Rechtsabteilungen von Wirtschaftsunternehmen finden. 

Morrison Foerster
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