Ein Interview mit Anwältin Dr. Anja Christine Zimmermann über das Immobillienwirtschaftsrecht
Anlässlich unserer Reihe „Was ist eigentlich ...?“ hat uns die Anwältin Dr. Anja Christine Zimmermann einige Fragen zum Thema Real Estate in Verbindung mit Gesellschaftsrecht beantwortet. Außerdem kann sie uns einen Einblick in die tägliche Arbeit bei Rotthege geben und erzählt, welche Situation bei Richtern Missmutigkeit auslöst.
Die Immobilienwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig, denn Immobilien stellen ca. 86% des deutschen Anlagevermögens dar. Insofern besteht hoher juristischer Beratungsbedarf, den ROTTHEGE I WASSERMANN seit Jahren erfüllt.
Neben mittelständischen und großen (Familien-) Unternehmen beraten und begleiten wir nationale und internationale Projektentwickler, Bauunternehmen, Investoren und geschlossene Immobilienfonds – sowohl gesellschaftsrechtlich als auch immobilienrechtlich. Darüber hinaus haben wir unsere Praxis kontinuierlich ausgebaut auf Bau- und Architektenrecht, Gewerbliches Mietrecht und Öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht.
Ich arbeite seit über fünf Jahren bei ROTTHEGE I WASSERMANN, davor war ich vier Jahre in einer internationalen Großkanzlei tätig.
Meine Spezialisierung liegt vorwiegend im Bereich Wirtschaftsrecht, insbesondere im Personen- und Handelsgesellschaftsrecht sowie bei Umstrukturierungs-/Restrukturierungsmaßnahmen und Unternehmenstransaktionen.
Vor allem bei letzterem überschneiden sich in unserer Beratungspraxis Gesellschafts- und Immobilienwirtschaftsrecht. Wir beraten und begleiten eine Vielzahl von Immobilientransaktionen (asset und share deals). Hierzu bilden wir interdisziplinäre Teams von Immobilien-, Gesellschafts- und Steuerrechtlern sowie Wirtschaftsprüfern, um unsere Mandanten nicht nur rechtlich, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht umfassend und optimal beraten zu können.
Im Bereich Recht arbeiten wir in einem sehr fokussierten Team von 15 Anwälten, darunter fünf Partner.
Wir vergleichen uns nicht. Unsere Stärken liegen im eigenverantwortlichen Arbeiten in kleinen Teams, die sich selbst und ihre Beratungsleistung immer wieder kritisch hinterfragen und ausgehend von den rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimieren. Partner und Associates diskutieren fachlich auf Augenhöhe, unsere Mandanten kennen und würdigen die Beratungsleistung jedes Einzelnen. Dabei können wir jederzeit auf umfassenden technischen und fachlichen support (online-Bibliotheken, Datenbanken etc.) zurückgreifen.
Neben überregionalen Projektentwicklern und (geschlossenen) Immobilienfonds beraten wir vorwiegend mittelständische bis große Unternehmen. Genauso gehören aber auch Privatpersonen zu unserem Mandantenstamm; das können dann z.B. Gesellschafter sein, die ihre Beteiligung veräußern wollen oder Unterstützung bei der Wahrung ihrer Gesellschafterrechte benötigen.
„Gefragt sind wirtschaftliches Denken, juristisches Know-how und ein hohes Maß an ergebnisorientierter Kreativität.“
Da fällt mir ein Beispiel aus dem (gewerblichen) Immobilienrecht ein: Unvergessen der Ortstermin hoch auf dem Dach eines Einkaufszentrums im Schnee mit – ob der widrigen äußeren Umstände etwas missmutigen – Richtern und Anwaltskollegen, die ihre Schneestiefel vergessen hatten.
Die Aufgaben sind vielschichtig und immer wieder neu und herausfordernd. Wie so häufig, gibt es nicht „die“ richtige Lösung. Gefragt sind wirtschaftliches Denken, juristisches Know-how und ein hohes Maß an ergebnisorientierter Kreativität.
Junge Kollegen sollten offen und neugierig für Neues sein. Das berufliche Umfeld für Anwälte ist dynamisch, wir wachsen stetig an den sich verändernden Anforderungen, die unsere Mandanten an uns stellen. Besonders wichtig im Gesellschafts- wie auch im Immobilienwirtschaftsrecht ist es, nicht nur fachlich auf dem neuesten Stand zu sein, sondern immer auch die wirtschaftlichen Interessen im Blick zu behalten.
Real Estate bezeichnet die rechtliche Beratung in sämtlichen Bereichen des Immobilienwirtschaftsrechts. Hierzu gehören neben Immobilientransaktionen, Projekt- und Finanzierungsentwicklung, Joint Ventures und Vermarktung auch das gewerbliche Mietrecht, Bau- und Architektenrecht, Umweltrecht sowie weitere öffentlich-rechtliche Fragestellungen. In Anbetracht der gesellschaftsrechtlichen Implikationen gehen Immobilienwirtschafts- und Gesellschaftsrecht häufig Hand in Hand.
Ein kleines Appartment in New York, das wäre schon schön …!
Vielen herzlichen Dank für das Interview!
Noch Fragen? Finde hier deinen Ansprechpartner in der Kanzlei
*sponsored