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Über Kreis Paderborn

Geschichte

Der Kreis Paderborn ist nach der Eingliederung des Fürstbistums Paderborn in den preußischen Staat im Jahre 1803 entstanden.

Zu dieser Zeit umfasste er schon einmal weite Teile des Bürener Raumes. Nach der napoleonischen Zeit, in der das Kreisgebiet verschiedentlich geändert wurde und die staatliche Zugehörigkeit wechselte, wurden im Oktober 1816 aus dem westlich des Eggegebirges gelegenen Teil des Hochstiftes die Kreise Büren und Paderborn als staatliche Verwaltungsbezirke gebildet. Zu dieser Zeit zählte der Kreis Büren 28.100 und der Kreis Paderborn 27.000 Einwohner.

An der Spitze des Kreises stand der beamtete preußische Landrat. In seiner Person vereinigten sich Staats- und Selbstverwaltung. Als staatlicher Beamter war er der Repräsentant der preußischen Staatsgewalt und nahm zugleich als Chef der Kreisverwaltung kommunale Aufgaben wahr. Dabei wurde er von Kreisausschuss und Kreistag, den Organen der Selbstverwaltung, weitgehend unterstützt. 1933 wurde der Kreistag durch Gesetz aufgelöst und dessen Zuständigkeit auf den Kreisausschuss übertragen. Erst im Oktober 1946 konnte ein demokratisch gewählter Kreistag seine Arbeit wieder aufnehmen.

Der Kreis Paderborn in seiner jetzigen Form ist am 01. Januar 1975 im Zuge der kommunalen Neugliederung aus den bis dahin selbstständigen Kreisen Büren und Paderborn entstanden und deren Rechtsnachfolger.

Nach dem heute gültigen Verfassungsgesetz für die Kreise, der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, ist der Kreis Paderborn Gemeindeverband und Gebietskörperschaft. Er verwaltet sein Gebiet zum Besten der kreisangehörigen Gemeinden und ihrer Einwohner nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung.

Selbstverwaltung nennen wir seit den Reformen des Freiherrn vom und zum Stein die Befugnis, öffentliche Aufgaben aus eigenem Recht in eigener Verantwortung zu regeln. In unserem demokratischen Staat ist die kommunale Selbstverwaltung ein tragendes Element. Dieser Grundsatz ist im Grundgesetz und in der Landesverfassung ausdrücklich verankert. Daneben bildet der Kreis den Bezirk der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde. Die Verbindung von Staat und Selbstverwaltung im Kreis hat sich also bis heute erhalten.

Der Kreis Paderborn zählte am 31.12.2015 auf einer Fläche von 1.245,27 qkm 304.332 Einwohner. Er umfasst das Gebiet von 10 Städten und Gemeinden (Städte Bad Lippspringe, Büren, Delbrück, Lichtenau, Paderborn, Salzkotten und Bad Wünnenberg sowie die Gemeinden Altenbeken, Borchen und Hövelhof).

Die Beschreibung wurde der Website von Kreis Paderborn entnommen.
Zuletzt geändert am 23/06/2022

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