Kultur bei
LSP Lindemann Schwennicke & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB„Banking. Finance. FinTech.“
Teamgeist, Exzellenz, Integrität, Respekt, Toleranz, Wertschätzung
Als international ausgerichtete Kanzlei haben wir über die Jahre ein eigenes Netzwerk von Partnerkanzleien aufgebaut, mit deren Unterstützung wir unsere Mandanten weltweit beraten. Dabei haben wir bewusst darauf verzichtet, uns einem zentral organisierten Netzwerk anzuschließen. Denn so können wir unabhängig agieren und im Bedarfsfall immer diejenige Kanzlei einbinden, die für die Bearbeitung des konkreten Mandats am besten geeignet ist.
Allen Kolleginnen und Kollegen steht es frei, im ersten Berufsjahr einen Tag pro Woche und ab dem zweiten Berufsjahr bis zu zwei Tage pro Woche im Home Office zu arbeiten.
Wir bieten unseren Associates die Möglichkeit, nach drei Jahren der Kanzleizugehörigkeit eine ein- bis dreimonatige Auszeit zu nehmen, das "LSP-Sabbatical". Dabei existieren zwei Modelle, das "Ansparmodell" und das"Freistellungmodell".
Beim Ansparmodell wird in der Zeit vor Beginn des Sabatticals nur ein Teil des Gehalts ausgezahlt. Den anderen Teil gibt es dann während des Sabbaticals.
Wahlweise kann stattdessen das Freistellungsmodell zur Anwendung kommen. Dann gibt es für die Dauer des Sabbaticals unbezahlten Sonderurlaub.
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