Der 1990 von Dr. Hartmut Lübbert, Dr. Eberhard Haaf und Rainer Beeretz gegründeten Kanzlei lübbert rechtsanwälte gehören mittlerweile sieben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an.
Die Kanzleigröße gewährleistet in besonderem Maße die persönliche Beratung durch einen Anwalt des Vertrauens, aber auch eine Zusammenarbeit im Team von spezialisierten Fachanwälten bei komplexen Fragestellungen.
Wir stehen für eine hochqualifizierte Rechtsberatung. Jeder Rechtsanwalt hat sich innerhalb seiner Tätigkeitsschwerpunkte als Fachanwalt besonders qualifiziert. Die Interessen unserer Mandanten stehen für uns immer im Vordergrund. Wir arbeiten engagiert und ziel- und lösungsorientiert aber auch besonnen an unseren Aufträgen. Das Vertrauen unserer Mandanten ist der Kern unserer Arbeit neben der selbstverständlich gewährleisteten hohen Qualität in strategischer und rechtlicher Analyse.
Im Fachbereich des Verwaltungsrechts sind wir sowohl für Privatleute wie auch für eine Vielzahl von kommunalen Körperschaften, für Landesbehörden, für Hochschulen, für Verbände und für Unternehmen tätig.
Unsere fachlichen Schwerpunkte liegen innerhalb des Verwaltungsrechts im öffentlichen Dienstrecht mit allen Ausprägungen der Beratung und Vertretung für Dienstherrn und für Beamtinnen und Beamte, besonders im Disziplinarrecht, dann im öffentlichen Baurecht einschließlich Bauleitplanverfahren, im Planfeststellungsrecht einschl. aller umwelt- und technikrechtlicher Fragen (aus dem Immissionsschutz, dem Wasserrecht, dem Straßenrecht), zudem im Hochschulrecht (einschl. des Prüfungsrechts). Mit besonderem Interesse bearbeiten wir im Verwaltungsrecht Fälle mit einem ausgefallenen tatsächlichen oder rechtlichen Hintergrund!