Wirtschaftsprüferkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Wirtschaftsprüferkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Über Wirtschaftsprüferkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder alle Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften in Deutschland sind. Die WPK hat ihren Sitz in Berlin und ist für ihre über 21.000 Mitglieder bundesweit zuständig. Zu den Aufgaben der WPK gehören insbesondere die Vertretung der Mitgliederbelange, die Berufsaufsicht über die Mitglieder, die Durchführung des Qualitätskontrollverfahrens und des Wirtschaftsprüfungsexamens sowie die Führung des Berufsregisters.

Die Wirtschaftsprüferkammer - Berufliche Selbstverwaltung im öffentlichen Interesse

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ist die vom Gesetzgeber im Jahre 1961 errichtete und mit hoheitlichen Aufgaben betraute bundeseinheitliche Berufsorga­nisation. Mitglieder sind alle Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer in Deutschland.

Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer üben einen Freien Beruf aus. Auf der Grundlage ihrer besonderen fachlichen Qualifikation und ihrer beruflichen Sorg­faltspflichten erbringen sie Leistungen für ihre Auftraggeber und im Interesse der Öffentlichkeit, unabhängig, persönlich und eigenver­antwortlich.

Abschlussprüfung, Assurance-Leistungen sowie andere Dienstleistungen

Diese Leistungen sind zum einen Jahresabschlussprüfungen und andere betriebswirtschaftliche Prüfungen (Assurance-Leistungen), insbesondere gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Letztere dürfen wegen ihrer Bedeutung für die Öffentlichkeit ausschließlich von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern vorgenommen werden. Zum anderen sind es weitere Dienstleistungen wie Steuer- und Unternehmensberatung, Unternehmensbewertungen und Treuhandtätigkeiten.

Es ist das Ziel der WPK, die Qualität der Berufsausübung zu fördern, sicherzustellen und fortzuentwickeln, ungeachtet der Praxisgröße und Rechtsform ihrer Mitglieder. Darüber hinaus wahrt die WPK die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt sie die ihr vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben aus. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Ausbildung von Berufsnachwuchs

Die WPK fördert die Ausbildung des Berufsnachwuchses und führt das staatliche Wirtschaftsprüfungsexamen für den Berufszugang durch. Sie pflegt den Kontakt zu Ministerien, Kammern, Verbänden und der sonstigen Öffentlichkeit sowie zu anderen Organisationen im In- und Ausland.

Sie entwickelt und erlässt Regelungen zur Berufsausübung, zur Fortbildung ihrer Mitglieder sowie fachliche Regeln und bezieht dabei den gesamten Berufsstandes ebenso wie die interessierte Öffentlichkeit mit ein. Dabei achtet die Wirtschaftsprüfer­kammer auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der beabsichtigten Wirkung und der praktischen Umsetzbarkeit der Regelungen.

Die WPK ist für ihre rund 21.000 Mitglieder bundesweit zuständig.

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EvaWollburg
Frau Eva Wollburg
Abteilungsleiterin Personal / Recht