
ohne Berufserfahrung • mit Berufserfahrung • mit Führungserfahrung
Die Hessische Eichdirektion (HED) ist eine Behörde des Landes Hessen und hat als Kernaufgabe die Eichung und Marktüberwachung von Messgeräten zum Schutz des Verbrauchers, des Handels und der Umwelt. Die Überwachung technischer Produkte aufgrund des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte ist ein weiteres Aufgabengebiet.
Wir suchen zum 01.02.2026 an unserem Standort Darmstadt eine/n Verwaltungsjuristin/Verwaltungsjurist für die Bereiche Verwaltungsverfahren und Ordnungswidrigkeiten (Kennziffer „10“).
Es steht eine Beamtenstelle des höheren Dienstes bis A 14 zur Verfügung. Sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, ist auch eine Beschäftigung nach dem TV-H (bis Entgeltgruppe 14) möglich.
Ihre Aufgaben
Ihre Aufgaben umfassen das Führen von Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren in Abstimmung mit den Fachabteilungen und Außenstellen, welche die entsprechenden Verstöße im Rahmen der Eichung bzw. Marktüberwachung festgestellt haben. Einsprüche und Widerspruchsverfahren gehören ebenso zum Aufgabengebiet wie Personalführung. Die Bearbeitung von Dienst- und Tarifrechtlichen Fragestellungen sind weitere Aufgabengebiete.
Ihr Profil
Fachliche Anforderungen:
Persönliche Anforderungen:
Wir bieten
Wir bieten Ihnen u.a. einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz, die Möglichkeit, sich persönlich und fachlich weiterzubilden, eine kollegiale Arbeitsatmosphäre in einem dynamischen und motivierten Team, eigenverantwortliches Arbeiten sowie eine Kultur der gelebten Werte, wie Familienfreundlichkeit und Work-Life-Balance.
Da Frauen unterrepräsentiert sind, besteht unsererseits die Verpflichtung und wird angestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen. Bewerbungen von qualifizierten Frauen sind daher besonders erwünscht. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, jedoch muss sichergestellt sein, dass die Stelle in vollem Umfang besetzt werden kann.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Zur Übernahme in das Beamtenverhältnis müssen Bewerberinnen und Bewerber Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. eines anderen der in § 7 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz genannten Staaten besitzen.
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