Erfahrungsbericht Rechtsreferendariat Staatsanwalt - Karrieremagazin TalentRocket

Verfasst von Sebastian M. Klingenberg

"Meine Zeit als Referendarin bei der Staatsanwaltschaft"

Ein Erfahrungsbericht über Gerichtsverhandlungen, Exkursionen und den Arbeitsalltag nach dem Jurastudium

Monique Hofmann (28) studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) in Mainz mit dem Schwerpunkt Strafrecht, Strafrechtspflege und Strafverteidigung. Sie absolviert ihr Referendariat am OLG Koblenz mit dem LG Mainz als Stammdienststelle. Aktuell befindet sie sich kurz vor dem schriftlichen Examen, mithin in der Anwaltsstation. Ihre dreimonatige Station bei der Staatsanwaltschaft absolvierte sie beim Dezernat für Jugendstrafsachen, welches zum Teil im Haus der Jugend (HdJ) integriert ist. Ihre persönlichen Erfahrungen geben Einblicke in den Ablauf und die Aufgabentätigkeiten.
 

Wie gestaltete sich dein typischer Tag bei der Staatsanwaltschaft?

Ich hatte an sich keinen „typischen“ Tagesablauf. Einmal in der Woche war ich bei meiner Ausbilderin. Dort habe ich immer ein bis zwei Akten bekommen, zu denen mir weitere Details mitgeteilt wurden und die ich sodann zur Bearbeitung mit nach Hause genommen habe.

Gleichzeitig habe ich die bereits bearbeiteten Akten mit meiner Ausbilderin besprochen. Meine Aufgabe war es in der Regel, eine entsprechende Anklageschrift vorzubereiten. An dem zweiten Tag habe ich sie immer als stille Zuhörerin zu den anstehenden Sitzungen begleitet, im Schnitt etwa drei bis vier Verhandlungen pro Tag. Am dritten Tag musste ich zu der Arbeitsgemeinschaft.

Was wurde in den Arbeitsgemeinschaften gemacht?

In den Arbeitsgemeinschaften haben wir abstrakt und auch anhand von älteren Klausuren Techniken und den Aufbau zum Fertigen der Klausuren und der praktischen Arbeiten näher gebracht bekommen, zum Beispiel, wie man eine Staatsanwalts-, Urteils-, oder Revisionsklausur verfasst.
 

Hattest du auch die Gelegenheit, eine Gerichtsverhandlung einmal selbst zu führen?

Ich hatte nach ca. vier Wochen meine erste Sitzungsvertretung. Allerdings nicht in Jugendsachen, da der Jugendstaatsanwalt hierfür erzieherisch befähigt sein muss. Ich habe deshalb insgesamt drei Sitzungstage im Erwachsenenstrafrecht absolviert, jeweils ebenso mit einer bis vier Verhandlungen pro Tag.

Diese Sitzungsvertretungen waren auch bei verschiedenen Amtsgerichten, namentlich Mainz, Alzey und Worms.
 

Erzähle uns ein wenig über einen besonderen Verhandlungstag? Was machte ihn so besonders? Wie fühltest du dich dabei? Wie lief es mit dem Plädoyer?

Eigentlich waren alle Verhandlungstage etwas Besonderes, allein wegen der Selbstständigkeit und der Eigenverantwortung, die einem zugetragen wird. Viele Rechtsreferendare scheuen sich deshalb vor dem Sitzungsdienst, unter anderem weil sie etwas Negatives über den Angeklagten sagen sollen und frei vortragen müssen.

Viele scheuten sich auch gerade vor der Verantwortung. Klar muss man demjenigen, der da vor einem sitzt, die Umstände aufzeigen, die gegen ihn sprechen, aber auch solche, die für ihn sprechen im Sinne der Strafzumessung.

Es wird ihm ein Gesamtbild seiner Person in Verbindung mit seiner Tat präsentiert, wie es sich aus den Erkenntnissen des Verfahrens ergeben hat. Es ist quasi als Appell an den Täter zu verstehen.

In dem Zusammenhang ist mir eine Verhandlung im Gedächtnis geblieben, da ich, als Gegenpart des verantwortlichen und strafmündigen Täters, in ihm wohl die nötige Einsicht hervorrufen konnte. Beim Vortragen des Plädoyers hat mir der Angeklagte nämlich die ganze Zeit in die Augen geschaut, dabei zustimmend genickt und mir damit signalisiert, dass er sich sein Unrecht eingesteht. Das war ein gutes Gefühl.

Wie wird ein Plädoyer gehalten?

Jeder hat im Grunde seinen eigenen Stil. Vieles schaut man auch von seinem Ausbilder ab, wenn man mit ihm bzw. ihr in die Verhandlung geht. Einige schreiben sich ihr Plädoyer vor und fügen nur noch wenige Punkte mündlich hinzu.

Ich hatte immer ein kleines Handbuch für die Sitzungsvertretung dabei, um mir einen Überblick über die relevanten Aspekte für das Plädoyer zu verschaffen. Im Laufe der Verhandlung habe ich mir bezüglich den Erkenntnissen aus der Hauptverhandlung parallel zu dieser eine Tabelle mit Pros und Contras erstellt.

Also mit allen Umständen, die für und gegen den Angeklagten im Zuge der Strafzumessung sprechen. Das Plädoyer selbst habe ich dann direkt im Anschluss an die Verhandlung mit den wenigen Stichpunkten zum größten Teil in freier Rede gehalten.
 

Hast du im Rahmen dieser Stationen besondere Exkursionen gemacht, etwa ein Besuch bei der Rechtsmedizin oder eine Nachtfahrt mit der Polizei?

Ein Besuch des Polizeipräsidiums Mainz war Pflicht. Dort haben wir uns zunächst einen Vortrag über die Polizeiorganisation sowie -tätigkeitsfelder angehört. Danach gab es eine Besichtigung, bei der uns unter anderem die Leitstelle gezeigt wurde.

Eine Präsentation zur Polizeihundestaffel gab es auch, die war sehr beeindruckend. Eine Nachtfahrt war zwar möglich, hat sich für mich aber nicht ergeben. Ein Besuch der Rechtsmedizin ist in Rheinland-Pfalz hingegen nicht vorgesehen. Dafür habe ich an einem freiwilligen Trinktest teilnehmen dürfen, der von einem AG-Leiter, einem Richter, organisiert wurde. Dieser Test war besonders lustig. Zu Gast waren ein Herr von der Rechtsmedizin, der für die Bestimmung der Blutalkoholwerte zuständig war, sowie wir Rechtsreferendare.

Seitens der Referendare wurde etwas zusammengelegt, um Alkohol (Bier, Wein und Jägermeister) sowie ein paar Knabbereien zu besorgen. Vor dem eigentlichen Trinktest wurde uns eine Tabelle ausgeteilt, mit der anhand des Körpergewichts sowie der Alkoholmenge die Blutalkoholkonzentration (BAK) zumindest ansatzweise bestimmt werden konnte.

Wir durften uns dann ein Ziel setzen, entweder einen bestimmten BAK-Wert zu erreichen oder herauszufinden, welcher BAK-Wert bei einer bestimmten Menge an Alkohol erreicht wird.

Dann hatten wir eine Stunde Zeit, in der unter anderem ein Vortrag darüber gehalten wurde, wie eine BAK-Messung abläuft und wie die Werte genau bestimmt werden. Für die restliche Zeit galt: ‚Hoch das Glas‘ (lach). Nach der einen Stunde wurde der Atemalkoholwert (AAK) gemessen sowie ein freiwilliger Bluttest durchgeführt. Ich hatte einen BAK-Wert von 0,22 Promille, die Bestleistung lag bei gut über 2 Promille.

Ich hatte immer ein kleines Handbuch für die Sitzungsvertretung dabei, um mir einen Überblick über die relevanten Aspekte für das Plädoyer zu verschaffen.
Monique Hofmann

Wenn du dich ansonsten an deine Station bei der Staatsanwaltschaft zurück erinnerst: Was ist dir besonders positiv im Gedächtnis geblieben?

Im Vergleich zu den anderen Stationen empfand ich meine Zeit bei der StA als besonders erfrischend, da man dort mehr in den Tagesablauf eines Staatsanwalts eingebunden ist und eben eigenverantwortlich Sitzungsvertretungen halten darf.
 

Wie war das allgemeine Arbeitspensum? Hattest du ausreichend Zeit zum Lernen? Wie oft habt ihr Klausuren geschrieben bzw. musstet ihr etwas einreichen?

Das Arbeitspensum war ausgeglichen. Neben dem praktischen Arbeiten und dem Vorbereiten der Sitzungsdienste und den Arbeitsgemeinschaften ist genug Zeit zum Lernen geblieben. Wir haben insgesamt drei Klausuren geschrieben, jeden Monat eine. Außerdem wurden die Aktenbearbeitungen und die Sitzungsdienste bewertet.
 

Hast du abschließend einige letzte Worte für diejenigen, denen die Referendarstation bei der Staatsanwalt noch bevorsteht?

Freut euch auf die Station und habt keine Angst vor dem Sitzungsdienst. Vor allen diejenigen, die Strafrecht mögen, werden eine Menge Spaß haben.

Vielen Dank, Frau Hofmann!

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Simmons & Simmons

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