Der rechtliche Rahmen steht der Digitalisierung noch im Weg
Auch wenn wir die Ansprüche an eine digitale Justiz in Deutschland noch nicht erfüllen, befänden wir uns laut Eisenreich doch auf dem Weg dorthin. In den letzten Jahren wurde viel in die digitale Infrastruktur investiert: So wurde unter anderem ab 2022 der elektronische Rechtsverkehr eingeführt, ab 2026 wird die elektronische Akte Pflicht für alle Länder. Auch in Videoverhandlungen investierte der Staat.
Der Weg zur modernen Justiz gestaltet sich aber nicht ganz so einfach, wie man es sich erhoffen würde. Eisenreich weist auf die träge Verwaltung hin sowie auf die Tatsache, dass der Staat – im Gegensatz zur freien Wirtschaft – keine Konkurrenz hat. Beides führe dazu, dass die Digitalisierung nur langsam vorangeht.
Und dann ist da natürlich auch der rechtliche Rahmen, der beachtet werden muss und nicht viel Spielraum biete. Die Prozessordnungen seien schließlich für Papierakten gemacht worden. „[...] Man kann das Potential der Digitalisierung überhaupt nicht nutzen. Und deswegen bräuchten wir dringend eine große Reform, zum Beispiel des Zivilprozesses, und diese Reform lässt leider auf sich warten“, erklärt Eisenreich.