Panama Papers Briefkastenfirmen

Oh wie schön ist Panama

Legale vs. illegale Briefkastenfirmen

Plötzlich sind sie in aller Munde – und verschwinden seither nicht mehr aus der Berichterstattung: Die Panama Papers, die betroffene Kanzlei Mossack Fonseca und die Briefkastenfirmen sowie ihre Besitzer. Was aber ist genau passiert und was sind die Hintergründe?

Die Enthüllungen, die mittlerweile Staatsoberhäupter an den Rand des Rücktritts bringen und unter dem Namen Panama Papers bekannt sind, begannen mit dem 3. April 2016 und nahmen von da an rasant an Fahrt auf. Beteiligt daran waren mehrere Zeitungen und journalistische Vereinigungen weltweit. Aus Deutschland war es insbesondere die Süddeutsche Zeitung, die an der Aufarbeitung der Daten mitgewirkt und auch die Veröffentlichung vorangetrieben hat.

Bei den geleakten Unterlagen handelt es sich um 2,6 Terabyte hochbrisanter Daten zu Briefkastenfirmen, Transaktionen, Verträgen und Kommunikation zwischen der Kanzlei Mossack Fonseca, einiger Banken und deren Kunden.

Was genau ist eine Briefkastenfirma?

Eine Briefkastengesellschaft, in der Schweiz netterweise Domizilgesellschaft genannt, ist ein Unternehmen, das nach dem jeweiligen Recht des Sitzlandes, in dem es ins Handelsregister eingetragen wurde, behandelt und besteuert wird. Der Clou an der Sache ist, dass die Briefkastenfirma hier nur formal und rechtlich Bestand hat. In der Praxis findet – zumindest an diesem Standort – kein Geschäftsbetrieb statt.

Sind Briefkastenfirmen nun illegal oder nicht?

Prinzipiell sind Briefkastenfirmen nicht illegal. Jeder kann und darf sich eine Briefkastenfirma zulegen. Es gibt sogar viele durchaus legale Gründe für die Verwendung von Briefkastenfirmen.

Ein Beispiel für die legale Briefkastenfirma

Ein häufiges Beispiel hierfür sind die bei deutschen Gründern für einige Zeit sehr beliebten englischen Ltd. (Private Limited Company, genannt Limited, PLC oder Ltd.). Diese erlebten in den Jahren 2003 – 2005 einen regelrechten Boom. Es handelt sich hierbei um Kapitalgesellschaften, welche das Privatvermögen in Haftungsfällen schützen (wie bei GmbHs oder AGs haftet man nur mit der getätigten Einlage). Sie bieten im Gegensatz zur deutschen GmbH einige Vorteile: Die Gründungskosten sind wesentlich geringer, es gibt kein Mindestkapital (theoretisch genügt also 1 GBP im Gegensatz zu hierzulande 25.000 EUR), und das Schönste: für den bürokratischen Aufwand gibt es in England sogenannte Chartered Company Secretaries – die eine einzige Anlaufstelle für Buchhaltung, Steuer, Personalwesen und häufig auch sonstige rechtliche und administrative Fragen sind. Ganz nebenbei vermittelt das „Ltd.“ im Namen gleich einen Eindruck von Internationalität.

Wie jede Briefkastenfirma hat die Ltd. lediglich den formalen Hauptsitz tatsächlich in England – der Geschäftsbetrieb wird von einer „Zweigniederlassung“ im eigentlichen Heimatland geführt. Dies ist möglich aufgrund einer Reihe von EuGH-Urteilen (1988-2003) welche klarstellten, dass der freie Binnenmarkt auch für juristische Personen gilt.

Briefkastenfirmen zum Steuersparen – und Geld verstecken

Beispielhaft wird hier die Verwendung von Lizensierungsverfahren wie sie von Starbucks, Amazon und Co. zur sogenannten Steueroptimierung genutzt werden. In solchen Fällen werden die Briefkastenfirmen zwar transparent gehalten und offengelegt, dennoch deren Standortvorteil hinsichtlich einer günstigeren Besteuerung genutzt.

Auch Privatleute können (Briefkasten-) Firmen zur Steueroptimierung nutzen. Beispielsweise Personen mit hohem Einkommen aus Kapitalerträgen können dieses in ein Unternehmen (Geschäftszweck: Investitionstätigkeit) stecken und so vermeiden, dass das zu versteuernde Einkommen in einem bestimmten Jahr besonders hoch ausfällt (und evt. den Steuersatz ansteigen lässt). Wenn sie es allerdings wieder entnehmen, fällt die Steuer an.

Ebenfalls legal ist es, wenn unter Eheleuten der eine einen Teil seines Vermögens vor dem anderen in einer Briefkastenfirma versteckt. Nur muss er dieses normal versteuern und im Falle einer Scheidung darf er es nicht verschweigen.

Es gibt also viele verschiedene legale Gründe für die Errichtung von Briefkastenfirmen.

Wozu werden Briefkastenfirmen hauptsächlich genutzt?

Hier beginnt nun der Streit. Der vielleicht wichtigste Faktor von Briefkastenfirmen ist die versprochene Anonymität. Denn auf dem Papier ist der Inhaber einer solchen Briefkastenfirma entweder ein Mitarbeiter, der bei der Vermittlung tätig war oder sogar eine andere Briefkastenfirma, deren Inhaber wiederum anonym bleibt. Der wahre Inhaber und somit auch derjenige, der das Geld der Gesellschaft besitzt, bleibt geheim. Nicht erst die neuesten Enthüllungen legen nah, dass Briefkastenfirmen zudem häufig für Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder verbotene Transaktionen genutzt werden.

Der häufigste Fall ist hierbei die Steuerhinterziehung. Im Gegensatz zu den oben erwähnten Fällen von Steueroptimierung wird das aus den Briefkastenfirmen entnommene Geld nicht angegeben und nicht versteuert. Daher sind die Länder besonders attraktiv, die nicht mit ausländischen Steuerbehörden zusammenarbeiten.
 

Der Kern des nun wieder aufgeworfenen Problems ist also offensichtlich. Nach deutschem Recht ist es nicht illegal eine Briefkastenfirma zu betreiben, sondern es kommt auf deren Zweck und Verwendung an. Nach dem Recht des Sitzlandes ist es möglich sowohl Namen als auch Verwendung zu verschleiern. Selbst die nun öffentlich gemachten Enthüllungen könnten nach dem ersten Aufschrei wirkungslos bleiben. Die Verwendbarkeit der illegal erworbenen Daten ist umstritten, zumal viele Daten nicht als verwendbares Rohmaterial zur Verfügung gestellt werden…