Der ewige Kampf… Freizeit gegen Geld oder auch: Work-Life-Balance gegen Gehalt. „Von nichts kommt nichts.“ Diesen Satz kennt jeder und manchem macht er Angst. Wenn man dann noch hört, wie viele Arbeitsstunden angeblich in einigen Firmen und Kanzleien auf Juristen zukommen, kann es einem tatsächlich etwas mulmig werden. Es gibt aber wie immer im Leben solche und solche und nicht alles sind Extreme! Folglich bedarf es eines Überblicks über die Branchen und die Arbeitsmodelle!
Beginnen wir mit den Großkanzleien. Um diese ranken sich verschiedene Gerüchte, Halbwahrheiten und Schauergeschichten bezüglich der Arbeitszeiten. Gleichzeitig strahlen sie auf viele angehende Juristen aber auch eine ganz besondere Anziehungskraft aus. Zum einen natürlich aus dem internationalen Flair, der Exklusivität der Jobs und nicht zuletzt natürlich auch aufgrund der gezahlten Gehälter. Serien wie Boston Legal oder Suits tun ihr Übriges. Doch auch bei astronomischen Gehältern wird mittlerweile verstärkt auf die Work-Life-Balance geachtet, um ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben. Es bleibt natürlich dabei, dass hier durchschnittlich die höchsten Wochenarbeitsstunden abgeleistet werden müssen. Teilzeit-Partnerschaften, erhöhte Anzahl an Urlaubstagen oder die Möglichkeit sogenannte Sabbaticals, also Auszeiten, zu nehmen, gehören jedoch heute bei vielen Großkanzleien zum Angebot an ihre Mitarbeiter. Hervorzuheben ist dabei beispielsweise Noerr, die ein besonderes Angebot namens „Noerr Family“ betreiben, bei dem es sowohl Teilzeitarbeitsprogramme gibt, als auch Hilfe bei der Kinderbetreuung und sogar der Pflege von betreuungsbedürftigen Senioren in der Familie ihres Arbeitnehmers angeboten wird.
Eine weitere Möglichkeit die Work-Life-Balance positiv zu beeinflussen, ist die Tätigkeit in einer Rechtsabteilung eines Unternehmens. Großunternehmen wie Volkswagen, Bosch oder Siemens bieten häufig Gehälter, die nur knapp unter denen der Großkanzleien liegen, verlangen dafür aber meistens viel weniger geleistete Arbeitsstunden und bieten häufig Arbeitsmodelle an, die an Flexibilität kaum zu übertreffen sind. So bietet Siemens beispielsweise neben Kinderbetreuungsplätzen, Teil- und Gleitzeitmodellen auch die Telearbeit von zu Hause aus an. Die Münchener Rück wiederum bietet ihren Mitarbeitern an, bei Pflegefällen in der Familie oder Krankheit des Kindes, sich für bis zu 6 Monate freistellen zu lassen und garantiert den Erhalt der Stelle. Gleiches gilt für eine Elternzeit von 12 Monaten!