Bester Zeitpunkt Jura Praktikum - Jurastudium

Verfasst von Laura Hörner

Jura Praktikum: Voraussetzungen, Planung, Zeitpunkt

So planst du deine Praxiszeit während des Jurastudiums - Voraussetzungen der Bundesländer

Durch das juristische Praktikum muss jeder mindestens einmal durch. Und trotzdem gibt es immer wieder Unsicherheiten, wenn es um das Thema geht. Wann muss ich mich bewerben? Wo muss ich das Praktikum absolvieren? Wie viele Praktika brauche ich? Wann sollte ich anfangen, zu planen? Wir helfen dir in diesem Artikel mit der Praktikumsorganisation im Jurastudium!

Das Wichtigste in Kürze

  • Während Deines Jurastudiums musst du praktische Erfahrung sammeln – wie viel, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, in dem du studierst. Üblich sind insgesamt 3 Monate, die du oft auch mehrere kürzere Praktika aufteilen kannst.
  • Neben dem Pflichtpraktikum gewinnst Du mit freiwilligen Praktika weitere wertvolle Einblicke in den Berufsalltag, die nicht nur Deine zukünftigen Jobchancen verbessern, sondern auch Dein Einkommen aufbessern.
  • Viele Praktikumsplätze richten sich an Studierende ab dem 3. Semester. Du brauchst also mitunter schon etwas Vorerfahrung.
  • Grundsätzlich gilt aber: Je früher Du mit Deinen Praktika startest, desto besser. Schließlich erfährst Du so frühzeitig, wie gut die juristische Laufbahn generell und einzelne Schwerpunkte zu Dir passen.

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1. Die richtige Einstellung

Das Jurastudium ist bekanntlich nicht gerade ein Entspannungsurlaub. Da ist es schon nachvollziehbar, dass das Pflichtpraktikum eher als eine weitere lästige Verpflichtung, denn als spannende Möglichkeit, Praxiserfahrung zu sammeln, wahrgenommen wird. Aber: Absolvieren musst du es sowieso, warum dann nicht gleich mit dem richtigen Spirit? Gehst du mit der richtigen Einstellung in das Praktikum, kommst du danach mit einem wertvollen Einblick in interessante Rechtsgebiete und deinen ersten Kontakten wieder heraus, die dir im Laufe deiner Karriere sicher noch einmal begegnen werden!

Bist du besonders motiviert, kannst du neben Pflichtpraktika, die das Studium der Rechtswissenschaften vorschreibt, auch noch ein oder mehrere freiwillige Praktika machen. Besonders, wenn du im Studium schon etwas fortgeschrittener bist, bekommst du hier sicherlich spannende Aufgaben und bist deinen Studienkollegen schon den ersten Schritt voraus.
 

2. Wann ist der richtige Zeitpunkt für das Jura-Praktikum?

Zwischen all die Hausarbeiten, Examensvorbereitung und Vorlesungen sollst du jetzt auch noch ein Praktikum packen? Leider ja. Und da das Praktikum nicht während der Vorlesungszeiten absolviert werden darf und in den meisten Fällen auch kein Urlaubssemester bewilligt wird, wird bei deinem Praxisteil wohl oder übel die vorlesungsfreie Zeit draufgehen.

„Semesterferien“ sind dir als Jurist wahrscheinlich sowieso fremd, also sollte das keine allzu große Umstellung darstellen. Die Dauer des Praktikums muss übrigens mindestens drei Monate betragen und vor dem ersten Staatsexamen abgeleistet werden, da es als eine Voraussetzung für die Zulassung gilt. Die gute Nachricht: In der Regel kannst du dir die Zeit einteilen.

Dreimal vier Wochen oder zweimal sechs Wochen sind meist kein Problem, das sollte aber zur Sicherheit zuvor abgesprochen werden. Du wendest dich dazu an das Landesjustizprüfungsamt, fragst bei der Fakultät nach oder wirfst einen Blick in deine Prüfungsordnung.

Übrigens: Viele Kanzleien und auch Wirtschaftsunternehmen erwarten von ihren Praktikanten kein Knowhow auf Expertenebene in dem Rechtsgebiet, ein gewisses Fundament sollte jedoch vorhanden sein. Daher richten sich viele Praktikumsstellen an Studenten ab dem 3 Fachsemester.

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3. Wie plane ich mein Jura-Praktikum?

Weil dein Kalender während des Studiums voraussichtlich recht gefüllt sein wird, solltest du auf jeden Fall zeitig mit der Planung beginnen. Hier gilt ganz klar: je früher, desto besser. Gedanken solltest du dir schon zu Beginn des Studiums machen, indem du dir die Studienordnung anschaust und dir überlegst, wann ein Praktikum am meisten Sinn ergeben könnte und es sich auch zeitlich am besten in den Studienverlauf eingliedert.

Idealerweise legst du das Praktikum nicht an den Anfang des Studiums, sondern irgendwo zwischen dem dritten und sechsten oder siebten Semester. So stellst du sicher, dass du das meiste aus deiner Praxiszeit holst. Ohne fachliches Hintergrundwissen wirst du aus dem Praktikum nicht besonders viel mitnehmen können.

Solltest du dir noch nicht sicher sein, in welches Rechtsgebiet du tiefer eintauchen möchtest, ob du das Praktikum in einer Großkanzlei oder auch als Auslandspraktikum absolvieren möchtest: Keine Sorge, zu Beginn deiner Planung ist nichts in Stein gemeißelt. je weiter du im Jurastudium fortschreitest, desto besser wirst du einschätzen können, in welche Richtung es gehen soll.
 

4. Wie finde ich den richtigen Praktikumsplatz?

Wo du dein Praktikum machst, ist im Grunde dir überlassen. Allerdings gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Vorgaben, die du berücksichtigen musst. In einigen Bundesländern, wie z.B. in Hessen, musst du beispielsweise Gruppenpraktika absolvieren. Das ist nicht unbedingt etwas Negatives, da du in der Gruppe oft anspruchsvollere Aufgaben zugeteilt bekommst, die du als Einzelpraktikant nicht stemmen könntest.

Eine weitere, eigentlich offensichtliche Vorgabe ist es, dass du dein Praktikum nur bei einem Juristen absolvieren darfst, der dazu berechtigt ist, dir dein Praktikum zu bescheinigen. Das schließt übrigens auch Praktika im Ausland ein, solange die Vorgaben berücksichtigt werden und der betreuende Jurist in Deutschland zugelassen ist! Für ein Auslandspraktikum wendest du dich am besten an die GIZ, das Auswärtige Amt oder den DAAD. Mach dich allerdings auf eine große Konkurrenz gefasst, Praktikumsplätze im Ausland sind sehr beliebt.

 

Empfehlungen bei Kommilitonen einholen

Die Suche nach einem geeigneten Platz ist oftmals alles andere als einfach. Schließlich möchte man ja nicht irgendwo seinen praktischen Einblick bekommen, sondern möglichst in eine Richtung gehen, für die man sich auch interessiert. Wichtig ist es auch, eine Stelle zu finden, bei der man nicht nur als Kaffeekocher assistiert. Es macht daher Sinn, einmal bei den Kommilitonen in höheren Semestern nachzufragen. Dabei auf jeden Fall auch nach schlechten Erfahrungen fragen! Wenn ihr Juristen im Bekannten- oder Familienkreis habt, erkundigt euch auf jeden Fall auch dort. Vitamin B ist auf dem juristischen Arbeitsmarkt noch immer ein wichtiges Einstellungskriterium und sollte auf keinen Fall unterschätzt werden.

Immer mehr Kanzleien – alles voran Großkanzleien – bieten zudem nicht nur normale Praktikumsplätze an, sondern haben ausgefeilte Praktikantenprogramme entwickelt, die dem juristischen Nachwuchs die zahlreichen Möglichkeiten in einer Kanzlei aufzeigt und es den Praktikanten ermöglicht, in verschiedene Fachbereiche einzutauchen. Neben der praktischen Arbeit beinhalten die Programme ebenso informative Fachvorträge und Team Events. 

 

Keine Angst vor großen Namen oder unbekannten Rechtsgebieten

Leider schrecken immer wieder Studenten davor zurück, sich bei bestimmten Kanzleien oder Unternehmen zu bewerben oder Rechtsgebiete auszuwählen, die sie nicht aus der Universität kennen. Das ist zwar grundsätzlich nicht verwerflich, allerdings auch nicht begründet. Zum einen sind Praktika genau dafür da und es sollen Einblicke in Arbeitsweisen und Rechtsgebiete ermöglicht werden, die zum Beispiel an der Universität nicht geboten werden können. 

Zum anderen sind Unternehmen und Kanzleien auf Nachwuchs und gerade auf Praktikanten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Referendare angewiesen. Wer sich in der Wirtschaft bei Unternehmen und bei Anwälten umhört, merkt schnell: es ist kein Überschuss an juristischen Bewerbern zu beklagen, sondern es fehlen entsprechende Fachkräfte, wo man nur hinsieht. Gerade zu Beginn des Studiums sollte daher an möglichst viele Türen geklopft werden und Angst ist völlig fehl am Platz. 

5. Welche Arten von Praktika gibt es?

Ein Praktikum kann theoretisch alles vom Schnuppertag bis zum Vollzeitjob sein. Spezielle gesetzliche Regelungen bezüglich der Praktika gibt es nämlich nicht. In formaler Hinsicht lassen sich Praktika in zwei Arten unterteilen:

Pflichtpraktikum

  • von der Studienordnung vorgeschrieben
  • absolviert im Laufe oder als Vorbereitung deines Studiums
  • verknüpft mit formalen Vorgaben

Meist ist laut Prüfungsordnung auch ein Praktikumsbericht erforderlich, der die Grundlage für den Leistungsnachweis bildet. Bei einem Pflichtpraktikum liegt kein Anspruch auf Praktikumsentgelt und Mindestlohn vor. Dennoch gibt es Unternehmen, die dein Jura Praktikum vergüten. Ob und wie viel dir für ein solches gezahlt wird, hängt dabei in der Regel davon ab, in welchem Betrieb und in welchem Bereich das Praktikum durchgeführt wird.

Freiwilliges Praktikum

  • Zeitpunkt, Dauer, Inhalte und Ziele können zusammen mit dem Praktikumsgeber selbst festgelegt werden
  • mehr Rechte als beim Pflichtpraktikum
  • Anspruch auf Bezahlung

„Freiwillige“ Praktikanten haben weitaus mehr Rechte, da hier das Praktikum als normales Arbeitsverhältnis angesehen wird. Die Praktikantenrechte fallen hier also unter das Berufsbildungsgesetz. Anspruch auf Bezahlung besteht hier ab einer Praktikumsdauer von einem Monat und wenn du aktiv am Unternehmensalltag teilnimmst. Abhängig von der Art des Praktikums gibt es erhebliche Unterschiede bezüglich der Praktikantenrechte wie beispielsweise in Hinblick auf Bezahlung, Urlaubsanspruch etc.

6. Die formalen Anforderungen der Bundesländer

 

Bundesland Mindestdauer Stationen
Baden-Württemberg 3 Monate, zusammenhänged oder in Teilabschnitten von mind. 4 Wochen Wahlfreiheit
Bayern 3 Monate, frühester Beginn Ende des 2. Semesters, bis zu drei Abschnitte oder zusammenhängend Wahlfreiheit, mindestens zwei der Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht (in- oder ausländisches Recht)
Berlin 3 Monate Wahlfreiheit
Brandenburg 3 Monate, mindestens einen Monat pro Stelle Wahlfreiheit
Bremen 3 Monate, das Grundpraktikum soll mindestens anderthalb Monate (=1 Monat und 15 Tage), das Schwerpunktpraktikum mindestens einen Monat dauern Wahlfreiheit
Hamburg 3 Monate, davon mindestens einen Monat bei der Freien Hansestadt Hamburg Wahlfreiheit, mindestens zwei Rechtsbereiche aus Zivilrecht, öffentlichliches Recht und Strafrecht) 
Hessen 3 Monate, davon ein Monat Gruppenpraktikum bei Gericht und jeweils einen Monat bei einer Wahlstelle. Beginnen kannst du frühestens am Ende des zweiten Semesters Wahlfreiheit, mindestens zwei Rechtsbereiche
Mecklenburg-Vorpommern 3 Monate Wahlfreiheit, aber die Bereiche sind vorgeschrieben: Zivil- oder Strafrechtspflege, Verwaltung oder Rechtsanwaltschaft
Niedersachsen 3 Monate, frühestens nach Vorlesungsende des zweiten Semesters Verwaltungsbehörde, Amtsgericht, Rechtsabteilung oder Rechtsanwalt
Nordrhein-Westfalen 3 Monate, in der Regel in zwei Teilen abzulegen Mindestens sechs Wochen Rechtspflege, mindestens sechs Wochen in der Verwaltungsbehörde
Rheinland-Pfalz 13 Wochen, mind. 3 Wochen pro Abschnitt, bis zu 10 Wochen an einer Stelle (In Rechtsberatung auch zusammenhängend möglich) Wahlfreiheit
Saarland 3 Monate, mind. ein Monat pro Abschnitt Wahlfreiheit, mind. einen Monat bei einem Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Sachsen 3 Monate (90 Tage), frühestens nach Vorlesungsende des dritten Semesters Wahlfreiheit
Sachsen-Anhalt  3 Monate, frühestens nach Vorlesungsende des zweiten Fachsemesters, mind. einen Monat pro Abschnitt Wahlfreiheit
Schleswig-Holstein  3 Monate Ein Monat beim Amtsgericht, ein Monat bei der Verwaltungsbehörde und ein Monat bei einem Gericht, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt, Verwaltungsbehörde oder einer anderen rechtsberatenden Stelle
Thüringen 13 Wochen Mindestens drei Wochen bei einem Gericht (Gruppenpraktikum), drei Wochen in der Verwaltung und verbleibende Wochen Wahlstation. Bei engem Bezug zum Schwerpunkt kann das ganze Praktikum an einer Stelle abgeleistet werden

Praktikum: Erfahrungsberichte aus verschiedenen Kanzleien

7. Praktikumsplatz gesichert? Das kommt auf dich zu

Letztlich stellt sich natürlich noch die Frage, welche konkreten Aufgaben man als fortgeschrittener Jurastudent überhaupt erwarten kann. Die tatsächliche Aufgabenzuteilung ist natürlich sehr von den jeweiligen Personen abhängig, die für die Betreuung verantwortlich sind. Daher ist es auch sinnvoll, die Praktika frühestens ab dem 4. Semester bzw. nach der Zwischenprüfung zu absolvieren, damit dir auch die Bewältigung anspruchsvollerer und damit einhergehend auch interessanterer Aufgaben zugetraut wird.

Normalerweise erwarten Praktikanten dann juristische Assistenzaufgaben. Dazu zählen Urteilsrecherchen, die Aufarbeitung einfacherer juristischer Probleme und die Erstellung kleinerer Gutachten sowie das Protokollieren und Korrekturlesen. Im besten Fall dürfen Praktikanten auch an Mandantengesprächen, Gerichtsverhandlungen, Telefonkonferenzen, Meetings und Ortsterminen teilnehmen.

→ Tipp: Am wichtigsten ist es, bei der Einarbeitung aufmerksam zuzuhören, selbstständig und zügig zu arbeiten, aber im Zweifelsfall auch nicht zu zögern, Fragen zu stellen. Schließlich befindet man sich während eines Praktikums in einem klar praxisorientierten Ausbildungsabschnitt und soll so viel wie möglich lernen.

Die juristischen Pflichtpraktika während des Studiums auch wirklich wahrzunehmen, lohnt sich auf jeden Fall. Abseits der Universität neue, praktische Arbeitserfahrungen zu sammeln und erste Eindrücke in der Berufswelt zu erlangen, ist zweifelsohne eine wertvolle Bereicherung, die sich im Optimalfall sogar motivierend auswirkt. Besonders, wenn man seinen Praktikumsplatz gezielt nach den eigenen Interessen auswählt, gründlich recherchiert und eventuell noch bereits besstehende Kontakte nutzt, kann jeder Student attraktive Praxiseinblicke erhalten.

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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.