Nachweis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder der zweiten Prüfung (Staatsprüfung) für ein Amt der Laufbahngruppe II, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes des allgemeinen Verwaltungsdienstes,
Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder der Nachweis der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU,
Erfüllung der nach dem Landesbeamtengesetz NRW und anderen beamtenrechtlichen Vorschriften erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis,
Sie dürfen das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahmen gemäß § 14 (5) LBG NRW möglich)
Eintritt für die freiheitliche demokratische Grundordnung,
Polizeidiensttauglichkeit einschließlich:
- einer Mindestgröße bei Bewerberinnen und Bewerbern von 163 cm,
- eines Nachweises über das Ablegen des Deutschen Sportabzeichens, der mit Beginn des Bewerbungszeitraumes nicht älter als zwölf Monate alt ist (muss spätestens zum Einstellungstermin vorliegen),