Richterin mit aufgeschlagenem roten Gesetzbuch

Gehalt als Richter:in: Wie viel verdient man bei Gericht?

Die aktuellen Besoldungstabellen für Richter:innen

Die Verdienstmöglichkeiten von Richtern sind in den Besoldungsgruppen R der Besoldungsgesetze der unterschiedlichen Bundesländer festgehalten. Für Richter (und Staatsanwälte), die auf Bundesebene, also zum Beispiel am Bundesgerichtshof (BGH), angestellt sind, gilt das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), welches die Bezüge der Richter regelt.

Die Eingruppierung in die verschiedenen Besoldungsgruppen erfolgt über die jeweilige Bundesbesoldungsordnung bzw. der Landesbesoldungsordnung. Wer nach dem Jurastudium und dem Referendariat in die Justiz geht und als Richter arbeitet, kann bereits zum Einstieg mit einem "Gehalt" von ca. 4.500 Euro (brutto) und mehr im Monat rechnen. Das monatliche Netto-Gehalt von Richtern hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Die monatlichen Abgaben sind jedoch geringer als in der freien Wirtschaft, da Richter keine Sozialabgaben wie Renten- oder Arbeitslosenversicherung zahlen.

1. Wie hoch ist das Gehalt als Richter?

Als Richter auf Landesebene können die Verdienstmöglichkeiten von Bundesland zu Bundesland variieren. In der folgenden Tabelle sind die Gehälter der Richter in Bayern dargestellt. Die Angaben beziehen sich auf das monatliche Brutto-Gehalt.

Die Besoldungsgruppe 1 und die Besoldungsgruppe 2 werden zudem in 11 unterschiedliche Stufen unterteilt – dies entfällt ab der Besoldungsgruppe 3. Die Besoldungsstufen in den unteren Besoldungsgruppen variieren von Land zu Land. Die Eingruppierung in die verschiedenen Stufen erfolgt nach der Berufserfahrung des Richters. Der Aufstieg in die nächste Stufe ist nicht an Leistung gekoppelt, sondern erfolgt in festgelegten Abständen, die abhängig von den Stufen 2–4 Jahre betragen.

 

Positionen (Auswahl) Besoldungsgruppe 

Stufe 0

Stufe 1  

Stufe 5

Stufe 11

Richter am Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht R1   4546,47 € 5447,69 € 7043,94 €
Direktor des Amtsgerichts, Arbeitsgerichts; Richter am Finanzgericht; Richter am Oberlandesgericht; Vorsitzender Richter am Landgericht oder Verwaltungsgericht R2   - 6084,55 € 7680,70 €
Direktor des Amtsgerichts (mit 20-40 Planstellen für Richter), Präsidents des Arbeitsgerichts, Vizepräsident des Finanzgerichts, Vorsitzender Richter Finanzgericht, Oberlandesgericht R3 8444,79 €      
Präsident des Amtsgerichts, Verwaltungsgerichts, Landgerichts (mit 41-80 Planstellen für Richter), Präsident des Arbeitsgerichts, Sozialgerichts (mit mehr als 41 Planstellen für Richter) R4 8936,57 €      
Präsident des Amtsgerichts, Verwaltungsgerichts (mit 81-150 Planstellen für Richter), Präsident des Finanzgerichts (mit bis zu 25 Planstellen für Richter), Vizepräsident des Oberlandesgerichts R5 9500,80 €      
Präsident Landesarbeitsgericht, Landessozialgericht, Oberlandesgericht an einem Gericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen R6 10.033,58 €      
Präsident des Landessozialgerichts, Präsident des Oberlandesgerichts, Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichtshofs R8 11.092,05 €      
Präsident des Oberlandesgerichts R9 11.762,79 €      

 

Stand: November 2021

Anmerkung: In die Besoldungsgruppe R7 werden in Bayern nicht Richter, sondern Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft eingruppiert

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2. Das Gehalt von Richtern auf Bundesebene

Für Richter am Bundesarbeitesgericht, Bundesfinanzgericht, Bundesverfassungsgericht oder am Bundesgerichtshof gelten die Besoldungsrichtlinien des Bundes und damit das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Welche Besoldung erhalten Richter auf Bundesebene pro Monat?

Gehalt an Bundesgerichten

Position Besoldungsgruppe

Stufe 1

Richter am Bundespatentgericht, Vorsitzender Richter am Truppendienstgericht, Vizepräsident des Truppendienstgerichts R2 5481,70 €
Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht, Präsident des Truppendienstgerichts R3 8762,03 €
Vizepräsident des Bundespatentgerichts R5 9856,81 €
Richter am Bundesarbeitsgericht, Richter am Bundesfinanzhof, Richter am Bundesgerichtshof, Richter am Bundessozialgericht, Richter am Bundesverwaltungsgericht R6 10.412,79 €
Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht; Präsident des Bundespatentgerichts, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesfinanzhofs, des Bundesgerichtshofs, des Bundessozialgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts R8 11.510,15 €

Richter des Bundesverfassungsgerichts

R10 14.808,25 €

 

Stand: November 2021

Anmerkung: Die Besoldungsgruppe R4 ist seit dem 01.01.2020 nicht mehr belegt. In die Besoldungsgruppen R7 und R9 sind Staatsanwälte eingruppiert.

3. Einstiegsgehalt Richter

Wer nach dem Jurastudium und dem abgeschlossenen Referendariat als Richter arbeiten möchte, braucht als Bewerber mehr als nur die Befähigung für das Richteramt. Viele Oberlandesgerichte setzen nach wie vor auf strenge Notengrenzen im Ersten und Zweiten Staatsexamen. Wer zum Beispiel eine Position als Richter in Bayern in Betracht zieht, sollte 8 Punkte oder mehr im Endergebnis des Zweiten Staatsexamens erreicht haben.

Die Besoldungsgruppe R unterscheidet sich von Land zu Land, weshalb sich der Verdienst eines Richters in Bayern von dem Verdienst eines Richters in Hessen unterscheidet. Welches Einstiegsgehalt erwartet Richter in den verschiedenen Bundesländern, wenn sie zum Beispiel ihre Karriere am Amtsgericht beginnen? 

Richter: Besoldungsgruppe R1 nach Bundesländern

 

Bundesland Besoldungsgruppe

Niedrigste Stufe

Höchste Stufe

Bayern R1 4546,47 € 7043,94 €
Baden-Würtemberg R1 4688,64 € 7266,04 €
Berlin R1 4592,26 € 7017,03 €
Brandenburg R1 4559,81 € 7025,45 €
Bremen R1 4484,47 € 6916,83 €
Hamburg R1 4725,88 € 6957,94 €
Hessen R1 4202,91 € 6748,75 €
Mecklenburg-Vorpommern R1 4222,03 € 6833,79 €
Niedersachsen R1 4528,59 € 7031,19 €
NRW R1 4560,88 € 7034,48 €
Rheinland-Pfalz R1 4400,73 € 7139,44 €
Saarland R1 4275,05 € 6882,43 €
Sachsen R1 4459,51 € 7301,37 €
Sachsen-Anhalt R1 4346,12 € 7036,85 €
Schleswig-Holstein R1 4628,45 € 6956,79 €
Thüringen R1 4350,34 € 7044,25 €

 

Stand: November 2021


Häufig gestellte Fragen

💰Was verdient ein Richter netto?

Nehmen wir als Beispiel einen Richter am Amtsgericht in Bayern in der Besoldungsgruppe R1, Stufe 5. Sein monatliches Grundgehalt liegt bei 5447,69 € im Monat. Da er nicht verheiratet ist und keine Kinder hat, ist er in Steuerklasse 1. Gemäß der Beamtenbesoldung für Bayern im Jahr 2021 erhält er ein monatliches Netto-Gehalt in Höhe von 3908,67 € ausgezahlt.

Mit dem gleichen Gehalt würden ihm in der freien Wirtschaft übrigens nach Abzügen der Sozialabgaben lediglich 3194,65 € bleiben. Das ist eine Differenz von 714,02 €, die sich jeden Monat ergibt.


💡Werden Richter verbeamtet?

Für die Berufsgruppe der Richter gibt es keine Alternative zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Allerdings werden Richter nicht verbeamtet, sondern stehen in einem Dienstverhältnis, das dem eines Beamten ähnelt. Ebenso sind Richter Beamten in vielen Punkten gleichgestellt. Grund für die andere Form des Dienstverhältnisses ist die richterliche Unabhängigleit, die durch eine Verbeamtung gefährdet wäre. Beamte sind (anders als Richter) weisungsgebunden.



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