1. Als Jurist:in im öffentlichen Dienst
Wer als Jurist:in nach dem Ersten oder Zweiten Staatsexamen über eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst nachdenkt, dem stehen viele verschiedene Türen offen. Insbesondere für Volljurist:innen bedeutet eine Karriere beim Staat nicht zwangläufig der Weg in die Justiz und eine damit verbundene Stelle als Richter oder Staatsanwalt.
Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene werden zahlreiche Jurist:innen in den Ministerien und Verwaltungen gebraucht. Die Berufsfelder können dabei sehr unterschiedlich sein und auch im internationalen Umfeld (zum Beispiel bei der EU oder bei der NATO) werden Verwaltungsjuristen gebraucht.
Als Jurist:in im öffentlichen Dienst wird man verbeamtet und erhält dementsprechend kein Gehalt im klassischen Sinn, dass individuell verhandelt wird, sondern wird ein eine Besoldungsgruppe eingruppiert. Während Richter:innen und Staatsanwält:innen mit der Besoldungsgruppe R ihre eigene Besoldungsgruppe haben, werden Verwaltungsjurist:innen den Besoldungsgruppe A und B zugeordnet. Die Besoldungsgruppe A richtet sich an reguläre Beamte, in die Besoldungsgruppe B werden sogenannte Spitzenbeamte und Soldaten eingruppiert.
Seit der Förderalismusreform 2006 obliegt die Höhe der monatlichen Besoldung den Ländern. Bundesbeamte (zum Beispiel beim BKA oder in Bundesministerien) werden nach der Besoldungsordnung des Bundes bezahlt.
2. Wie sind die Besoldungsgruppen gegliedert?
Die Besoldungsgruppe A unterteilt sich in verschiedene Gruppen. Für Juristen und Juristinnen bedeutet dies, dass sie nach dem 1. Staatsexamen bei einem Job in der Verwaltung in die Gruppen A9 bis A13 eingruppiert werden. Dieser Bereich bezeichnet den gehobenen Dienst, in welchem ein Diplom oder Bachelorabschluss vorausgesetzt wird.
Volljurist:innen hingegen werden direkt in den höheren Dienst eingeteilt, welcher einen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss von einer Universität oder Fachhochschule voraussetzt – oder zwei Staatsexamina. Zum Start erfolgt die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A13. Der höhere Dienst bezeichnet die Gruppen A13 bis A16.
Zudem gliedern sich die einzelnen Besoldungsgruppen in unterschiedliche Stufen. Abhängig von der Berufserfahrung können Verwaltungsjurist:innen regelmäßig innerhalb einer Besoldungsgruppe in eine höhere Stufe eingruppiert werden und erhalten dadurch ein höheres Gehalt. Zwischen A13, Stufe 5 und A13 Stufe 9 finden die Sprünge im 3-Jahres-Rythmus statt. Ab A13, Stufe 9 erfolgen die Aufstiege alle 4 Jahre. Die Sprünge zwischen den jeweiligen Stufen können sich von Land zu Land unterscheiden.
Ebenso sind Beförderungen in die nächst höhere Besoldungsgruppe und in einzelnen Fällen Entwicklungen bis zur Besoldungsgruppe B4 möglich.