Als Staatsanwalt in Deutschland ist der Verdienst durch die Besoldungsgruppen R der Besoldungsgesetze der Länder geregelt. So kann das Gehalt von Staatsanwälten in unterschiedlichen Bundesländern variieren. Für Staatsanwälte am Bundesgerichtshof gilt das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).
Die Karriere als Staatsanwalt startet in der Besoldungsgruppe R1, welche (wie R2) unterschiedliche Stufen enthält. Die Zuordnung auf eine bestimmte Stufe richtet sich nach der Diensterfahrung. Der Sprung auf die nächst höhere Stufe erfolgt im 2-Jahres-Rhythmus, ab der Besoldungsgruppe R3 ist die Einteilung in unterschiedliche Stufen aufgehoben.
Wer als Staatsanwalt arbeitet, wird – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – verbeamtet. Die Verbeamtung wirkt sich auch auf das monatliche Netto-Gehalt aus, da monatliche Sozialabgaben wie Arbeitslosen- oder Rentenversicherung entfallen.