Jobs als wissenschaftliche juristische Mitarbeiter

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Deine Karriere als WissMit

Du möchtest während der Wartezeit auf das Referendariat oder neben dem Studium wissenschaftlich arbeiten? Hier findest du die passenden Stellen für das Verfassen von Gutachten oder die Unterstützung bei der Mandatsarbeit. Vollzeit-Festanstellungen für Anwält:innen sind hier ausgeblendet.

Geprüfte Positionen
~ 350 freie Stellen
Mit Berufs- / Führungserfahrung
< 1% dieser Stellen
Home Office / Remote-Option
~ 11% dieser Stellen
Gehalt

Was verdient man mit einem WissMit Job?

Die Vergütung als WissMit wird in Kanzleien über feste Tagessätze pro gearbeitetem Wochentag im Monat geregelt. Deine Gehaltsstufe skaliert dabei exakt mit deinem aktuellen Ausbildungsstand – vor allem das erste Staatsexamen bringt einen deutlichen Sprung.

berufsgruppe juristischer anwärter Ø eintiegsgehalt(p.a.) gehaltsübersicht
WissMits 1.150 € - 2.000 € / Wochenarbeitstag * → Alle Infos zum Gehalt von WissMits
Referendare 1.380 € - 1.860 € / Monat → Alle Infos zum Gehalt von Referendaren
Notarassessoren 4.376 € - 4.858 € / Monat (1. Jahr) → Alle Infos zum Gehalt von Notarassessoren
* nach dem zweiten Staatsexamen
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Häufige Fragen in Bezug auf wissenschaftliche Jura-Mitarbeiter

Lässt sich ein juristischer WissMit Job mit Promotion oder Referendariat vereinbaren?

Ja, Flexibilität ist heute der Standard. Kanzleien und Arbeitgeber wissen, dass deine wissenschaftliche Mitarbeit im Regelfall ein temporärer Lebensabschnitt ist, der deiner akademischen Weiterbildung dient.

  • Flexible Wochenarbeitszeit: Die meisten WissMits arbeiten in einem Modell von 1 bis 2 Tagen pro Woche (10 bis 20 Stunden), um genügend Zeit für die Dissertation (Doktorarbeit) oder die AG-Stationen im Referendariat zu haben.
  • Homeoffice & Remote Work: Das Erstellen von Gutachten, Schriftsätzen und juristischen Recherchen lässt sich hervorragend im Homeoffice erledigen. Viele Arbeitgeber bieten daher hochgradig hybride Arbeitsmodelle an.
  • Examen-Sabbaticals: Vor den schriftlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens oder der Abgabe der Doktorarbeit gewähren seriöse Arbeitgeber unkomplizierte Freistellungsphasen (oft mehrere Wochen bis Monate), in denen du dich komplett auf deine Prüfungen fokussieren kannst.

Ab welchem Semester kann man einen Jura-Job als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in machen?

In der Regel wird von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen eine gewisse akademische Erfahrung erwartet. WissMit Stellen werden daher nicht im Studium, sondern nur nach einem bestandenen Abschluss (LLB. oder 1. Staatsexamen) vergeben.

Davon zu unterschieden sind Stellen für wissenschaftliche Hilfskräfte, die im Studium vergeben werden können. 


Ist die Tätigkeit als WissMit nur Zuarbeit?

Nein, die wissenschaftliche Mitarbeit ist im modernen juristischen Arbeitsmarkt das erfolgreichste Instrument für das gegenseitige „Probearbeiten“ auf Augenhöhe (Try & Buy).

  • Kein Kaffeekochen: Als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in bist du voll in die Mandatsarbeit integriert. Du entwirfst Schriftsätze, führst komplexe juristische Recherchen zu aktuellen Präzedenzfällen durch, bereitest Mandantentermine vor und schreibst oft an Fachpublikationen deiner Partner:innen mit.
  • Die Associate-Brücke: Ein Großteil der Kanzleien nutzt das WissMit-Programm als primäre Recruiting-Pipeline. Wenn die Chemie und deine Leistung stimmen, hast du meist schon vor dem zweiten Staatsexamen gute Chancen auf den späteren Einstieg als Rechtsanwält:in/Associate (inklusive des vollen Einstiegsgehalts).

Welche Voraussetzungen werden für eine juristische WissMit-Stelle erwartet?

Die formalen Anforderungen hängen stark vom jeweiligen Arbeitgebertyp und der angestrebten Position ab.

  • Das erste Staatsexamen: Das erfolgreiche Bestehen der ersten juristischen Prüfung ist die Grundvoraussetzung.
  • Die Notenhürde: Internationale Großkanzleien und viele Boutiquen verlangen für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen oft ein Prädikatsexamen (ab 9 Punkten) oder zumindest ein „oberes Befriedigend“ im staatlichen Teil.
  • Alternativen (LL.B. / Wirtschaftsjurist:innen): Auch ohne klassisches Staatsexamen haben Absolvent:innen von Wirtschaftsrechts-Studiengängen (Bachelor of Laws / Master of Laws) hervorragende Chancen, insbesondere in den Bereichen Legal Tech, Compliance, Contract Management oder in den Rechtsabteilungen von Unternehmen. Hier stehen oft praktische Vorkenntnisse im Vordergrund, nicht die starre Notenpunktzahl.

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