Ausstieg aus der Justiz

Verfasst von Laura Hörner|Veröffentlicht am 05.01.2022

Ausstieg Justiz: Vom Richter zum Rechtsanwalt?

Gründe und Tipps für den Exit aus der Justiz

Die Arbeit in der Justiz wurde bei Juristen in der jüngeren Vergangenheit immer beliebter: Wer als Staatsanwalt, Richter oder Verwaltungsjurist arbeitet, hat oft mehr Sicherheit und eine bessere Work-Life-Balance als in der Kanzlei oder der Selbständigkeit. So ist es nicht ungewöhnlich, dass Rechtsanwälte oftmals versuchen, in den Staatsdienst zu wechseln. Dasselbe gibt es natürlich auch umgekehrt. Einige Juristen vermissen beim Staat das, was in der freien Wirtschaft möglich ist: viel Geld, eine steile Karriere und – seien wir mal ehrlich – die Arbeit in der Kanzlei ist oft auch aufregender als in der Verwaltung. Wenn du in der Justiz arbeitest und nun in die freie Wirtschaft wechseln möchtest, erfährst du hier alles, was du wissen musst.

Mehr Geld und neue Herausforderungen: Häufige Gründe für den Wechsel

Wer Staatsanwalt, Richter oder Verwaltungsjurist wird, der wählt diese Laufbahn meist nicht ohne Grund – doch Prioritäten verändern sich im Laufe des Lebens und oftmals ist die Karriere beim Staat auch nicht wirklich das, was man sich erhofft hat. Die Gründe zu einem Wechsel oder einer Rückkehr in die Wirtschaft sind natürlich sehr individuell. Dennoch gibt es einige Gründe, die öfters genannt werden als andere:

 

  • Als Beamter oder Richter hat man oftmals nicht viel Mitspracherecht, was den Einsatzort angeht. Das kann der Familienplanung entgegenstehen.
  • Vielen Juristen ist die Arbeit bei der Justiz zu eintönig: Diese kann aus sehr viel Abarbeiten von Akten und sogenannter Back-Office-Arbeit bestehen. Von der Arbeit als Rechtsanwalt versprechen sie sich vielseitigere Aufgaben und mehr aktive Mitgestaltung.
  • Im Staatsdienst wird oft gespart. Das führt dazu, dass die Ausstattung zu wünschen übrig lässt – vor allem die Technik erinnert in manch einem Dezernat eher an die späten Neunziger.
  • Oftmals werden Juristen, die in den Staatsdienst gehen, als Idealisten bezeichnet. In manchen Fällen sieht die Realität dann aber anders aus als die Vorstellungen vom Beruf. Desillusionierte Juristen suchen oft mehr Verwirklichung in der Arbeit als Rechtsanwalt.
  • Als Anwalt lässt sich in Kanzleien viel Geld verdienen. Zwar sind auch die Stellen beim Staat gut bezahlt, mit Top-Verdienern in der freien Wirtschaft können diese aber bei Weitem nicht mithalten.
  • Einige Juristen wünschen sich eine stärkere Spezialisierung, was die Arbeit in der Justiz nicht immer ermöglicht.
  • Nicht jeder Staatsanwalt, Richter oder Verwaltungsjurist, der in die freie Wirtschaft wechseln möchte, ist prinzipiell unzufrieden mit seinem Beruf. Manche Wechselwillige suchen auch einfach nach neuen Herausforderungen und möchten etwas anderes ausprobieren.

Die freie Wirtschaft bietet zahlreiche Möglichkeiten zum Einstieg für ehemalige Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte

Der Ausstieg: Wie kündigt man beim Staat?

Wenn du in der freien Wirtschaft keine Lust mehr auf deinen Job hast, dann reichst du die Kündigung ein. Im Anschluss gilt dann erst einmal die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist. Diese kann in der Probezeit sehr kurz sein, danach beträgt sie meist etwa zwei oder drei Monate. Aber wie sieht das als Richter oder Staatsanwalt aus?

Arbeitest du beim Staat, kannst du selbstverständlich auch einfach kündigen. Daran kann dich auch als Beamter niemand hindern. Als Richter musst du etwa eine schriftliche Kündigung einreichen, in welcher du dein gewünschtes Austrittsdatum angibst. Dieses muss dann auch berücksichtigt werden – vorausgesetzt es bleibt genug Zeit, um laufende Fälle abzuschließen, und das Tagesgeschäft wird nicht aufgrund von Personalmangel gefährdet.

Sinnvoll ist es in jedem Fall, dich bereits vor der Kündigung auf deine Wunschstellen zu bewerben und erst bei einer Zusage deine Kündigung einzureichen. Hole dazu Informationen zur maximalen Kündigungsfrist ein, nach welcher du spätestens aus dem Dienst austreten darfst. Diese liegt in der Regel bei nicht mehr als drei Monaten.

Dein letztes Vorstellungsgespräch ist schon ein Weilchen her?

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→ 13 potenzielle Fragen im Bewerbungsgespräch
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Kündigungsgrund im Vorstellungsgespräch: So verkaufst du deinen Wechsel am besten

Ein geradliniger Lebenslauf ist heutzutage keine Voraussetzung mehr dafür, als Jurist einen guten Job zu ergattern – du musst es lediglich schaffen, dich gut zu verkaufen und deinen bisherigen Werdegang gut zu begründen. Bei deinen Vorstellungsgesprächen wird sicherlich zur Sprache kommen, warum du dich gegen deine bisherige Arbeit bei der Justiz entschieden hast.

Nun gilt es zu überzeugen: Und dabei hilft es meistens, zumindest größtenteils bei der Wahrheit zu bleiben. So kannst du ruhig zugeben, dass du andere Erwartungen an den Beruf als Richter oder Staatsanwalt hattest und jetzt wechseln möchtest. Dabei solltest du wie auch bei einem Jobwechsel innerhalb der freien Wirtschaft ein paar wichtige Tipps beachten:

  • Ziehe nicht über deinen bisherigen Arbeitgeber (also in deinem Fall den Staat) her und beschwere dich über die Arbeitsbedingungen. Stattdessen solltest du lieber darüber sprechen, was du dir von deinem neuen Job wünschst. Dabei solltest du konkret auf deine Wunschstelle eingehen.
  • Mache einen positiven und zukunftsorientierten Eindruck: Spreche darüber, was du erreichen möchtest, und nicht über Versäumnisse in der Vergangenheit.
  • Gestehe ein, dass du mit deiner Jobwahl vielleicht einen Fehler begannen hast, zeige aber auch, was du daraus gelernt und wie du dich dadurch weiterentwickelt hast.
  • Zeige dich selbstbewusst: Du musst nicht um eine Chance „betteln“, sondern solltest deine Vorzüge gut präsentieren und zeigen, dass du gut zu der Stelle passt.
Spreche darüber, was du erreichen möchtest, und nicht über Versäumnisse in der Vergangenheit.

Zeitpunkt für den Wechsel: Lieber früher als später

Wie bei vielen Dingen im Leben gilt auch beim Wechsel von der Justiz in die Wirtschaft: Den richtigen Zeitpunkt gibt es nicht. Gerade junge Staatsanwälte und Richter, die vielleicht sogar noch in der Probezeit sind, zweifeln oft daran, ob sie die Karriere in der Justiz bereits beenden möchten. Sie befürchten einerseits, dass sie vielleicht zu früh aufgeben und sie in ihre Rolle noch hineinwachsen könnten. Und andererseits ist da die Angst vor der kurzen Station im Lebenslauf, welche als Schwäche ausgelegt werden könnte. Wieder andere befürchten, wertvolle Zeit zu verlieren, wenn sie weiterhin in ihrer Stelle beim Staat bleiben – und so die Chance verpassen, Erfahrungen in der freien Wirtschaft zu sammeln.

All diese Sorgen sind natürlich berechtigt, schließlich sind Bewerbungsverfahren besonders bei renommierten Kanzleien und Unternehmen kein Zuckerschlecken und „Ausreißer“ im Lebenslauf nicht von allen gern gesehen. Eine perfekte Lösung gibt es hier aber nicht, schon allein deswegen, weil Personaler deine bisherige Laufbahn ganz unterschiedlich bewerten werden.

Prinzipiell lässt sich sagen, dass Erfahrungen in der Justiz auf keinen Fall ein Nachteil für Bewerber in der freien Wirtschaft sind. Da sich die Arbeit beim Staat aber natürlich von der in einer Kanzlei oder einer Rechtsabteilung unterscheidet, legen die Personaler mehr Wert auf einschlägige Erfahrungen. Deshalb sollte ein Wechsel lieber früher als später passieren.

Ein Ausstieg in der Anfangsphase der Probezeit (also im ersten Jahr) kann allerdings auch darauf hinweisen, dass du eine negative Beurteilung erhalten hast und deswegen nun wechseln möchtest oder dir ein Wechsel nahegelegt wurde. Dies solltest du bei der Bewerbung berücksichtigen und derartige Bedenken ausräumen.

 

Der Wechsel von der Justiz in eine Kanzlei oder ein Unternehmen ist kein einfacher Schritt: Schließlich gibst du damit auch einige Privilegien auf, die du mit einer Anstellung als Richter, Staatsanwalt oder Verwaltungsbeamter genießt. Du solltest dir deshalb sicher sein, dass diese Laufbahn zumindest für den Moment wirklich nicht das Richtige für dich ist und du deine Entscheidung in der Zukunft nicht bereust. Sollte das tatsächlich der Fall sein, gibt es jedoch immer noch die Option auf eine Rückkehr in den Staatsdienst: Diese ist im Grunde nicht ausgeschlossen.


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Laura Hörner
Kulturwirtschaft Uni Passau

Als freie Autorin schreibt Laura Hörner bei TalentRocket über Themen rund um die juristische Karriere. Besonders interessiert sie sich dabei für die vielfältigen Karrierewege, die Jurist:innen offenstehen.