5 Fehler Jura Klausuren - Tipps TalentRocket

Verfasst von Julian Wagner

Die 5 schlimmsten Fehler in Jura-Klausuren...

und wie du sie vermeiden kannst...

Zugegebenermaßen: Eine perfekte, fehlerlose juristische Klausur zu schreiben, ist fast schon unmöglich - gleichzeitig aber auch nicht erforderlich, um überdurchschnittliche Noten zu erzielen oder mal ein guter Jurist zu werden. Auf jeden Fall gibt es aber besonders gravierende Fehler, die bereits ab Beginn des Studiums bei der Klausurenbearbeitung vermieden werden sollten, um erhebliche Punkte-Einbußen und damit einhergehend schlechte Noten zu verhindern.

Der Urteilsstil - Ein Ritt auf der Rasierklinge?

Der Sachverhalt – viel wichtiger als gedacht?

Jeder Jura-Student kennt es: Klausur im Verwaltungsrecht, Sachverhalt auf den Tisch und dann beim Umdrehen der Schock: Drei Seiten klein geschriebener Text und obendrauf auch noch jede Menge unbekannte, exotische Normen – für den ein oder anderen bedeutet das: Panik pur!

Dabei lässt sich mit einer sauberen Arbeit an einem solch ausführlichen Sachverhalt ein gravierender Bearbeitungsfehler vermeiden. Denn gerade im öffentlichen Recht passiert es immer wieder, dass die umfangreichen Informationen aus teilweise seitenlangen Sachverhalten kaum für die Klausurenlösung verwendet werden. Dabei ist es gerade die zentrale Aufgabe eines guten Klausurenbearbeiters, zahlreiche konkrete Sachverhaltsumstände im Rahmen der Subsumtion an den passenden Stellen in die eigene Lösung zu integrieren.

Zum Verständnis: Klausurensachverhalte sind letztlich mehr oder weniger pädagogische Prüfungsgebilde, die bereits mit der Absicht konstruiert worden sind, Material für eine gelungene Argumentation zu bieten, beispielsweise im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung. Wer sich also von abstrakten Formulierungen löst und seine Subsumtion mit Sachverhaltsinformationen anreichert, demonstriert eine saubere juristische Arbeitsweise.

Tipp: Um den oben genannten Fehler also zukünftig zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Sachverhalt zunächst mehrmals problembewusst zu lesen und Auffälligkeiten bzw. Probleme deutlich zu markieren sowie Randnotizen anzufertigen. Dabei lohnt es sich, auch gleich zu notieren, an welche Stelle des Prüfungsschemas die jeweilige Information gehört. Denn wer in Jura ein Problem im Prüfungsaufbau falsch zuordnet, schadet sich doppelt: Zum einen fehlt das Problem an der richtigen Stelle, zum anderen taucht es dann aber auch noch an der falschen auf.

Grundsätzlich gilt: Wer bereits während der Vorbereitungsphase (Probe-)Klausuren unter Zeitdruck bearbeitet und gelöst hat, erkennt bereits beim Durchlesen des Sachverhalts nützliche Informationen und Formulierungen. Man hat dann vor allem auch schnell erste Ideen, an welchem Punkt der Klausur sich diese Komponenten sinnvoll zuordnen und einbinden lassen.

Wer sich zwingt, bei jeder Subsumtion adäquate Begriffe und Formulierungen aus dem Sachverhalt zu benutzen, setzt sich gleichzeitig geschickt von all denjenigen ab, die wenig anschaulich arbeiten und eine zu abstrakte – schnell auch sprachlich monotone - Klausurenbearbeitung verfassen.

Nervige Normen

Ein weiterer häufiger Klausurenfehler besteht in einer zu abstrakten, von der Norm losgelösten Bearbeitungsweise. Zu manchen Klausurensachverhalten - besonders im Verwaltungsrecht - werden gerne zusätzlich zu den Sachverhaltsangaben unbekannte, „exotische“ Normen zur Verfügung gestellt. Anhand dieser Normen soll der Prüfling beweisen, dass er die wichtigste Fähigkeit eines Juristen beherrscht: Die Methodik, bisher unbekannte Gesetzestexte zu verstehen und auf eine konkret-individuelle Fallkonstellation korrekt anzuwenden.

Beim Umgang mit diesen Normen ist es besonders bedeutsam, präzise zu zitieren und einen einschlägigen, im Gesetz normierten Satz auch mal wortwörtlich in die eigene Klausurenbearbeitung zu integrieren. Wer auswendig gelerntes Wissen niederschreibt ohne sauber an den einschlägigen Normen zu arbeiten, befördert sich schnell ins Aus, da er die rechtliche Grundlage der juristischen Argumentation nicht beachtet.

Zu Beginn einer Klausurenbearbeitung sollte man sich daher so schnell wie möglich im Klaren darüber sein, welche Anspruchsgrundlagen, streitentscheidende Normen oder Straftatbestände eine zentrale Rolle spielen könnten, anstatt einfach “loszuschreiben“. Ebenso empfiehlt es sich, bei den vielen Problemen und Details einer anspruchsvollen Klausur immer die der Falllösung zugrundeliegende Argumentation im Auge zu behalten und nicht zu vergessen, dass die einschlägigen Normen in einer gelungenen juristischen Argumentation stets die Basis bilden.
 

Der Gutachtenstil – nicht nur für Erstis wichtig!

Er ist die Grundlage jeder juristischen Artikulation während des rechtswissenschaftlichen Studiums: der Gutachtenstil. Besonders während der ersten Semester wird besonders auf die präzise Einhaltung geachtet, später wird sie als selbstverständlich vorausgesetzt. Wer – außer an absolut unproblematischen Stellen seiner Klausurbearbeitung – den Urteilsstil anstatt des Gutachtenstils verwendet und den so genannten 4er-Schritt nicht einhält, entlarvt seine eigenen Schwächen: Fehlendes Grundlagenwissen und eine unsaubere Arbeitsweise.

Wer sich dann noch ein paar andere Fehler erlaubt, ist schnell durchgefallen. Damit das – gerade auch später im Studium oder sogar im Examen – auf keinen Fall passiert, sollte man darauf achten, den Gutachtenstill bewusst und vollständig zu verwenden. Manchmal gilt es, einfach stur den Obersatz zu bilden, zu definieren, zu subsumieren und schließlich schlusszufolgern. Nicht immer schön zu lesen, aber dafür juristisch korrekt.

Wer die wichtigsten Bezüge der Rechtssystematik nicht verstanden hat, macht sich bei jeder Klausur konkurrenzunfähig und landet schnell auf dem 3-Punkte-Stapel.

Die Misserfolgsgaranten

Wer die wichtigsten Bezüge der Rechtssystematik nicht verstanden hat, macht sich bei jeder Klausur konkurrenzunfähig und landet schnell auf dem 3-Punkte-Stapel.

Im Zivilrecht ist beispielsweise die Wahl der falschen Anspruchsgrundlage oder die Missachtung des Abstraktionsprinzips besonders gravierend. Im Strafrecht macht man sich schnell unbeliebt, wenn man Definitionen nicht vollumfänglich wiedergeben kann oder im öffentlichen Recht bereits zu Beginn die falsche Klageart wählt.

Um solche Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, die vermeintlich einfachen und längst bekannten Grundlagen regelmäßig zu wiederholen und während der Klausur nicht den Blick für „das große Ganze“ und die eigentliche Intention einer Klage oder die Frage nach einem Anspruch zu vergessen.

Tipp: Gegen das Vergessen (und die Angst davor) kann eine Wiederholungsroutine mithilfe von Karteikarten nützlich sein. Wer seine Karteikarten gerne am PC erstellen, speichern und wiederholen will, sollte mal einen Blick auf die kostenlose Software „Anki“ werfen. In einem interessanten Interview mit Thomas Kahn wurde unter anderem darauf genauer eingegangen.
 

„Ich habe gerade mal die Zulässigkeit geschafft!“

Keine Frage – die Zeit für die Bearbeitung einer juristischen Klausur ist für gewöhnlich immer extrem knapp bemessen. Trotzdem bleibt es – gerade auch mit Blick auf fünfstündige Examensklausuren – extrem wichtig, das eigene Zeit anagement früh in den Griff zu bekommen.

Denn wer seine Klausurenbearbeitung nicht abschließt oder wichtige Schwerpunkte unbehandelt lässt, für den sind normalerweise (wenn überhaupt) nur noch ausreichende Notenpunkte erreichbar. Dabei ist es für ein gelungenes Zeitmanagement entscheidend, regelmäßig selbstständig „unter Druck“ Klausuren zu schreiben und auch an Probeklausuren teilzunehmen. Nur eine realistische, praxisnahe Klausurenbearbeitung unter Anspannung und Zeitdruck kann dem Anspruch einer echten Prüfungssituation genügen.

Bei einem weitgehend bekannten Klausurenaufbau – beispielsweise im Öffentlichen Recht  – empfiehlt es sich auch, im Voraus einen genauen Zeitplan zu erstellen. Bei einer Gesamtbearbeitungszeit von 120 Minuten muss die Zulässigkeit spätestens nach 45 Minuten abgeschlossen sein, damit der Begründetheit – die fast immer als Schwerpunkt der Klausur bewertet wird – genügend Aufmerksamkeit geschenkt werden kann.

Bei anderen Klausuren sollten zumindest grobe zeitliche Rahmen gesetzt werden: Zum Beispiel wie lange man sich Zeit für die Einarbeitung in den Sachverhalt und die Lösungsgliederung nimmt. All das bringt natürlich nur etwas, wenn man ein solches Zeitmanagement schon vorher im Rahmen von Klausurensimulationen eingeübt hat.

Überlebenswichtig! - Der Gutachtenstil

Fazit – Was war jetzt noch mal wichtig?

Nicht jeder Fehler lässt sich verhindern, gerade, wenn man noch am Anfang des Studiums steht und juristische (Fall-)Klausuren eine ganz neue, ungewöhnlich (und unangenehme) Erfahrung sind. Nichtsdestotrotz lassen sich die schlimmsten Klausurenfehler – unter Beachtung einiger Regeln - vermeiden.

Dabei spielt die klausurennahe Vorbereitung eine entscheidende Rolle: Sobald man sich die theoretischen Grundlagen angeeignet hat, sollte man unbekannte Fälle unter Zeitdruck bearbeiten und damit von Anfang an sowohl seine analytischen Fähigkeiten schärfen als auch den Gutachtenstil einüben und sein Zeitmanagement verbessern.

Sachverhaltsinformationen und einschlägige Normen müssen immer intensiv in die Klausurenlösung eingebunden werden – auswendig gelerntes Wissen kann nur im Rahmen von Definitionen und Meinungsstreiten bzw. Rechtsprechungen relevant sein und darf niemals ohne konkreten Fallbezug „abgeladen“ werden.

Die dogmatischen Grundlagen sollten in den ersten Semestern so gut wie möglich verstanden und gelernt werden und dürfen auch während des weiteren Studienverlaufs nicht in Vergessenheit geraten – eine Wiederholungsroutine kann hierbei helfen.

 

Wer diese Regeln beachtet, sich kontinuierlich anstrengt und zusätzlich auch mal den Austausch oder die Diskussion mit Kommilitonen sucht, wird sicherlich auch im anspruchsvollen Jurastudium Erfolg haben.

Viel Erfolg für die anstehenden Klausuren!

Norton Rose Fulbright
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