Der Gutachtenstil - so gehts - TalentRocket

Verfasst von Luisa Woth|Veröffentlicht am 15.09.2026

Gutachtenstil im Jurastudium: So funktioniert er

Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis verständlich erklärt

Im Jurastudium reicht es nicht aus, die richtige Lösung zu kennen. In Klausuren, Hausarbeiten und später im Examen musst du nachvollziehbar zeigen, wie du zu deinem Ergebnis gekommen bist. Genau dabei hilft dir der Gutachtenstil.

Am Anfang kann diese Art zu schreiben ungewohnt sein und unnatürlich wirken. Schließlich würdest du im Alltag kaum sagen: „T könnte O körperlich misshandelt haben. Dies wäre der Fall, wenn …“ Mit der Zeit wird der Aufbau jedoch selbstverständlicher – vor allem, wenn du ihn regelmäßig an Fällen anwendest.

Zur Orientierung kannst du in vier Schritten denken:

  • Obersatz
  • Definition
  • Subsumtion
  • Ergebnis

Diese Schritte helfen dir dabei, eine rechtliche Frage systematisch zu beantworten. Du musst sie allerdings nicht bei jeder Voraussetzung gleich ausführlich erwähnen. Je wichtiger oder problematischer ein Punkt für die Falllösung ist, desto genauer musst du ihn prüfen.

Wie funktioniert der Gutachtenstil?

Im Gutachtenstil stellst du zunächst eine rechtliche Annahme auf, deren Richtigkeit geprüft werden muss. Anschließend erklärst du, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, und prüfst diese anhand des Sachverhalts. Erst danach formulierst du dein abschließendes Ergebnis.

Du beginnst also mit deiner Annahme:

T könnte sich wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er O mit der Faust ins Gesicht schlug.

Das ist noch kein Ergebnis. Mit dem Wort "könnte" zeigst du, dass die Strafbarkeit erst geprüft werden muss. 

Schauen wir eine solche Prüfung an einem einfachen Beispiel an:

Sachverhalt

T schlägt O mit der Faust ins Gesicht. O erleidet dadurch starke Schmerzen und einen deutlich sichtbaren Bluterguss. Zu prüfen ist, ob T O im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB körperlich misshandelt hat.

Das Beispiel beschränkt sich bewusst auf das Merkmal der körperlichen Misshandlung. Für eine vollständige Prüfung der Strafbarkeit müssten unter anderem noch die weiteren Voraussetzungen des Tatbestands, der Vorsatz, die Rechtswidrigkeit und die Schuld untersucht werden.

1. Der Obersatz: Welche Frage möchtest du beantworten?

Auf der übergeordneten Prüfungsebene könnte dein Obersatz lauten:

T könnte sich wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er O mit der Faust ins Gesicht schlug.

Im Strafrecht sollte der Obersatz möglichst genau benennen, welches konkrete Verhalten aus dem Sachverhalt du prüfst. Dadurch grenzt du den Gegenstand deiner Prüfung von Anfang an ein. Im nächsten Schritt musst du bestimmen, welche Voraussetzungen das Gesetz dafür verlangt:

Gemäß § 223 Abs. 1 StGB müsste T eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt haben.

Dieser Satz ist noch keine Definition. Er nennt die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen und leitet damit zur eigentlichen Prüfung über. § 223 Abs. 1 StGB enthält mit der körperlichen Misshandlung und der Gesundheitsschädigung zwei alternative Tathandlungen. Für unser Beispiel betrachten wir nur die körperliche Misshandlung. Deshalb folgt ein weiterer, konkreterer Obersatz:

Indem T O mit der Faust ins Gesicht schlug, könnte er O körperlich misshandelt haben.

Der Gutachtenstil besteht also nicht immer aus genau vier Sätzen. Innerhalb einer größeren Prüfung entstehen mehrere kleinere Prüfungsebenen. Wichtig ist, dass jederzeit deutlich wird, welche rechtliche Frage du gerade untersuchst.

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2. Die Definition: Welcher rechtliche Maßstab gilt?

Im nächsten Schritt erklärst du, was unter dem zu prüfenden Rechtsbegriff zu verstehen ist. Die Definition bildet den abstrakten Maßstab, an dem du den konkreten Sachverhalt anschließend misst.

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Die Definition beschreibt allgemein, wann eine körperliche Misshandlung vorliegt. Deshalb kommen T, O und der Faustschlag darin noch nicht vor.

Insbesondere im Strafrecht solltest du wichtige Standarddefinitionen sicher beherrschen. Es genügt aber nicht, sie lediglich auswendig wiederzugeben. Du musst verstehen, was die einzelnen Merkmale bedeuten, damit du sie anschließend auf den konkreten Fall anwenden kannst.

Eine ausdrückliche Definition brauchst du außerdem nicht bei jedem Begriff. Ist ein Merkmal eindeutig und nicht weiter erklärungsbedürftig, kannst du es knapper behandeln.

3. Die Subsumtion: Passt der Sachverhalt zur Definition?

Die Subsumtion ist der entscheidende Teil des Gutachtens. Hier verbindest du den abstrakten rechtlichen Maßstab mit den konkreten Informationen aus dem Sachverhalt. Du prüfst, ob das, was im Fall passiert ist, die einzelnen Merkmale der Definition erfüllt. Dabei solltest du das Ergebnis nicht nur behaupten, sondern nachvollziehbar herleiten.

Eine zu knappe Subsumtion würde so aussehen:

T hat O mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Deshalb liegt eine körperliche Misshandlung vor.

Das Ergebnis mag stimmen. Der Satz erklärt aber nicht, warum der Faustschlag die Voraussetzungen einer körperlichen Misshandlung erfüllt. Es fehlt die Verbindung zwischen dem Sachverhalt und der zuvor genannten Definition.

Eine Subsumtion besteht nicht darin, die abstrakten Wörter aus der Definition einfach zu wiederholen. Du musst die konkreten und alltäglichen Angaben aus dem Sachverhalt rechtlich einordnen. Erst dadurch wird aus der Information, dass O starke Schmerzen und einen Bluterguss erlitt, die rechtliche Feststellung, dass sein körperliches Wohlbefinden und seine körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wurden.

Der Faustschlag stellt eine gewaltsame und unangemessene Einwirkung auf den Körper des O dar. O erlitt dadurch starke Schmerzen und einen deutlich sichtbaren Bluterguss. Die Schmerzen beeinträchtigten sein körperliches Wohlbefinden, während der Bluterguss seine körperliche Unversehrtheit beeinträchtigte. Beide Folgen waren mehr als nur unerheblich. Der Faustschlag war damit eine üble und unangemessene Behandlung.

In dieser Subsumtion werden die konkreten Informationen aus dem Sachverhalt den einzelnen Merkmalen der Definition zugeordnet:

  • Der Faustschlag ist die konkrete Behandlung.
  • Die starken Schmerzen beeinträchtigen das körperliche Wohlbefinden.
  • Der Bluterguss beeinträchtigt die körperliche Unversehrtheit.
  • Schmerzen und Bluterguss sind mehr als nur unerheblich.

Genau darin besteht die juristische Denkarbeit. Der Sachverhalt erwähnt die starken Schmerzen und den Bluterguss schließlich nicht zufällig. Deine Aufgabe ist es, zu erkennen, welche Informationen rechtlich relevant sind, und ihre Bedeutung für die Prüfung zu erklären. Du solltest den Sachverhalt dabei präzise aufgreifen, ihn aber nicht einfach abschreiben. Entscheidend ist, dass du die Tatsachen rechtlich einordnest.

4. Das Ergebnis: Hat sich die Annahme bestätigt?

Am Ende beantwortest du die konkrete Frage aus deinem Obersatz. Das Ergebnis muss genau zu dem Merkmal passen, das du geprüft hast.

T hat O körperlich misshandelt.

Damit steht allerdings noch nicht fest, dass sich T insgesamt wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht hat. Geprüft wurde bisher lediglich eine mögliche Tathandlung des objektiven Tatbestands. Für eine vollständige Strafbarkeitsprüfung müsstest du unter anderem noch die weiteren Voraussetzungen des objektiven und subjektiven Tatbestands sowie die Rechtswidrigkeit und die Schuld untersuchen.

 

Der Gutachtenstil ist kein starres Vier-Sätze-Schema

Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis geben dir eine hilfreiche Orientierung. Das bedeutet aber nicht, dass jede rechtliche Prüfung aus genau vier Sätzen bestehen muss. Bei einer umfangreicheren Prüfung gibt es häufig mehrere Ebenen:

  • Allgemeiner Obersatz: T könnte sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben.
  • Gesetzliche Voraussetzungen: Dafür müsste T eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt haben.
  • Konkreter Obersatz: Durch den Faustschlag könnte T O körperlich misshandelt haben.
  • Definition: Eine körperliche Misshandlung ist …
  • Subsumtion: Der Faustschlag führte bei O zu …
  • Ergebnis: T hat O körperlich misshandelt.

Der allgemeine Obersatz eröffnet die gesamte Prüfung. Danach arbeitest du die gesetzlichen Voraussetzungen Schritt für Schritt ab. Muss ein einzelnes Merkmal genauer untersucht werden, beginnt dafür eine eigene kleine Prüfung.

Manchmal enthält eine Definition einen weiteren Begriff, der im konkreten Fall ebenfalls problematisch ist. Dann schiebst du für diesen Begriff eine eigene kleine Prüfung ein. Sobald du zu einem Zwischenergebnis gekommen bist, kehrst du zur ursprünglichen Prüfung zurück. Der Gutachtenstil kann deshalb aus mehreren ineinandergreifenden Prüfungsebenen bestehen.

 

Nicht jeder Punkt muss gleich ausführlich sein

Eindeutig erfüllte Voraussetzungen musst du nicht künstlich in einem vollständigen Viererschritt prüfen. Je nach Erwartung der Korrekturperson kannst du sie kurz feststellen oder vollständig weglassen. Ausführlich behandelst du nur die Merkmale, deren Vorliegen tatsächlich begründet werden muss.

Ein Satz wie dieser wäre beispielsweise eine kurze Feststellung:

O ist eine andere Person im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB.

Dafür wäre es nicht sinnvoll, ausführlich zu definieren, was eine „andere Person“ ist. Weil dieses Merkmal im Sachverhalt eindeutig erfüllt ist, kann bereits der kurze Satz überflüssig sein.

Studi-Tipp:

Manche Professor:innen und Korrektor:innen sehen es nicht gerne, wenn du eindeutige Merkmale wie „O ist eine andere Person im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB“ überhaupt erwähnst. Achte deshalb genau auf den Sachverhalt und prüfe nur ausführlich, was tatsächlich fraglich ist.

Anders sieht es aus, wenn ein Rechtsbegriff ausgelegt werden muss, mehrere Auffassungen vertreten werden oder der Sachverhalt unterschiedliche Bewertungen zulässt. Solche Schwerpunkte solltest du ausführlicher untersuchen und besonders sorgfältig begründen. Eine gute Falllösung zeichnet sich nicht dadurch aus, dass jeder Prüfungspunkt gleich viel Platz erhält. Sie zeigt vielmehr, dass du erkennst, wo die eigentlichen rechtlichen Probleme liegen.

 

Gutachtenstil, Feststellungsstil und Urteilsstil

Im Gutachtenstil stellst du zunächst eine offene Annahme auf und entwickelst anschließend Schritt für Schritt das Ergebnis:

T könnte O körperlich misshandelt haben. Eine körperliche Misshandlung ist … Der Faustschlag … Somit hat T O körperlich misshandelt.

Eindeutige Punkte kannst du im Feststellungsstil knapp festhalten (sofern du sie überhaupt ansprichst):

O ist eine andere Person im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB.

Ob eine solche Feststellung überhaupt notwendig ist, hängt allerdings vom konkreten Fall und den Erwartungen deiner Korrekturperson ab. Vollkommen offensichtliche Punkte kannst du häufig auslassen.

Beim Urteilsstil wird das bereits feststehende Ergebnis zuerst genannt und danach begründet:

T hat O körperlich misshandelt, weil der Faustschlag dessen körperliches Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigte.

Der Urteilsstil wir bei gerichtlichen Entscheidungen angewendet und für dich erst bei den Klausuren im Referendariat relevant. In den Klausuren der ersten juristischen Prüfung musst du die Schwerpunkte des Falls im Gutachtenstil prüfen. Bei eindeutig erfüllten Voraussetzungen kannst du aber den verkürzten Gutachtenstil bzw. den Feststellungstil verwenden.

 

Sind Wörter wie „weil“, „da“ oder „denn“ verboten?

Vielleicht hast du schon einmal gehört, dass Wörter wie „weil“, „da“, „denn“ oder „nämlich“ im Gutachtenstil verboten seien. So pauschal stimmt das nicht. Nicht das einzelne Wort entscheidet darüber, ob du methodisch sauber arbeitest. Entscheidend ist, in welcher Reihenfolge du prüfst und begründest. Im Gutachtenstil gehst du von einer offenen Annahme aus und entwickelst daraus ein Ergebnis. Im Urteilsstil steht das Ergebnis bereits am Anfang und wird anschließend begründet. Wörter wie „weil“ oder „da“ können auf diese zweite Satzstruktur hinweisen, sind aber nicht grundsätzlich in jeder juristischen Falllösung unzulässig.

Wörter wie „also“, „mithin“ oder „folglich“ passen typischerweise zur Gedankenrichtung des Gutachtenstils: Aus der Prüfung wird eine Schlussfolgerung abgeleitet. „Da“, „weil“ und „denn“ stellen typischerweise das Ergebnis voran und befassen sich dann mit seiner Begründung. Das macht die einzelnen Wörter aber nicht generell zu erlaubten oder verbotenen Begriffen.

Gerade am Anfang hilft es, deine Prüfung gedanklich an diesen Fragen auszurichten:

  • Was möchte ich prüfen?
  • Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
  • Was bedeutet der relevante Rechtsbegriff?
  • Welche Informationen aus dem Sachverhalt erfüllen diese Voraussetzungen?
  • Zu welchem Ergebnis komme ich?

Wenn diese Reihenfolge in deiner Lösung erkennbar ist, musst du keine Liste vermeintlich verbotener Wörter führen.

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Typische Fehler im Gutachtenstil

Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis klingen zunächst nach einem einfachen Schema. In der Anwendung schleichen sich trotzdem schnell Fehler ein. Besonders häufig bleiben Obersätze zu ungenau, Subsumtionen werden nur angedeutet oder Ergebnisse passen nicht zu der Frage, die zuvor geprüft wurde.

 

1. Der Obersatz ist zu ungenau

Ein häufiger Fehler besteht darin, im Obersatz nicht genau zu benennen, was eigentlich geprüft werden soll. Das kann dann beispielsweise so aussehen:

T könnte sich strafbar gemacht haben.

Dieser Satz stellt zwar eine offene Annahme auf, lässt aber entscheidende Informationen aus. Es bleibt unklar, welche Straftat, welche Norm und welches konkrete Verhalten untersucht werden sollen. Dadurch fehlt der gesamten anschließenden Prüfung eine klare Richtung.

Ein guter Obersatz grenzt den Prüfungsgegenstand dagegen möglichst genau ein. Im Strafrecht solltest du deshalb die mögliche Straftat, die dazugehörige Norm und die konkrete Handlung aus dem Sachverhalt nennen:

T könnte sich wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er O mit der Faust ins Gesicht schlug.

So wissen auch die Leser:innen deiner Lösung sofort, welche rechtliche Folge du aufgrund welchen Verhaltens prüfen möchtest.

 

2. Die Definition erklärt den Rechtsbegriff nicht

Auch bei Definitionen kann einiges schiefgehen. Manchmal wird der zu erklärende Rechtsbegriff lediglich mit ähnlichen Worten wiederholt:

Eine körperliche Misshandlung liegt vor, wenn eine Person körperlich misshandelt wird.

Eine solche Definition hilft bei der weiteren Prüfung nicht weiter. Sie nennt keine Merkmale, anhand derer du beurteilen könntest, ob der konkrete Sachverhalt unter den Rechtsbegriff fällt.

Stattdessen brauchst du einen abstrakten rechtlichen Maßstab:

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Anhand dieser Definition kannst du anschließend untersuchen, ob der Faustschlag und seine Folgen die einzelnen Voraussetzungen erfüllen. Gleichzeitig solltest du nicht in das andere Extrem verfallen und jedes noch so eindeutige Merkmal ausführlich definieren. Eine ausdrückliche Definition ist vor allem dann notwendig, wenn ein Rechtsbegriff tatsächlich erklärt werden muss.

 

3. Die Subsumtion wird nur behauptet

Die Subsumtion ist für viele Studierende der schwierigste Teil des Gutachtenstils. Ein typischer Fehler besteht darin, nach der Definition direkt zum Ergebnis zu springen:

T hat O mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Daher hat er O körperlich misshandelt.

Das Ergebnis mag stimmen. Der Satz erklärt aber nicht, warum der Faustschlag die Merkmale einer körperlichen Misshandlung erfüllt. Insbesondere bleibt offen, worin die üble und unangemessene Behandlung liegt und wodurch das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wurde.

Ebenso wenig reicht es aus, lediglich die abstrakten Wörter aus der Definition zu wiederholen:

Der Faustschlag war eine üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit des O mehr als nur unerheblich beeinträchtigte.

Auch hier fehlt die eigentliche Verbindung zum Sachverhalt. Warum die Beeinträchtigung mehr als nur unerheblich war, wird nicht erklärt.

Bei einer überzeugenden Subsumtion greifst du die konkreten Tatsachen auf und ordnest sie den einzelnen Merkmalen der Definition zu:

Der Faustschlag stellt eine gewaltsame und unangemessene Einwirkung auf den Körper des O dar. O erlitt dadurch starke Schmerzen und einen deutlich sichtbaren Bluterguss. Die Schmerzen beeinträchtigten sein körperliches Wohlbefinden, während der Bluterguss seine körperliche Unversehrtheit beeinträchtigte. Beide Folgen waren mehr als nur unerheblich. Der Faustschlag war damit eine üble und unangemessene Behandlung.

Auf diese Weise wird für die Leser:innen nachvollziehbar, wie du zu deinem Ergebnis gekommen bist. Genau diese Verbindung zwischen abstraktem Rechtsbegriff und konkretem Sachverhalt ist der Kern der Subsumtion.

 

4. Der Sachverhalt wird nur nacherzählt

Eine gute Subsumtion entsteht auch nicht dadurch, dass du den Sachverhalt einfach noch einmal wiedergibst:

T schlug O mit der Faust ins Gesicht. O hatte anschließend starke Schmerzen und einen Bluterguss.

Dieser Satz fasst lediglich zusammen, was passiert ist. Eine rechtliche Einordnung enthält er noch nicht. Du musst zusätzlich erklären, welche Tatbestandsmerkmale durch diese Umstände erfüllt werden.

Richtig wäre deshalb:

Die starken Schmerzen beeinträchtigten das körperliche Wohlbefinden des O. Der deutlich sichtbare Bluterguss beeinträchtigte zudem seine körperliche Unversehrtheit.

Umgekehrt darfst du keine Tatsachen ergänzen, die nicht im Sachverhalt stehen. Schreibst du beispielsweise, der Bluterguss habe mehrere Tage ärztlich behandelt werden müssen, obwohl der Sachverhalt dazu nichts sagt, stützt du deine Lösung auf eine selbst erfundene Information. Arbeite deshalb ausschließlich mit den Angaben, die dir vorliegen, und leite aus ihnen deine rechtliche Bewertung ab.

 

5. Das Ergebnis wird vorweggenommen

Im Gutachtenstil steht am Anfang eine offene Annahme. Erst die anschließende Prüfung zeigt, ob sich diese Annahme bestätigt. Trotzdem wird das Ergebnis häufig bereits zu Beginn als feststehend präsentiert:

T hat O körperlich misshandelt, weil der Faustschlag starke Schmerzen und einen Bluterguss verursachte.

Hier steht das Ergebnis vor der Begründung. Der Satz folgt damit der Gedankenrichtung des Urteilsstils. Bei einem problematischen Prüfungspunkt machst du auf diese Weise nicht sichtbar, wie du zu deiner rechtlichen Einschätzung gelangt bist.

Im Gutachtenstil entwickelst du das Ergebnis dagegen Schritt für Schritt:

T könnte O körperlich misshandelt haben. Eine körperliche Misshandlung ist … Der Faustschlag verursachte bei O … Somit hat T O körperlich misshandelt.

Das bedeutet nicht, dass Wörter wie „weil“ oder „da“ grundsätzlich verboten sind. Entscheidend ist die Reihenfolge deiner Argumentation: Du stellst zunächst eine offene Annahme auf, prüfst ihre Voraussetzungen und formulierst erst danach das Ergebnis.

 

6. Das Ergebnis geht über die eigene Prüfung hinaus

Ein weiterer typischer Fehler entsteht, wenn das Ergebnis nicht zu der konkreten Frage passt, die zuvor geprüft wurde. Hast du beispielsweise nur untersucht, ob der Faustschlag eine körperliche Misshandlung darstellt, darfst du anschließend noch nicht schreiben:

Folglich hat sich T wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht.

Mit diesem Satz würdest du bereits die vollständige Strafbarkeit bejahen. Dafür müssten jedoch unter anderem noch der subjektive Tatbestand sowie Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft werden.

Das Ergebnis darf zunächst nur die Frage beantworten, die du im konkreten Obersatz aufgeworfen hast:

T hat O körperlich misshandelt.

Erst nachdem du alle weiteren Voraussetzungen geprüft hast, kannst du in einem Gesamtergebnis feststellen, ob sich T wegen Körperverletzung strafbar gemacht hat. Achte deshalb darauf, auf welcher Prüfungsebene du dich gerade befindest und wie weit dein Ergebnis reichen darf.

 

7. Prüfungsebenen werden nicht abgeschlossen

Innerhalb einer Falllösung entstehen häufig mehrere kleine Prüfungen. Jede beginnt mit einem Obersatz und sollte mit einem dazu passenden Zwischen- oder Endergebnis abgeschlossen werden. Trotzdem springen Studierende manchmal direkt zum nächsten Punkt:

Der Faustschlag verursachte bei O starke Schmerzen und einen Bluterguss. Als Nächstes müsste T vorsätzlich gehandelt haben.

Hier bleibt offen, zu welchem Ergebnis die Prüfung der körperlichen Misshandlung geführt hat. Dadurch wirkt der Aufbau lückenhaft und die einzelnen Prüfungsschritte lassen sich schwerer nachvollziehen.

Schließe deshalb zunächst die aktuelle Ebene ab, bevor du zur nächsten wechselst:

Der Faustschlag beeinträchtigte das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit des O mehr als nur unerheblich. T hat O daher körperlich misshandelt. Als Nächstes ist zu prüfen, ob T vorsätzlich handelte.

Solche Zwischenergebnisse helfen nicht nur den Korrektor:innen, deiner Lösung zu folgen. Sie sorgen auch dafür, dass du selbst bei umfangreicheren Prüfungen den Überblick behältst.

 

8. Unproblematische Punkte werden ausführlicher behandelt als die Schwerpunkte

Eine Falllösung wird nicht dadurch besser, dass du jedes Tatbestandsmerkmal möglichst ausführlich prüfst. Ein häufiger Fehler besteht darin, viel Zeit und Platz für offensichtliche Voraussetzungen zu verwenden, während das eigentliche Problem nur mit einem Satz abgehandelt wird.

Das wäre beispielsweise der Fall, wenn du ausführlich erklärst, warum O eine andere Person im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB ist, und anschließend nur feststellst:

Durch den Faustschlag hat T O körperlich misshandelt.

Ob O eine andere Person ist, ist im Sachverhalt nicht zweifelhaft. Entscheidend ist vielmehr, warum der Faustschlag und seine Folgen die Merkmale einer körperlichen Misshandlung erfüllen. Genau hier müsste deine Argumentation ausführlicher werden.

Achte deshalb auf die Signale im Sachverhalt. Ungewöhnliche Umstände, auffällige Formulierungen und detailliert beschriebene Folgen weisen häufig darauf hin, an welcher Stelle eine genauere Prüfung erwartet wird. Offensichtliche Merkmale kannst du dagegen kurz feststellen oder – je nach Fall und Erwartung der Korrekturperson – vollständig weglassen.

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Luisa Woth
Content Managerin

Als Content Managerin bei Talent Rocket verbindet Luisa ihr juristisches Fachwissen aus dem Bachelor of Laws an der Universität Potsdam mit ihrer Leidenschaft für die Rechtsbranche, um fundierte und praxisnahe Einblicke in die juristische Arbeitswelt zu liefern.