Typische Fehler im Gutachtenstil
Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis klingen zunächst nach einem einfachen Schema. In der Anwendung schleichen sich trotzdem schnell Fehler ein. Besonders häufig bleiben Obersätze zu ungenau, Subsumtionen werden nur angedeutet oder Ergebnisse passen nicht zu der Frage, die zuvor geprüft wurde.
1. Der Obersatz ist zu ungenau
Ein häufiger Fehler besteht darin, im Obersatz nicht genau zu benennen, was eigentlich geprüft werden soll. Das kann dann beispielsweise so aussehen:
T könnte sich strafbar gemacht haben.
Dieser Satz stellt zwar eine offene Annahme auf, lässt aber entscheidende Informationen aus. Es bleibt unklar, welche Straftat, welche Norm und welches konkrete Verhalten untersucht werden sollen. Dadurch fehlt der gesamten anschließenden Prüfung eine klare Richtung.
Ein guter Obersatz grenzt den Prüfungsgegenstand dagegen möglichst genau ein. Im Strafrecht solltest du deshalb die mögliche Straftat, die dazugehörige Norm und die konkrete Handlung aus dem Sachverhalt nennen:
T könnte sich wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem er O mit der Faust ins Gesicht schlug.
So wissen auch die Leser:innen deiner Lösung sofort, welche rechtliche Folge du aufgrund welchen Verhaltens prüfen möchtest.
2. Die Definition erklärt den Rechtsbegriff nicht
Auch bei Definitionen kann einiges schiefgehen. Manchmal wird der zu erklärende Rechtsbegriff lediglich mit ähnlichen Worten wiederholt:
Eine körperliche Misshandlung liegt vor, wenn eine Person körperlich misshandelt wird.
Eine solche Definition hilft bei der weiteren Prüfung nicht weiter. Sie nennt keine Merkmale, anhand derer du beurteilen könntest, ob der konkrete Sachverhalt unter den Rechtsbegriff fällt.
Stattdessen brauchst du einen abstrakten rechtlichen Maßstab:
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Anhand dieser Definition kannst du anschließend untersuchen, ob der Faustschlag und seine Folgen die einzelnen Voraussetzungen erfüllen. Gleichzeitig solltest du nicht in das andere Extrem verfallen und jedes noch so eindeutige Merkmal ausführlich definieren. Eine ausdrückliche Definition ist vor allem dann notwendig, wenn ein Rechtsbegriff tatsächlich erklärt werden muss.
3. Die Subsumtion wird nur behauptet
Die Subsumtion ist für viele Studierende der schwierigste Teil des Gutachtenstils. Ein typischer Fehler besteht darin, nach der Definition direkt zum Ergebnis zu springen:
T hat O mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Daher hat er O körperlich misshandelt.
Das Ergebnis mag stimmen. Der Satz erklärt aber nicht, warum der Faustschlag die Merkmale einer körperlichen Misshandlung erfüllt. Insbesondere bleibt offen, worin die üble und unangemessene Behandlung liegt und wodurch das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wurde.
Ebenso wenig reicht es aus, lediglich die abstrakten Wörter aus der Definition zu wiederholen:
Der Faustschlag war eine üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit des O mehr als nur unerheblich beeinträchtigte.
Auch hier fehlt die eigentliche Verbindung zum Sachverhalt. Warum die Beeinträchtigung mehr als nur unerheblich war, wird nicht erklärt.
Bei einer überzeugenden Subsumtion greifst du die konkreten Tatsachen auf und ordnest sie den einzelnen Merkmalen der Definition zu:
Der Faustschlag stellt eine gewaltsame und unangemessene Einwirkung auf den Körper des O dar. O erlitt dadurch starke Schmerzen und einen deutlich sichtbaren Bluterguss. Die Schmerzen beeinträchtigten sein körperliches Wohlbefinden, während der Bluterguss seine körperliche Unversehrtheit beeinträchtigte. Beide Folgen waren mehr als nur unerheblich. Der Faustschlag war damit eine üble und unangemessene Behandlung.
Auf diese Weise wird für die Leser:innen nachvollziehbar, wie du zu deinem Ergebnis gekommen bist. Genau diese Verbindung zwischen abstraktem Rechtsbegriff und konkretem Sachverhalt ist der Kern der Subsumtion.
4. Der Sachverhalt wird nur nacherzählt
Eine gute Subsumtion entsteht auch nicht dadurch, dass du den Sachverhalt einfach noch einmal wiedergibst:
T schlug O mit der Faust ins Gesicht. O hatte anschließend starke Schmerzen und einen Bluterguss.
Dieser Satz fasst lediglich zusammen, was passiert ist. Eine rechtliche Einordnung enthält er noch nicht. Du musst zusätzlich erklären, welche Tatbestandsmerkmale durch diese Umstände erfüllt werden.
Richtig wäre deshalb:
Die starken Schmerzen beeinträchtigten das körperliche Wohlbefinden des O. Der deutlich sichtbare Bluterguss beeinträchtigte zudem seine körperliche Unversehrtheit.
Umgekehrt darfst du keine Tatsachen ergänzen, die nicht im Sachverhalt stehen. Schreibst du beispielsweise, der Bluterguss habe mehrere Tage ärztlich behandelt werden müssen, obwohl der Sachverhalt dazu nichts sagt, stützt du deine Lösung auf eine selbst erfundene Information. Arbeite deshalb ausschließlich mit den Angaben, die dir vorliegen, und leite aus ihnen deine rechtliche Bewertung ab.
5. Das Ergebnis wird vorweggenommen
Im Gutachtenstil steht am Anfang eine offene Annahme. Erst die anschließende Prüfung zeigt, ob sich diese Annahme bestätigt. Trotzdem wird das Ergebnis häufig bereits zu Beginn als feststehend präsentiert:
T hat O körperlich misshandelt, weil der Faustschlag starke Schmerzen und einen Bluterguss verursachte.
Hier steht das Ergebnis vor der Begründung. Der Satz folgt damit der Gedankenrichtung des Urteilsstils. Bei einem problematischen Prüfungspunkt machst du auf diese Weise nicht sichtbar, wie du zu deiner rechtlichen Einschätzung gelangt bist.
Im Gutachtenstil entwickelst du das Ergebnis dagegen Schritt für Schritt:
T könnte O körperlich misshandelt haben. Eine körperliche Misshandlung ist … Der Faustschlag verursachte bei O … Somit hat T O körperlich misshandelt.
Das bedeutet nicht, dass Wörter wie „weil“ oder „da“ grundsätzlich verboten sind. Entscheidend ist die Reihenfolge deiner Argumentation: Du stellst zunächst eine offene Annahme auf, prüfst ihre Voraussetzungen und formulierst erst danach das Ergebnis.
6. Das Ergebnis geht über die eigene Prüfung hinaus
Ein weiterer typischer Fehler entsteht, wenn das Ergebnis nicht zu der konkreten Frage passt, die zuvor geprüft wurde. Hast du beispielsweise nur untersucht, ob der Faustschlag eine körperliche Misshandlung darstellt, darfst du anschließend noch nicht schreiben:
Folglich hat sich T wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB strafbar gemacht.
Mit diesem Satz würdest du bereits die vollständige Strafbarkeit bejahen. Dafür müssten jedoch unter anderem noch der subjektive Tatbestand sowie Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft werden.
Das Ergebnis darf zunächst nur die Frage beantworten, die du im konkreten Obersatz aufgeworfen hast:
T hat O körperlich misshandelt.
Erst nachdem du alle weiteren Voraussetzungen geprüft hast, kannst du in einem Gesamtergebnis feststellen, ob sich T wegen Körperverletzung strafbar gemacht hat. Achte deshalb darauf, auf welcher Prüfungsebene du dich gerade befindest und wie weit dein Ergebnis reichen darf.
7. Prüfungsebenen werden nicht abgeschlossen
Innerhalb einer Falllösung entstehen häufig mehrere kleine Prüfungen. Jede beginnt mit einem Obersatz und sollte mit einem dazu passenden Zwischen- oder Endergebnis abgeschlossen werden. Trotzdem springen Studierende manchmal direkt zum nächsten Punkt:
Der Faustschlag verursachte bei O starke Schmerzen und einen Bluterguss. Als Nächstes müsste T vorsätzlich gehandelt haben.
Hier bleibt offen, zu welchem Ergebnis die Prüfung der körperlichen Misshandlung geführt hat. Dadurch wirkt der Aufbau lückenhaft und die einzelnen Prüfungsschritte lassen sich schwerer nachvollziehen.
Schließe deshalb zunächst die aktuelle Ebene ab, bevor du zur nächsten wechselst:
Der Faustschlag beeinträchtigte das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit des O mehr als nur unerheblich. T hat O daher körperlich misshandelt. Als Nächstes ist zu prüfen, ob T vorsätzlich handelte.
Solche Zwischenergebnisse helfen nicht nur den Korrektor:innen, deiner Lösung zu folgen. Sie sorgen auch dafür, dass du selbst bei umfangreicheren Prüfungen den Überblick behältst.
8. Unproblematische Punkte werden ausführlicher behandelt als die Schwerpunkte
Eine Falllösung wird nicht dadurch besser, dass du jedes Tatbestandsmerkmal möglichst ausführlich prüfst. Ein häufiger Fehler besteht darin, viel Zeit und Platz für offensichtliche Voraussetzungen zu verwenden, während das eigentliche Problem nur mit einem Satz abgehandelt wird.
Das wäre beispielsweise der Fall, wenn du ausführlich erklärst, warum O eine andere Person im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB ist, und anschließend nur feststellst:
Durch den Faustschlag hat T O körperlich misshandelt.
Ob O eine andere Person ist, ist im Sachverhalt nicht zweifelhaft. Entscheidend ist vielmehr, warum der Faustschlag und seine Folgen die Merkmale einer körperlichen Misshandlung erfüllen. Genau hier müsste deine Argumentation ausführlicher werden.
Achte deshalb auf die Signale im Sachverhalt. Ungewöhnliche Umstände, auffällige Formulierungen und detailliert beschriebene Folgen weisen häufig darauf hin, an welcher Stelle eine genauere Prüfung erwartet wird. Offensichtliche Merkmale kannst du dagegen kurz feststellen oder – je nach Fall und Erwartung der Korrekturperson – vollständig weglassen.