Der Gutachtenstil - so gehts - TalentRocket

Verfasst von Julian Wagner

Überlebenswichtig! Der Gutachtenstil im Jurastudium

Wie deine Klausur nicht auf dem 3-Punkte-Stapel landet

Eine wirklich gute Klausur in Jura zu schreiben, ist alles andere als einfach. Gerade in den ersten Semestern bekommt dies die ein oder anderen Student:innen deutlich zu spüren. Das hängt wohl in erster Linie damit zusammen, dass – anders als früher in der Schule – ausschließlich anwendungsbezogene Aufgaben und der Transfer im Vordergrund stehen und das auch noch in Verbindung mit erheblichem Zeitdruck. Um diese anspruchsvollen Jura Klausuren zu bestehen, müssen die Prüflinge über ein umfassendes Grundwissen verfügen.

Neben dem rein materiellen Wissen, Zeitmanagement und der juristischen Arbeitsmethodik ist vor allem eines für eine hochwertige Klausurenbearbeitung unerlässlich: Der Gutachtenstil, der während des gesamten universitären Studiums bis hin zum ersten Staatsexamen von elementarer Bedeutung ist. Wer hier Fehler begeht, macht sich bei jedem Korrektur unbeliebt und landet schnell auf dem 3-Punkte-Stapel. Deshalb lohnt es sich auch einmal wieder einen genauen Blick auf den Gutachtenstil zu werfen.

Wie funktioniert der Gutachtenstil?

Das Grundprinzip des Gutachtenstils zielt darauf ab, die Lösung eines rechtlichen Problems zu strukturieren, indem stets erst die Begründung und dann die Schlussfolgerung bzw. das Ergebnis genannt wird. Der diesem Prinzip zugrunde liegende strukturelle Aufbau des Gutachtenstils wird teilweise auch als „4er-Schritt“ bezeichnet und sollte stets beachtet und eingehalten werden (außer in besonderen Ausnahmefällen).

Zunächst sei gesagt, dass es bestimmte Wörter gibt, die bei Anwendung des Gutachtenstils prinzipiell vermieden werden sollten, weil sie ausschließlich im Rahmen des gegensätzlichen Urteilsstils benutzt werden.
Dazu zählen besonders die Wörter: da; weil; nämlich; denn.

Diese Wörter implizieren, dass das Ergebnis bereits genannt wurde und nun die Begründung folgt – das ist im Gutachtenstil jedoch gerade nicht erlaubt! Deshalb gilt bei diesen Wörtern: Finger weg! 

Gerade Student:innen, die bereits Probleme mit der Einhaltung oder Anwendung des Gutachtenstils haben, ist es zu empfehlen, nicht zu sehr von dem nun folgenden Aufbau abzuweichen. Auch wenn das sprachliche Resultat aufgrund des repetitiven Charakters des Aufbaus oftmals monoton ausfällt, sollte man meist stur daran festhalten, um keine unnötigen Grundlagenfehler zu begehen. Gerade in den ersten Semestern wird großen Wert auf die saubere Einhaltung des Gutachtenstils gelegt. Später wird er ohnehin als absolut selbstverständlich vorausgesetzt und gilt als grundlegendes „Handwerkszeug“ für angehende Jurist:innen.

7 Tipps, die du als Studienanfänger in Jura beachten solltest

Gerade in den ersten Semestern wird großen Wert auf die saubere Einhaltung des Gutachtenstils gelegt.

Gutachtenstil: 1. Der Obersatz

Der sogenannte 4er-Schritt beginnt stets mit dem Obersatz. Funktion dessen ist es, den jeweiligen Leser:innen zu verdeutlichen, welche konkrete rechtliche Fragestellung anschließend untersucht wird. Auf einen tatsächlichen Fragesatz wird jedoch in juristischen Gutachten verzichtet – stattdessen sollten Obersätze mit Wörtern und Phrasen beginnen, die eine Frage aufwerfen.

  • Fraglich ist, ...
  • Zu prüfen gilt es, ...
  • Zu untersuchen ist, ...
  • Zweifelhaft ist, ...
  • Sofern; falls; wenn; unter der Bedingung/Voraussetzung, dass;

Mit Hilfe des folgenden, simplen Anwendungs-Beispiels aus dem Strafrecht, kann der Gutachtenstil Schritt für Schritt anschaulich nachvollzogen werden. Auf an dieser Stelle unnötige Ausführungen zum subjektiven Tatbestand der Rechtswidrigkeit und Schuld wird verzichtet.

Anwendungs-Beispiel:

Sachverhalt: Überraschend versetzt der T dem O einen kräftigen Faustschlag mitten ins Gesicht, woraufhin O erhebliche Schmerzen erleidet.

Hat sich T nach dem StGB strafbar gemacht? Erforderliche Strafanträge wurden gestellt.

Obersatz: Zu prüfen gilt es, ob sich T wegen Körperverletzung gem. § 223 I StGB zum Nachteil von O strafbar gemacht hat.

Oftmals schreiben Studierende "Zunächst müsste XYZ vorliegen. Dies ergibt grammatikalisch jedoch keinen Sinn, sondern hat sich vielmehr als eine Art "Jura-Krankheit" eingeschlichen.
Ein Tipp eines Jura-Dozentens der LMU München

Gutachtenstil: 2. Voraussetzung und Definition

Im Rahmen des zweiten Schrittes muss die einschlägige, normierte Tatbestandsvoraussetzung aufgezeigt werden. Häufig ist es dann auch notwendig,  einen im Rahmen dieser Voraussetzung genannten Rechtsbegriff zu definieren. Teilweise lässt sich die Definition direkt aus dem einschlägigen Gesetzestext entnehmen und sollte dann unbedingt auch präzise zitiert werden.

Besonders aber im Strafrecht ist es häufig notwendig, auswendig gelernte Begriffsdefinitionen wortgenau wiederzugeben, um einen abstrakten Rechtsbegriff zunächst zu erläutern. Letztlich muss immer diejenige gesetzlich normierte Voraussetzung angeführt werden, die notwendig ist, um die im Obersatz aufgeworfene Fragestellung zu bejahen.

Anwendungs-Beispiel:

Voraussetzung: Hierzu müsste T den O i. S. v. § 223 I StGB körperlich misshandelt oder ihn an seiner Gesundheit geschädigt haben.

Definition: Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden oder seiner körperlichen Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Unter einer Gesundheitsschädigung versteht man das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes.

Gutachtenstil: 3. Subsumtion

Im Rahmen der Subsumtion werden die im Sachverhalt enthaltenen, konkreten Informationen mit der gesetzlich normierten Voraussetzung und der zugehörigen Definition verglichen. Zuvor sollte man den Sachverhalt genau gelesenen haben, um ihn anschließend präzise auszuwerten und bewusst in die Subsumtion einbeziehen zu können.

Konkrete Sachverhaltsinformationen sollten auch durchaus wortwörtlich für die Subsumtion verwendet werden, um dem eigentlichen Ziel der Subsumtion gerecht zu werden: Der Anwendung einer abstrakt-generellen Norm auf einen konkret-individuellen Einzelfall. Nebenbei macht eine intensive Sachverhaltseinbindung die Klausurenlösung anschaulicher und somit weniger monoton.

Was den Schlussfolgerungsprozess bei der Subsumtion angeht, empfiehlt es sich, die nachfolgenden Begriffe bewusst einzusetzen: 

  • weshalb;
  • deshalb;
  • daher;
  • somit;

Anwendungs-Beispiel:

T versetzte dem O einen kräftigen Faustschlag ins Gesicht. Dies stellt, in Verbindung mit der Verursachung von Schmerzen im Gesicht des O, offensichtlich eine üble und unangemessene Behandlung dar, die das körperliche Wohlbefinden des O auch erheblich beeinträchtigt, weshalb eine körperliche Misshandlung i. S. v. § 223 I StGB vorliegt.

Gutachtenstil: 4. Conclusio

Die Conclusio fasst das Ergebnis der Subsumtion zusammen und beantwortet die zuvor aufgeworfene Rechtsfrage. Um die eigene Schlussfolgerung angemessen einzuleiten, empfiehlt es sich, eines der folgenden Wörter zu verwenden: 

  • dementsprechend;
  • folglich;
  • somit;
  • schließlich;
  • infolgedessen;
  • deshalb;
  • demnach;
  • demzufolge;

Anwendungs-Beispiel:

Folglich hat sich T wegen Körperverletzung gem. § 223 I StGB zum Nachteil von O strafbar gemacht hat.

Ausnahmen im Gutachtenstil

Es gibt Ausnahmefälle, in denen auch der Urteilsstil im Rahmen eines juristischen Gutachtens angewendet werden darf. Jedoch gibt es gewiss keine Verpflichtung, dies zu tun, erst recht nicht, wenn man sich ohnehin noch unsicher ist.

Beim Urteilsstil wird zunächst die Schlussfolgerung angeführt bzw. das Resultat genannt und dann erst die zugehörige Begründung vorgebracht.

Ist eine im Sachverhalt aufgeworfene Rechtsfrage absolut eindeutig, so kann es durchaus angebracht sein, in ein bis maximal zwei Sätzen das Ergebnis direkt festzustellen. Dies dient in erster Linie dazu, das Gutachten zu verkürzen. Damit spart sich der Klausurenbearbeiter Schreibarbeit und kann Zeit sparen. Gleichzeitig wird auch der Korrektor froh sein, nicht viel Text über unproblematische Aspekte lesen zu müssen.

Anwendungs-Beispiel:

T hat sich gem. § 223 I StGB wegen Körperverletzung zum Nachteil von strafbar gemacht, da der Faustschlag ins Gesicht zweifellos eine körperliche Misshandlung darstellt.

 

Der Gutachtenstil ist eine absolut grundlegende juristische Arbeitstechnik und muss sowohl von Anfänger:innen als auch von fortgeschrittenen Student:innen zwingend beherrscht werden. Zum Glück aber ist das Erlernen und Anwenden des Gutachtenstils kein Hexenwerk – besonders, wenn man sich streng an die vorgegebenen Strukturen hält und fleißig übt.

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