Die Corporate Law Clinic ist die erste Law Clinic für Gründer:innen in Deutschland. Warum hat sich die Law Clinic auf Gründer:innen spezialisiert und in welchen Bereichen beratet ihr überwiegend?
Auf Gründer:innen spezialisiert sind wir zum einen aus dem schon genannten Punkt, dass hier erheblicher Beratungsbedarf besteht, den Kanzleien einfach nicht abdecken können oder auch wollen, weil zu wenig bezahlt werden kann.
Zum anderen finde ich persönlich, dass wir nicht vergessen sollten, dass Gründer:innen von heute, große Unternehmer:innen von morgen sein können. Erfolgsgeschichten sollten nicht an fehlendem rechtlichen Rat in der Frühphase scheitern. Aus Sicht der Beratenden ist der Bereich natürlich auch einfach spannend. Es ändert sich häufig täglich was in der Konstellation. Das sind manchmal wirklich vogelwilde Geschichten und man lernt nicht nur, als Berater:in damit umzugehen, sondern auch wirtschaftlich zu denken, anstatt immer nur die „Jurabrille“ aufzuhaben.
Der Schwerpunkt liegt da meistens auf dem Gesellschaftsrecht. Einfach, weil es hier um die Struktur geht. Um diese Struktur rum werden dann natürlich Marken- und Urheberrechte immer relevanter und die ersten Arbeitnehmer:innen sind meistens auch ein Thema.
Wie genau funktioniert die Bearbeitung an den Fällen?
Es läuft meistens so, dass sich die Gründer:innen bei uns melden und wir in ein Erstgespräch gehen, um den Beratungsbedarf mit unseren Kapazitäten zu matchen. Manchmal ist es leider so, dass die Mandate zu umfangreich sind bzw. besser gesagt zu sehr unter Zeitdruck stehen. Denn das ist sicher auch ein Nachteil bei uns: Die Beratung braucht mehr Zeit als bei einer Kanzlei, wo Geld bezahlt wird.
Wenn wir ein gutes Erstgespräch hatten, nehmen wir das Mandat mit und bilden intern ein Team. Ab dann läuft eigentlich alles wie bei einer Wirtschaftskanzlei auch. Wir bearbeiten die Aufgaben mit dem Schwerpunkt auf der Ausbildung der Mitglieder, sprich: Alle arbeiten, wenn sie wollen, an den Dokumenten.
Am Ende der Bearbeitung steht dann der wichtigste Schritt: Unsere Beirät:innen müssen, das ist gesetzlich vorgegeben, unsere Arbeit reviewen, bevor wir die Unterlagen an die Gründer:innen übergeben.
Inwieweit ist die studentische Beratung von Gründer:innen rechtlich möglich und was passiert, wenn Mandant:innen vor Gericht vertreten werden müssen?
Das ist immer die große Frage. Wir dürfen beraten, solange sich die Gründer:innen anwaltliche Beratung nicht leisten können. Heißt: Wir sind spätestens mit der ersten Finanzierung raus. Es geht bei uns darum, die Gründer:innen auf genau diese Situation optimal vorzubereiten. Gerichtliche Vertretung ist tatsächlich nicht möglich. Wobei hier zum Glück auch eher selten Anfragen kommen.