Seit 2002 sinken die Absolventenzahlen unter den Juristen kontinuierlich. Das trifft sowohl auf Absolventen des ersten als auch des zweiten Staatsexamens zu. Ein akuter Juristenmangel ist zwar noch nicht ausgebrochen, aber trotz allem wird es für juristische Arbeitgeber immer wichtiger Strategien zu entwickeln junge Nachwuchskräfte für ihr Unternehmen oder ihre Kanzlei zu gewinnen und vor allem zu binden.
Denn die junge Nachwuchsgeneration, die gerne als Generation Y bezeichnet wird, bringt ihre eigenen Vorstellungen und Ansprüche mit. Der Begriff Generation Y wird von dem englischen Fragewort „Why“ abgeleitet.
Wer sind sie?
Die Frage nach dem Wieso und Warum ist für diese Generation prägend. Über sie wird, nicht ganz kritiklos, gesagt, dass sie ihre Karrierewege immer nach dem großen "Warum" und "Sinn" ausrichten und das Selbstverständliche immer zu hinterfragen wissen. Individualität und ein ausgeprägtes Anderssein/Besonderssein ist für sie ein wesentliches Charakteristikum.
Mitglieder der Generation Y oder auch Millennials genannt, gehören zu der Bevölkerungskohorte die zwischen 1980 und 2000 geboren sind, also derzeit zwischen 18 und 38 Jahren alt sind und damit den größten Anteil aller Nachwuchskräfte in jedem Fachbereich ausmachen. Und damit auch für den juristischen Arbeitsmarkt.
Der Durchschnitts-Millennial spricht 1-2 Fremdsprachen. Ein Millennial weist Auslandserfahrung durch Praktika oder Erasmus-Semester vor, kann mit hervorragenden Arbeitszeugnissen von Nebenjobs punkten und ist selbstbewusst und kennt seine eigenen Stärken und Chancen.
Aus dieser, man könnte fast sagen verwöhnten, Situation heraus stellen Nachwuchskräfte der Generation Y vieles in Frage und suchen sich ihren Arbeitgeber und ihr Arbeitsumfeld sorgsam aus. Darauf sollten Arbeitgeber gefasst und im besten Fall auch vorbereitet sein.