Die perfekte Antwort
Wie also antwortest du am geschicktesten auf die Frage nach dem Wunsch nach Veränderung?
So viel sei schon einmal gesagt, die eine perfekte Antwort gibt es natürlich nicht! Es gibt allerdings gewisse ungeschriebene Regeln, die richtungsweisend sein können. Diese ergeben sich eigentlich aus gesundem Menschenverstand, können aber im Zuge der Aufregung eines Vorstellungsgespräches schnell mal vergessen werden.
1. Selbstbewusstes Auftreten
Zunächst ist es wichtig im Gespräch selbstbewusst aufzutreten. Das ist natürlich umso einfacher, wenn du dich noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindest oder aber freiwillig selbst gekündigt hat. In dieser Situation musst du dich nicht dafür rechtfertigen, weshalb du „gegangen wurdest“. Selbstbewusstsein meint hier den Mut, einen bestimmten Karrieresprung oder ein bestimmtes Wunschgehalt zu äußern. Wer beispielsweise als Rechtsanwalt für mehrere Jahre in einer Kanzlei tätig war und sich als Partner-Kandidat behauptet hat, sollte dies selbstbewusst vertreten. Entscheidend ist hier, nicht unverschämt zu werden und die Situation richtig einzuschätzen. Wie so oft gilt es ein gesundes Mittelmaß zu finden. Mache deutlich, dass du für den Job die optimale Besetzung bist ohne den Eindruck zu erwecken, dass du ihn ohnehin bereits in der Tasche hast. Zeige, dass du dich deiner Stärken sicher bist, ohne arrogant zu wirken.
2. Bleib bei der Wahrheit!
Authentizität ist alles! Wer sich verstellt oder Geschichten erfindet, fliegt schnell auf. Aber - nicht alle Gründe für einen Jobwechsel solltest du ungefiltert äußern.
So bedeutet Wahrheit nicht gleich vollständige Offenbarung.
Grundsätzlich gilt: Betone deine Gründe für den neuen Job anstelle der Argumente gegen den alten. Dies zeigt dem neuen Arbeitgeber, dass du auf die neue Stelle fokussiert bist – und nicht bloß auf der Flucht vor der alten. Du ertrinkst als Richter in Aktenbergen und willst deshalb das Dezernat wechseln? Behalte das lieber für dich.
Vermeiden solltest du ferner die Nennung von Gründen, die von der Tätigkeit an sich losgelöst sind – etwa der bloße Wunsch nach einem höheren Gehalt oder einem kürzeren Arbeitsweg. Dies erweckt im Vorstellungsgespräch den Eindruck, du bist an dem Unternehmen oder der neuen Position nur an sekundärer Stelle interessiert. Das 6-stellige Jahresgehalt sollte als Motivationsgrund für die Tätigkeit in der Großkanzlei daher besser nicht angeführt werden.
3. Respektvoller Umgang
Ein absolutes „No-Go“ ist es, schlecht über den bisherigen Arbeitgeber oder das Kollegium zu reden.
Berichtet ein Bewerber von zahlreichen Konflikten im Arbeitsumfeld, legt dies bei Personalern schnell mangelnde Teamfähigkeit und Egoismus nahe. Zieht er darüber hinaus über Kollegen her, ist dies nicht nur unhöflich und macht einen schlechten Eindruck, sondern mutet darüber hinaus auch fehlende Selbstkritik und Selbstreflektion an. Nicht zuletzt fragt sich der potentielle Arbeitgeber natürlich obendrein, wie du in der Zukunft über ihn sprechen würdest.