Gartenzwerg - kuriose Rechtsurteile und die Hintergründe - Karrieremagazin TalentRocket

Verfasst von Finn Holzky

Kuriose Rechtsfälle und ihre Urteile

Vom Gartenzwerg, einer Verwechslungsgefahr mit der Mafia und einer gedichteten Kündigung...

Streiten gehört zum Leben dazu und gerade Juristen profitieren nicht selten davon. Es gibt jedoch Fälle, die sind von Anfang an so skurril, dass man nur den Kopf schütteln möchte. Gerade solche Fälle fordern nicht selten höchste Kreativität von den Richtern, die über sie entscheiden müssen und so entstehen wirklich lustige Anekdoten. Wir haben eine kleine Auswahl für euch getroffen!

Platz 10: Schlaflos im Staatsdienst?

In dem hier zu entscheidenden Fall wurde der Richter vor die Frage gestellt, ob eine Verletzung, die durch ein Nickerchen bei der Arbeit entstanden ist, einen Arbeitsunfall darstellt. Um das Klischee gänzlich zu erfüllen, war der Arbeitnehmer in diesem Fall natürlich auch noch Beamter.

Dieser schlief an seinem Arbeitsplatz ein, fiel vom Stuhl, brach sich die Nase und wollte anschließend, dass seine gesetzliche Unfallversicherung den Schaden zahlt. Dafür müsste es sich jedoch um einen Arbeitsunfall handeln.

Der Richter ließ Gnade walten und argumentierte, dass ein spontanes Einschlafen wegen Überarbeitung für einen Arbeitsunfall spräche. Das Gegenteil ließe sich nicht beweisen und somit konnte sich das Murmeltier über eine Zahlung seiner Unfallversicherung freuen.
 

Platz 9: Mehr Klischee geht nicht – Gartenzwerge vor Gericht

Nachbarschaften sind sehr sensible Beziehungen und können schnell für immer zerstört werden. Zum Beispiel durch Gartenzwerge. Die kleinen Deko-Zwerge spalten die Gesellschaft und haben Richter bereits häufig in die Knie gezwungen.

So wurde ein Fall in Hamburg dahingehend entschieden, dass das Aufstellen von Gartenzwergen in großer Menge die Optik einer Wohnanlage so sehr beeinträchtigen würde, dass potentielle Käufer von anliegenden Wohnungen abgeschreckt werden könnten. Der Aufsteller musste seine Zwerge daher aus sichtbaren Bereichen entfernen.

Auch hat man sich in der Juristerei zu einer zwei Klassen Ordnung hinreißen lassen. Gartenzwerge sind dabei in der Regel als gut und schützenswerter einzuordnen, Frustzwerge hingegen sind gewollt hässlich oder bewusst beleidigend und erfahren in der Regel weniger Schutz von den Richtern...
 

Platz 8: Anwalt in der Pizza Connection?

Zu einer Ablehnung der Klage kam es in einem Fall, bei dem sich ein Italienischer Anwalt beschwert hatte, dass in einer Folge der ZDF Serie „Derrick“ ein Anwalt vorkam, der offensichtlich Verbindungen zur Mafia hatte.

Dieser Serienanwalt trug dabei den Namen des Klägers. Problematisch war jedoch, dass dieser weder einen feststellbaren Schaden vorweisen konnte, noch das der Name der beiden Anwälte ein besonders seltener wäre. Vielmehr sei dies ein typischer Name stellten die Richter fest und sahen keine Verwechslungsgefahr gegeben. Die Klage hatte somit keinen Erfolg.

Platz 7: Goethe hätte seinen Spaß!

Ein Fall in Frankfurt war so kurios, dass die Richter sich einen Spaß nicht mehr verkneifen konnten. Ausgangspunkt war eine Kündigung, die ihrerseits in Versform verfasst wurde, dem Gekündigten zuging, von diesem aber aufgrund der untypischen Form nicht für ernst genommen wurde.

Als der Kündigende dann auf Rückgabe der Mietsache drängte, kam es zum Rechtsstreit, der letztendlich nur noch durch ein Urteil geklärt werden konnte. Die Formulierung des Urteils wählten die Richter passend zum Fall daher natürlich ebenfalls in Versform.
 

Platz 6: TV für Exilanten?

Gerne wird auch über Satellitenschüsseln gestritten. Vermieter möchten sie verbieten, weil sie nicht schön aussehen und an die Außenwände angebracht werden müssen, Mieter möchten sie häufig dennoch anbringen, um Fernsehen aus ihrer weit entfernten Heimat zu empfangen.

Ein russischer Staatsbürger hatte geklagt, weil er per Kabel nur fünf Sender aus seiner Heimat empfangen könne und diese seien darüber hinaus auch noch gebührenpflichtig. Der Vermieter klagte gegen ihn und das Gericht gab ihm Recht. Fünf Sender müssten reichen, so die Ansicht der Richter.
 

Platz 5: Kabel checken ist Pflicht!

Gefahr lauert auch beim Anruf des Kundenservices oder eines Technikers. Wer offensichtliche Fehler macht oder simpelste Dinge nicht prüft, muss den Einsatz selber zahlen. Dies wurde so von einem Richter entschieden, der einen Fall hatte, bei dem der Service eines Fernseherherstellers gerufen wurde.

Dieser stellte nach nur einer Sekunde fest, dass das Stromkabel nicht eingesteckt war. Anfahrt und 5 Minuten Arbeitszeit mussten privat gezahlt werden.

Die Formulierung des Urteils wählten die Richter passend zum Fall daher natürlich ebenfalls in Versform.

Platz 4: Schnäppchen bei Ebay können auch kleine Katastrophen für den Verkäufer sein

Das hat ein Richter so festgestellt, der einen Fall zu entscheiden hatte, bei dem ein voll funktionsfähiger PKW für lediglich 100 € versteigert wurde. Der Verkäufer hielt diesen Preis für viel zu gering und bestand auf eine Annullierung, auch weil er nur versehentlich den Startpreis von einem Euro gewählt hatte.

Dinge auch unter Wert zu verkaufen sei aber gerade der Kern von Auktionen, bei denen Verkäufer immer auch eine Spekulation eingingen, entschied der Richter und sprach dem glücklichen Käufer den Anspruch auf den PKW zu.
 

Platz 3: Dann laufen halt die Pferde raus

Ein offener und nicht mehr schließbarer Hosenstall der einzigen Hose ist kein Grund, nicht zu einem Termin beim Sozialamt zu erscheinen. Das musste ein Richter so feststellen, der über die Klage eine Arbeitslosengeldempfängers entscheiden musste, der gegen die Kürzung seiner Leistungen geklagt hatte.

Diese Kürzungen basierten auf seinem Fernbleiben bei einem Beratungstermin, was er wiederum damit begründete, dass er seine einzige Hose nicht mehr schließen konnte. Kein Grund zum Fernbleiben entschied der Richter, schließlich trage er ja wohl eine Unterhose.
 

Platz 2: Wer nicht hält, zahlt mit!

Wer in ein Taxi spuckt, der muss für die Reinigung selbst aufkommen. So weit so gut, das macht auch Sinn. Einen Sonderfall hatte eine Richterin in München zu entscheiden. Der später Schadensersatzpflichtige hatte sich ein Taxi gerufen und später aufgrund seiner Volltrunkenheit in den Innenraum des Fahrzeugs erbrochen.

Dies stellt zweifelsfrei eine Pflichtverletzung des Kunden bei einem Beförderungsvertrag dar. Allerdings hatte der Kunde mehrfach von seinem Zustand berichtet und den Taxifahrer gebeten, an den Rand zu fahren. Dieser hatte jedoch nur das gute Geld zur Oktoberfestzeit im Blick und fuhr einfach weiter.

Das genüge den Voraussetzungen des § 254 BGB entschied die Richterin und kürzte die Kosten, die der Betrunkene zu tragen hatte, wegen des Mitverschuldens des Taxifahrers um ganze 50 %.

Platz 1: Kein Schadensersatz wegen Kater

Traurige Nachrichten für die Feierwütigen unter euch kommen vom Oberlandesgericht Hamm. Hier hatte ein passionierter Biertrinker eine Brauerei auf Schadensersatz wegen der Schäden durch seinen übermäßigen Alkoholkonsum verklagt.

Es ging dabei jedoch nicht nur um Katererscheinungen oder ähnliches, sondern darüber hinaus sogar über den Verlust seiner Frau. Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Die Risiken und Nebenwirkungen von Bier und insbesondere dessen Alkoholgehalt seien allgemeines Grundwissen, eine Pflichtverletzung läge daher gar nicht vor. Die Herstellung alleine sei hier kein tauglicher Anknüpfungspunkt.

Übersetzt auf alle Partylöwen heißt das leider auch: Wer trinkt, der weiß was er tut und kann den Hersteller im Nachhinein nicht auf Schadensersatz verklagen.


Diese kleine Auswahl an wirklich kuriosen Rechtsfälle mit ihren Urteilen zeigt,  dass die Arbeit als Anwalt oder Richter durchaus abwechslungsreich und sogar auch witzig sein kann.