Du willst am liebsten deine eigene Kanzlei eröffnen? Leider gibt es hierfür keine allgemein gültige Strategie. Jede Selbstständigkeit ist einzigartig, dennoch ähneln sich viele Schritte sehr. Ein kleiner Einblick in die richtige Vorgehensweise für Interessierte.
Grundvoraussetzungen
Damit eine Kanzlei gegründet werden darf, bedarf es zunächst einer Zulassung als Anwalt. Hierfür benötigt man ein abgeschlossenes 2. Staatsexamen und die Aufnahme in der regionalen Anwaltskammer. Grundvoraussetzung hierfür ist wiederum der Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftplflichtversicherung. Von den Kosten dieser Mitgliedschaft kann sich ein selbstständiger Anwalt übrigens bei fehlenden Gewinnen in den Anfangsjahren befreien lassen!
Stolperstein Finanzierung
Die größte Hürde auf dem Weg zur Selbstständigkeit ist in der Regel die Finanzierung des Projekts. Sonderfälle mit besonders gutem finanziellen Background oder beispielsweise bereits in Familienbesitz befindlichen Kanzleien einmal ausgenommen. Daher bedarf es zunächst zweier Kostenaufstellungen. Das ist zum einen die Aufstellung aller anstehenden einmaligen Investitionskosten. Und zum anderen eine Aufstellung aller zu erwartenenden laufenden Betriebskosten. Zu ersteren gehören beispielsweise die Kosten für die Anschaffung von Büromöbeln, den Büromaterialien, einem Kommunikationssystem oder entsprechender Fachliteratur. Ebenfalls hierzu gehören die einmaligen Kosten für die Büroräume wie Kaution, Maklerprovision oder ähnliches.
Zu den laufenden Kosten gehören wiederum die Miete, Versicherungen, Mitgliedschaften wie beispielsweise im Anwaltsverein oder der Anwaltskammer, Finanzierungskosten wie Zinsen und natürlich Personalkosten.
Um überhaupt die Chance auf eine Finanzierung zu bekommen wird ein Businessplan gefordert. Ein solcher besteht aus mehreren Teilen, die sowohl die persönliche Eignung des Erstellers, die Profitabilität der Unternehmung als auch die Umsetzbarkeit darlegen müssen. Mit diesem Businessplan und möglichst einem eigenen Investitionskapital kann nun bei Banken eine Finanzierung angefragt werden.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Formen von Unterstützung für Gründer. Hier ist zum Beispiel der Gründungszuschuss des Staates zu nennen, der allerdings in erster Linie nur für Arbeitslose zugängig ist. Eine besser zugängliche Alternative ist die KfW Förderung, die öffentliche Förderungsdarlehen für Existenzgründer bereitstellt. Diese ist zwar auch nur unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel einer Eigenkapitalquote von mindestens 15 %, erhältlich aber dennoch ein anerkanntes und beliebtes Mittel zur Finanzierung von Neugründungen.
Mit einer guten Mischung aus Eigenkapital, öffentlicher Förderung und zuzüglich einem privat finanzierten Anteil ist eine Finanzierung des Projekts eigene Kanzlei bei richtiger Vorbereitung also durchaus möglich.