Lohnt sich eine die Anwaltstätigkeit im Tierrecht?

Verfasst von Hüveyda Asenger

Als Jurist:in im Tierrecht

Lohnt sich eine anwaltliche Spezialisierung rund um den besten Freund des Menschen?

Wer sich für Tierschutz im anwaltlichen Beruf stark machen möchte, kann eine Spezialisierung auf Tierrecht ernsthaft in Erwägung ziehen. Inzwischen gibt es viele kleine Kanzleien, die sich ausschließlich auf das Tierrecht spezialisiert haben. Es ergeben sich somit, bezogen auf die anwaltliche Tätigkeit, viele Möglichkeiten. Insgesamt ist Tierrecht in seinen Anwendungsfeldern zwar vielfältiger, als es auf den ersten Blick erscheint, aber dennoch ein sehr kleines Rechtsgebiet. Wir wollen einige Einblicke geben.

Tierrecht: Definition und Anwendungsbereiche

Unter Tierrecht versteht man alle gesetzlichen Regelungen, die sich mit dem Kauf, der Unterbringung, dem Unterhalt oder in irgendeiner sonstigen Weise mit Tieren im Allgemeinen beschäftigen. Die Rechtsvorschriften, die dem Tierrecht zugrundeliegen, sind in verschiedenen Gesetzen zu finden - Tierrecht an sich kann demnach nicht studiert werden.

So existieren Vorschriften im Tierschutzgesetz, aber auch andere spezielle Vorschriften, wie zum Beispiel verschiedene Hundeordnungen. Somit gibt es im Kern kein klassisches Tierrecht im engeren Sinne.

Tierrecht umfasst auch nicht nur den klassischen Tierrechtsschutz. Vielmehr bilden andere Bereiche einen wichtigen Anwendungsbereich, wie etwa das allgemeine Kaufrecht, das vor allem relevant ist beim Pferdekauf. Ebenso Regelungen rund um die Hundehaltung bzw. allgemeines Sachenrecht vgl. § 90a BGB. Zur Info: Dieser wurde erst im Jahre 1990 durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht, dem TierVerbG, eingeführt.
 

Nachfolgend wird ein Überblick über ausgewählte Bereiche des Tierrechts in der anwaltlichen Praxis geworfen.

Das Hunderecht

Rechtlich bedeutend im Rahmen des Tierrechts ist vor allem das Hunderecht. Hunde sind als eines der Lieblingshaustiere der Deutschen sehr beliebt und der Aufwand bezogen auf die Haltung von Hunden wird immer komplexer. Von der Steuerpflicht zu bestimmten Haftungsfragen oder Recht von Hundetrainern (vgl. § 11 TierschG) ist rechtlich vieles relevant.

Da von einem Hund – insbesondere von Kampfhunden – potenzielle Gefahren ausgehen können, spielen auch öffentlich-rechtliche Einstufungsverfahren von diesen Hunden als „gefährlichen Hund“ eine Rolle. Allgemein ist die Haftungsfrage besonders wichtig, da sich Hunde viel im Freien aufhalten und es unter Umständen schnell auch zu einem Hundebiss oder sonstigen Unfällen kommen kann. Die Ordnungsbehörden können nach der Einstufung eines Hundes als gefährlich oder einem Zwischenfall entsprechende Einschränkungen, wie einen Maulkorb- oder Leinenzwang anordnen.

Darüber hinaus gibt es rund um den Hund immer mehr Luxusdienstleistungen, aus denen rechtliche Fragen resultieren können. Inzwischen gibt es sogar Physiotherapie speziell für Hunde oder Hundefriseure und Hundepensionen. In diesen Fällen spielen vertragliche Ausgestaltungen im Vornherein, beispielsweise aus Perspektive einer Hundepension eine Rolle.

Fachübergreifend arbeiten

Das Pferderecht

Einen großen Anwendungsbereich stellen Fragen rund ums Pferderecht dar. Besonders wichtig ist hier das Pferdekaufrecht und damit verbundene Gewährleistungsansprüche. Vor allem werden neben allgemeinen kaufrechtlichen Aspekten Fragen der Haftung des Züchters bedeutend.

So ist besonders erörterungsbedürftig, wer für die gesundheitliche Verfassung des Pferdes verantwortlich ist und welche vorhandenen Krankheiten hier eine Haftung auslösen können. Auch können Verkehrsunfälle und sonstige Reitunfälle mit Pferden rechtliche Frage aufwerfen. Sogar das Leasingrecht kann hier zum Tragen können: Viele betreiben „Stutenleasing“ obwohl hier fraglich ist, ob es sich um Leasing handelt oder eher um einen atypischen Vertrag oder eine Pacht.
 

Sonstige Bereiche

Über das Hunde- und Pferderecht hinaus ist auch das allgemeine Tiermedizinrecht für die anwaltliche Tätigkeit interessant. Vor allem tierhaftungsrechtliche Fragen müssen in der anwaltlichen Praxis untersucht werden. Wie im sonstigen Arzthaftungsrecht sind Fragen der Bestimmung von Behandlungsfehlern wichtig.

Darüber hinaus gerät auch allgemeines Vereins- und Zuchtrecht in den Fokus. Zu Ersterem und den wichtigen Tierschutzvereinen gehört etwa die Frage, wann dieser allgemein gemeinnützig ist und welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen.

Das Tierrecht wirft insbesondere neue rechtliche Fragestellungen auf, weil Haustiere den Stellenwert gleichbedeutend zu einem Familienmitglied in der Gesellschaft haben. So entwickeln sich rechtliche Probleme in Bezug auf Trennung oder Scheidung der Besitzer oder gar erbrechtlichen Folgen. Es ist klärungsbedürftig, wer nach einer Trennung das Tier bekommt oder ob sogar Unterhalt gezahlt werden muss.

Beispielsweise war Gegenstand einer rechtlichen Fragestellung, wer nach einer Scheidung den gemeinsamen Hund behalten darf. Hier wurde entschieden, dass der Hund nach den Regeln über die Verteilung von „Haushaltsgegenständen“ verteilt wird.

Es ist klärungsbedürftig, wer nach einer Trennung das Tier bekommt oder ob sogar Unterhalt gezahlt werden muss.

Rechtsprechung 

Zum Schluss noch einige interessante Urteile zum Bereich Tierrecht:

Das Amtsgericht München hatte zum Beispiel zu entscheiden, ob es eine Geldbuße wegen Tiermisshandlung geben kann, wenn Tiere ohne ausreichende Versorgung im Auto zurückgelassen werden. Auch Hunde dürfen bei Hitze nicht ohne ausreichende Versorgung zurückgelassen werden. Grundlage des Bußgeldes war § 18 Abs. 1 Tierschutzgesetz. Folge war, dass die Besitzerin ein Bußgeld in Höhe von 200 € zahlen musste.

Im Kontext von nachbarrechtlichen Streitigkeiten spielt bei Hunden vor allem das Bellen eine Rolle, da sich viele dadurch gestört fühlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in einem Urteil klar, dass ein Bellen zur Mittags- und Nachtzeit eine Ordnungswidrigkeit sein kann. Grundsätzlich kann so eine Störung sogar eine behördliche Verfügung nach sich ziehen, nach der sich der Hund in der Mittags- und Nachtzeit nur noch unter Aufsicht einer dazu geeigneten und befähigten Person im Freien aufhalten darf.

Auch das Erbrecht – im Kontext des Tierrechts – hat die Rechtsprechung teilweise beschäftigt. So ging es in einem Fall um das Problem, dass eine geschiedene und kinderlose Frau in ihrem Testament ihren Hund zum ersten Erben bestimmte. Keineswegs überraschend, kann ein Hund aber nicht als rechtsfähige Person auftreten und darf somit auch nicht erbfähig sein. Das Landgericht hat folglich entschieden, das ein Testament mit dieser Bestimmung unwirksam ist.


Tierrecht ist aus anwaltlicher Perspektive ein sehr spezielles, aber kleines Gebiet. Eine Spezialisierung lohnt sich vermutlich nur für diejenigen, die sich besonders für das Tierrecht einsetzen möchten und in Kombination mit anderen Rechtsgebieten. Dem jetzigen Verständnis und Bedeutung der Haustiere im Leben der Gesellschaft entsprechend ergeben sich jedoch immer wieder neue spannende rechtliche Fragestellungen.