Volljurist:in Gehalt - So viel kannst du nach dem zweiten Staatsexamen verdienen

Um Volljurist:in zu werden, musst du zunächst einmal ein sehr anspruchsvolles und anstrengendes Studium hinter dich bringen. Aus finanzieller Hinsicht lohnt sich das allerdings – denn das Gehalt als Volljurist oder Volljuristin liegt deutlich über dem deutschen Durchschnitt. Zwar können Gehälter natürlich stark variieren, im Folgenden geben wir dir aber einige Anhaltspunkte, um dein späteres Einkommen zu schätzen oder dein aktuelles Gehalt richtig einordnen zu können.

So hoch sind die Einstiegsgehälter von Volljuristen

Als Volljurist:in hast du in der Regel gute Aussichten auf ein attraktives Einkommen. Der rechtswissenschaftliche Abschluss bietet viele Möglichkeiten – von einer Karriere in der Großkanzlei bis hin zum Richteramt gibt es zahlreiche Möglichkeiten, einen gut bezahlten Job zu finden.

Im Durchschnitt liegt das Einstiegsgehalt von Volljurist:innen in Deutschland zwischen 45.000 und 60.000 Euro brutto pro Jahr. Dieser Betrag kann natürlich auch niedriger oder deutlich höher sein. In Großkanzleien sind (in Ausnahmefällen) Einstiegsgehälter von bis zu 140.000 € möglich.

Einstiegsgehälter von Volljuristen

Das Gehalt liegt zwischen

45.000 € und 60.000 € pro Jahr

Mit wachsender Berufserfahrung steigt dann auch dein Gehalt an und in vielen Jobs kannst du nach einigen Jahren ein sechsstelliges Bruttogehalt erwarten. 

Auch wenn du dein Zweites Examen nicht abgeschlossen hast, kannst du in Jura-Jobs gut verdienen. Hier erfährst du mehr über das Gehalt von Diplomjuristen, hier kannst du alles über das Einkommen von Wirtschaftsjurist:innen lesen und hier erfährst du, was Legal Counsels verdienen.

So schneiden Volljurist:innen im Gehaltsvergleich ab

Das Gehalt von Volljurist:innen liegt deutlich über dem deutschen Durchschnitt. Rund 52.000 € verdienen sie im Schnitt beim Berufseinstieg. Das ist das dritthöchste Einstiegsgehalt nach Mediziner:innen und Wirtschaftsingenieur:innen. Das durchschnittliche Einstiegsgehalt für Akademiker:innen liegt bei rund 45.400 €

Volljurist:innen mit Berufserfahrung – so viel kannst du verdienen

Im Schnitt verdienen Volljurist:innen 78.000 € brutto im Jahr. Da sich die Karrierewege individueller Volljurist:innen jedoch sehr stark unterscheiden können, ist diese Zahl kaum aussagekräftig. Eine Volljuristin, die als Partnerin in einer internationalen Großkanzlei arbeitet, wird natürlich ein ganz anderes Einkommen haben als ein Volljurist, der eine wenig erfolgreiche Wohnzimmerkanzlei führt, mit der er sich gerade so über Wasser halten kann.

78000

Euro brutto pro Jahr

Sinnvoller ist es also, sich das Durchschnittsgehalt von Volljurist:innen in bestimmten Jobs einmal genauer anzusehen. Behalte dabei aber immer im Hinterkopf, dass es sich nur um Richtwerte handelt – die Realität kann auch anders aussehen. Ausnahme ist die Arbeit im öffentlichen Dienst, wo die Gehälter für Volljurist:innen genau vorgegeben sind.

Durchschnittsgehälter für Volljurist:innen in Großkanzleien (brutto, ohne Boni)

Großkanzleien sind oft recht transparent mit ihren Gehältern und müssen sich immer wieder gegenseitig überbieten, um Top-Talente für sich zu gewinnen. Dementsprechend hoch sind die Gehälter. Oft kommen zum Basisgehalt noch Boni und weitere Benefits (zum Beispiel ein Firmenwagen) dazu.

  • Associate: 100.000 €
  • Senior Associate: 125.000 €
  • Counsel: 175.000 €
  • Salary Partner:in: 200.000 €
  • Equity Partner:in: 500.000 €

 

Durchschnittsgehälter für Volljurist:innen in Boutiquekanzleien (brutto, ohne Boni)

  • Associate: 75.000 €
  • Senior Associate: 85.000 €
  • Counsel: 125.000 €
  • Salary Partner:in: 150.000 €
  • Equity Partner:in: 250.000 €

 

Durchschnittsgehälter für Volljurist:innen im öffentlichen Dienst am Beispiel von Nordrhein-Westfalen (brutto, Stand 2022)

Das Gehalt richtet sich im öffentlichen Dienst nach der Besoldungsgruppe. Innerhalb der Gruppe steigen Richter:innen und Staatsanwält:innen nach gewisser Zeit automatisch in höhere Stufen auf.

Zur Besoldungsgruppe R1 gehören zum Beispiel Richter:innen am Amts-, Land-, Arbeits-, Verwaltungs- oder Sozialgericht. In der Gruppe R8 findet sich in Nordrhein-Westfalen der Präsident des Landesarbeits-, Landessozial- oder Oberlandesgerichts wieder.

Als Staatsanwält:in startest du in R1 und kannst dann gegebenenfalls weiter aufsteigen, bis zum höchsten Amt als Generalstaatsanwält:in.

  • R1: 4.688 – 7.231 €
  • R2: 5.441 – 7.879 €
  • R3: 8.657 €
  • R4: 9.158 €
  • R5: 9.732 €
  • R6: 10.275 €
  • R7: 10.803 €
  • R8: 11.353 €

 

Gehalt von Volljurist:innen bei der Bundeswehr & Polizei sowie in der öffentlichen Verwaltung

Arbeitest du nicht als Richter:in oder Staatsanwält:in, sondern bist als Verwaltungsbeamt:in im öffentlichen Dienst tätig, dann gehörst du zur Besoldungsgruppe A. Hier gibt es eine Vielzahl an Berufen – zum Beispiel in Ministerien und Behörden, aber auch bei der Polizei oder der Bundeswehr.

In A13 fällst du bei Bundeswehr und Polizei zum Beispiel als Regierungsrät:in, Kriminalrät:in oder als Major. In A16 findest du dich als Leitende:r Regierungsdirektor:in, Leitende:r Polizeidirektor:in oder Oberst wieder.

Je nach Job, Bundesland und Berufserfahrung verdienst du in der Besoldungsgruppe A13 bis A16 zwischen rund 4.000 und 8.000 € brutto.

Du willst es noch genauer wissen? Hier haben wir uns die Gehälter im öffentlichen Dienst genauer angesehen.

Gehalt von Volljurist:innen bei Bundeswehr, Polizei und im öffentlichen Dienst

Das Gehalt liegt zwischen

4.000 € und 8.000 € pro Jahr

Gut zu wissen: Mehr Netto im öffentlichen Dienst

Die Gehälter von Volljurist:innen im öffentlichen Dienst können im Vergleich zunächst recht gering erscheinen. Zu beachten gilt allerdings, dass Beamt:innen und Richter:innen deutlich weniger Sozialabgaben bezahlen als Angestellte oder Selbständige. Deshalb bleibt am Ende des Monats mehr Nettogehalt übrig.

Gehalt von Volljurist:innen in der Rechtsabteilung

Nicht nur in Kanzleien, auch in Unternehmen können Rechtsanwält:innen viel verdienen. Besonders hoch sind die Gehälter dann, wenn du eine Führungsposition einnimmst. Im Durchschnitt verdienen Volljurist:innen in der Rechtsabteilung rund 5.300 € pro Monat. Maximal sind rund 10.000 € pro Monat plus Boni möglich. Eine große Rolle spielt bei dem Gehalt die Größe des Unternehmens:

  • 1 – 500 Mitarbeiter: durchschnittlich 4.370 €
  • 501 – 1.000 Mitarbeiter: durchschnittlich 5.200 € ab
  • 1.000 Mitarbeiter: durchschnittlich 6.320 €

 

Durchschnittsgehälter für Volljurist:innen mit eigener Kanzlei

Während sich der Verdienst als Volljurist:in in Anstellung zumindest im Ansatz planen lässt, ist die mögliche Spanne bei der Selbstständigkeit so groß, dass praktisch alles möglich ist. Baust du eine millionenschwere internationale Großkanzlei auf, wird für dich selbst auch eine große Summe herausspringen. Genauso kann es sein, dass du kaum Gewinn machst.

Die Wirklichkeit wird vermutlich irgendwo dazwischen liegen. Laut der Bundesrechtsanwaltskammer liegt der persönliche Überschuss bei Vollzeit-Rechtsanwälten bei 110.000 € brutto pro Jahr, während ihre weiblichen Kolleginnen im Schnitt 66.000 € verdienen.

Gewinne selbstständiger Volljuristen

110000
Euro brutto pro Jahr

selbstständige männliche Rechtsanwälte

66000
Euro brutto pro Jahr

selbstständige weibliche Rechtsanwälte

Diese Faktoren wirken sich auf Gehälter von Volljurist:innen aus

Neben der Berufserfahrung und der Arbeitsleistung können einige Faktoren das Durchschnittsgehalt von Volljurist:innen positiv beeinflussen. Dazu gehören unter anderem folgende:

  • Ein Job in einer Großstadt und in einem Bundesland mit hohem Durchschnittseinkommen (zum Beispiel Baden-Württemberg, Hessen, Bayern oder Hamburg)
  • Die Arbeit in einer Großkanzlei oder bei einem großen Unternehmen
  • Eine gute Abschlussnote und eine zusätzliche Qualifikation (zum Beispiel durch einen LL.M., eine Promotion oder erste Berufserfahrungen bei renommierten Arbeitgebern)
  • Ein gutes Verhandlungsgeschick und Soft Skills
  • Eine Spezialisierung, besonders wenn diese in einem gut bezahltem Fachbereich erfolgt (zum Beispiel in Corporate oder Bankenrecht)